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Umwandlung von Ehrenamt in Berufsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umwandlung von Ehrenamt in Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich stehe kurz davor (hoffe ich) die 10 geforderten Betreuungen zu erhalten, die man benötigt, um Berufsbetreuer zu werden. ...


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Alt 27.05.2011, 15:23   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Standard Umwandlung von Ehrenamt in Berufsbetreuer

Hallo, ich stehe kurz davor (hoffe ich) die 10 geforderten Betreuungen zu erhalten, die man benötigt, um Berufsbetreuer zu werden. Bei den Richtern bin ich vorgestellt. Alles sieht gut aus. Die Betreuungen rollen an.
Jetzt meine Frage: Was kommt dann, wenn ich 10 Betreuungen habe. Muss ich auf die 11. warten und dann einen Antrag auf Umwandlung stellen? Und wenn ja wo? Werden auch die ehrenamtlichen umgewandelt. Eine würde ich weiter als ehrenamtliche führen wollen. Meine erste...
Ab wann bin ich dan Berufsbetreuer. Erst wenn BB oder Gericht es entscheiden oder muss ich mich vorher schon beim FA anmelden?
Die Fragen klingen bestimmt lächerlich, aber ich habe mich damit noch nicht befasst und muss aber wissen, wie schnell das im Zweifel dann doch geht oder wie langsam.
Danke
little-girly ist offline  
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Alt 27.05.2011, 15:49   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo little-girly,

da dies regional sehr unterschiedlich ist solltest du das schnellstens mit dem Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes besprechen.

Bei uns z.B. gibt es diese merkwürdige Regelung mit 10 ehrenamtlichen Betreuungen gar nicht!

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 27.05.2011, 16:12   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

bei uns gibt es diese Methode auch nicht, hier ist man ab Anfang Berufsbetreuer oder Ehrenamtler.
Denn die Berufsbetreuer bekommen die Fälle die für ein Ehrenamt zu komplex sind und ein Berufsbetreuer notwendig ist.

Ich vermute, dass bei Dir kein Unterschied zwischen beruflich oder ehrenamtlich geführten Betreuungen gemacht wird und die Betreuten nach Kapazität vergeben werden.

Wie haben es denn Deine Kollegen gemacht?

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 27.05.2011, 17:23   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Hallo little-girly, ich schon wieder...

bei uns läuft das so, dass man erstmal 3 ehrenamtliche B. führen muss (ich hab jetzt 5) und dann von der BB zu einer Eignungsprüfung geladen wird.
Die steht bei mir demnächst vor der Tür und ich frage mich, was da so auf mich zukommen wird. Bin mal sehr gespannt
Vor allem, was mit den ehrenamtlichen Betreuungen wird, die ich jetzt habe - will versuchen, mir die umwandeln zu lassen...


Viele Grüße

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 27.05.2011, 18:24   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von Marsupilami Beitrag anzeigen

bei uns läuft das so, dass man erstmal 3 ehrenamtliche B. führen muss (ich hab jetzt 5) und dann von der BB zu einer Eignungsprüfung geladen wird.i

Moin

das ist mal eine seltsame Variante, erst 3 Leutchen zum testen betreuen und dann schauen ob man geeignet ist. Ich hoffe vorher wird auch schon die Eignung geprüft eh einem eine Betreuung übertragen wird

Grüße
gonzo ist offline  
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Alt 27.05.2011, 21:10   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: 38384 Gevensleben
Beiträge: 45
Standard

Hallo little-girly,
es läuft anscheinend überall anders. Bei mir war's wohl so wie bei Dir.
Also 10 ehrenamtlich, dann ab 11. Beauftragung die Möglichkeit der Umwandlung und Anerkennung als BB. Dem Antrag musste ich dann schon den Nachweis über den Abschluss einer Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht, das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beifügen. Ich habe dann vom Gericht kein gesondertes Schreiben über die Anerkennung als BB bekommen, sondern die Anerkennung bestand darin, dass - auf meinen Antrag hin - jede einzelne Betreuung umgewandelt wurde.
Ich wollte übrigens wie Du die 1. Betreuung ehrenamtl. weiterführen, aber davon wollte das Gericht nichts wissen, die haben mir unisono alle umgewandelt.
Beim Finanzamt meldest Du Dich erst, wenn Du die Beschlüsse hast, kann ja schließlich dauern (bei mir lagen 2 Monate zwischen Antrag u. Beschluss!)

Ach ja, ne Prüfung musste ich nicht machen, ist bei uns nicht üblich - wozu auch, nach mindestens 10 Betreuungen müssten die eigentlich wissen, ob sie es einem nun zutrauen oder nicht.

Viele Grüsse
Sikoba
Sikoba ist offline  
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Alt 28.05.2011, 16:22   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 730
Standard

Hallo gonzo,

klar, vorher wurde meine Qualifikation geprüft, pol. Führungszeugnis, Auszug Schuldnerverzeichnis, Qualitätsfragebogen mit Ausbildung, Berufserfahrungen, berufl. Schwerpunkte etc.. Als Dipl.Päd. habe ich 10 Jahre Berufserfahrung in der Sozialberatung und bin seit 15 Jahren selbständig (Unternehmensberatung, Buchführung, Gehaltsabr. für soziale Einrichtungen). Das hat nicht gereicht, um gleich Berufsbetreuerin zu werden... ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, dass ich erstmal quasi kostenlos eingesetzt werde, um Kosten zu sparen. Umso interessanter wird die Eignungsprüfung.

Güße

Marsupimali
Marsupilami ist offline  
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Alt 29.05.2011, 02:34   #8
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Komische Vorstellung: Zehn Betreuungen, und wenn dann eine dazukommt, bin ich Berufsbetreuer, wenn ich will...

Mit den Vorbereitungen für meinen neuen Beruf(!) hatte ich ein halbes Jahr zu tun, und das mit Absicht und Vorsatz. Weniger hätte mich mit Schwierigkeiten belastet, die ich nicht wollte.
Genau genommen weiß ich gar nicht, ob es auch hätte schneller gehen können.

Hier in Hamburg ist es so, daß man ausschließlich über die Betreuungsstelle vorgeschlagen wird, und da muß man erstmal bestimmte Kriterien erfüllen. Die Bestellung erfolgt dann generell von der ersten Betreuung an als Berufsbetreuer, wenn man das angesagt hat.
Eine "Eignungsprüfung" gibt es nicht.

Wenn ich mir so ansehe, was die KollegInnen wissen und können, bin ich wohl mit meiner Erfahrung aus der Eingliederungshilfe und den einschlägigen Gesetzen ganz gut aufgestellt - und ich lerne jeden Tag was Neues. Diese Form von Aufmerksamkeit ist sicherlich hilfreich.
Generell ist das natürlich ziemlich dürftig und ich denke, daß hier einfach eine Ausbildungs- oder Qualifikationsordnung fehlt.

Wahrscheinlich sind die Inkasso-Buden in Sumte oder Baden-Baden viel besser aufgestellt, was die Qualifikation angeht und das Ergebnis ist oft, daß Leute Raten zahlen, die gar nicht müßten oder Dinge tun, die gar nicht ihre Aufgabe sind.

Was ist den Inhalt so einer "Eignungsprüfung"?

Und überhaupt: Wieso sollte man eine Betreuung ehrenamtlich und alle anderen als berufsmäßig führen?
Das geht eigentlich nicht, wenn ich die Vergütungsordnung richtig verstehe.

Geändert von mungo (29.05.2011 um 02:38 Uhr)
 
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Alt 29.05.2011, 10:19   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo mungo

Zitat:
Komische Vorstellung: Zehn Betreuungen, und wenn dann eine dazukommt, bin ich Berufsbetreuer, wenn ich will...
ich glaube da hast Du etwas falsch verstanden. Wen die 11. dazukommt werden die (vorherigen) 10 auch in BB`s umgewandelt. Zumindest kenne ich das von einigen Kollegen aus Erzählungen so.

Aber hier
Zitat:
Wahrscheinlich sind die Inkasso-Buden in Sumte oder Baden-Baden viel besser aufgestellt, was die Qualifikation angeht und das Ergebnis ist oft, daß Leute Raten zahlen, die gar nicht müßten oder Dinge tun, die gar nicht ihre Aufgabe sind.
muss ich Dir laut wiedersprechen. Die Ra`s aus Baden Baden sind nicht besser aufgestellt- die haben das perfektere Baukastensoftware Modul. Mit Wissen haben deren "Erfolge" weniger zu tun, das ist eher ne Sache von: steter Tropfen höhlt den Stein.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.05.2011, 11:25   #10
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.05.2011
Beiträge: 24
Standard hmmm

Also erst mal vielen Dank für die Antworten. Aber ich denke, dass einige Antworten am Thema vorbeigingen.

Was ich rauslesen konnte ist, dass es von Behörde zu Behörde und von GEricht zu GEricht anders ist. DEn Antrag habe ich dann bei Gericht zu stellen.

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, dass man sich beweist, bevor man das beruflich macht. Aber ich mache meine ehrenamtlichen ja auch gut und es kostet viel Zeit und Mühe und vor allem Geld, die Betreuunge zu führen, so dass am Ende es ganz schön an die Substanz geht.

Ich habe jetzt 3 Betreuungen und warte noch auf 3 Beschlüsse für weitere Betreuungen. DAnn habe ich 6. Mit allem Wohnungsauflösung, Intensivstation, Verkauf von Garagen Heimunterbringung usw. Wenn ich arbeiten würde, könnte ich das nebenbei nicht mehr stämmen.

Aber ich habe meinen Job aufgegeben, um hier präsent zu sein, da ich dachte, die Umwandlung geht schneller. Bei anderen Betreuuern aus ERfurt dauerte es nicht lange. Ich bin nun schon fast 2 Jahre am Warten.

Musste ein Büro anmieten, da ich die Betreuungen nicht mehr von Hause ausüben konnte. Zu gefährlich mit Privatadresse und auch wegen dem Platz. Alles Kosten......

Ich finde die Regelung mit den 3 BEtreuungen gut. Aber 11 sind schon heftig für mich.
Wir pfeifen finanziell aus dem letzten Loch....

DAnke trotzdem.
little-girly ist offline  
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