Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschluss, aber kein Geld im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe in einem Fall nach meiner Abrechnung einen Beschluss zur Festsetzung der gewünschten Summe erhalten, aber bislang noch ...
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16.06.2011, 09:21 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 19
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Beschluss, aber kein Geld
Hallo,
ich habe in einem Fall nach meiner Abrechnung einen Beschluss zur Festsetzung der gewünschten Summe erhalten, aber bislang noch kein Geldeingang auf meinem Konto verzeichnen können. Bislang war das Geld meistens vor dem Beschluss oder sehr zeitnah auf dem Konto. Jetzt sind schon 3 oder 4 Wochen vergangen. Wie sind da eure Erfahrungen? Kann das einfach manchmal länger dauern? Was kann ich da machen? Richte ich mich an das Amtsgericht oder an die Oberjustizkasse? Viele Grüße und herzlichen Dank Vivi |
17.06.2011, 13:48 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Vivi
Frag doch mal bei dem Rechtspfleger nach, ob bzw. wann überwiesen wurde. Evtl hat es auch eine Verwechslung bei der Kontonummer gegeben. So was passiert schon mal. Mich wundert allerdings, dass Du einen Festsetzungsbeschluss bekommen hast. Das gibt es bei uns nur im Falle von Selbstzahlern. In dem Fall müßtest Du die Vergütung allerdings selber dem Vermögen des Betreuten entnehmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
17.06.2011, 21:06 | #3 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
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Also bei uns gab es mal den Festsetzungsbeschluß
ist dann allerdings aus Gründen der Vereinfachung weggefallen und das Geld war ziemlich zeitnah auf dem Konto.
Würde auch anrufen wenn kein Vermögen vorhanden. Lieben Gruß Doro |
18.06.2011, 09:15 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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bei uns ist es so, dass die Rpf das o.k. geben und die Staatskasse weist dann an- da gibts immer mal nen Stau, gerade jetzt bei den vielen Feiertagen. 4 Wochen sind bei uns "schnell".
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
18.06.2011, 13:55 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.02.2010
Beiträge: 19
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Vielen herzlichen Dank!
Ich warte vielleicht noch eine Woche, falls tatsächlich ein "Überweisungsstau" existiert und werde mich ansonsten mal bei dem Rechtspfleger melden. Gut zu wissen, dass es schonmal so lange dauern kann. Ich muss bislang einfach immer Glück gehabt haben. |
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