Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuervergütung Feststellung mittellosigkeit im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
hab folgenden Fall
Betreuter hat einen Fond ( 5000 Euro) an den er nicht ran kommt. Schulden von ca ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 21
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Hallo,
hab folgenden Fall Betreuter hat einen Fond ( 5000 Euro) an den er nicht ran kommt. Schulden von ca 4500 Euro. Sozialamt ermittelt noch. Wie muß ich meine Rechnung schreiben? Mittellos oder vermögend? |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin Moin
Wenn der Betreute an das Geld nicht drankommt, dann sollte der Vergütungsantrag auf mittellos gegen die Staatskasse gestellt werden. Die Staatskasse kann dann zurückfordern, wenn der Betreute wieder liquide ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 21
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Danke, so werde ich es machen.
Gruß |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.02.2012
Beiträge: 6
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ich kann mich dem beitrag von imre holocher nur anschließen. würde es auch so sehen in diesem fall. =)
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#5 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Die Frage ist aber: Warum kommt er an den Fond nicht heran? Kann ggfs. (auch unter Hinnahme einiger Verluste) eine Kündigung erfolgen?
Die Staatskasse, die die Vergütung zahlen soll, und das Sozialamt sind gleichberechtigte Gläubiger des Betreuten. |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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"Vermögend" ist man, wenn man über 2.600 € verfügbares Vermögen hat.
Dazu zählen z.B. nicht: Wohnungskaution, Sterbegeldversicherung etc. Bei Fonds, die nicht im Zugriff sind, kommt es auf den Hinderungsgrund (z.B. Festlegung auf einen bestimmten Zeitraum) an. Bei Fälligwerden kann allerdings die Staatskasse (Justizkasse, Grundsicherung etc.) zugreifen, wenn sie in Vorleistung getreten ist. |
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#7 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo Mungo,
bei einer Sterbegeldversicherung hättest du hier u.U. schon ein Problem, da diese ja grundsätzlich auch anderweitig verwendet werden könnte durch Kündigung. Ich bin deshalb immer heilfroh wenn es einen Treuhandvertrag für die Bestattung gibt, da dieses Geld definitiv nicht mehr zum Vermögen zählt. Gruß, Andreas
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ja, insofern ist das sinnvoll.
Bloß ist die Verzinsung meist grottig und verschiedene Klauseln enthalten Passi mit "Bearbeitungsgebühren" in Höhe von 10, 15 oder 20% der Gesamtsumme für den Fall der Kündigung. Es kommt halt immer drauf an, inwieweit das Geld als "verfügbar" betrachtet wird - auch Treuhandverträge kann man auflösen, wenn man den entsprechenden (meist hohen) Preis zahlt. Ich hab schon erlebt, daß der Treuhänder einer Privatinsolvenz den Sterbegeldvertrag eines 68jährigen gekündigt und an die Gläubiger ausgekehrt hat mit dem Argument, er käme ja auch per Sozialamt unter die Erde...
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#9 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Gruß, Andreas
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#10 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
So ein Treuhandvertrag wäre nach meiner Einschätzung ein Dauerschuldverhältnis. Und da gibt es den Zitat:
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