Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Übergaberegelung von Betreuer zu Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergaberegelung von Betreuer zu Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo , wie und was ist bei der Übergabe von Betreuer ( Berufsbetreuer ) zu Betreuer ( Verwandschaft zur Betreuten ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 12.09.2006, 12:45   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.09.2006
Beiträge: 6
Standard Übergaberegelung von Betreuer zu Betreuer

Hallo ,
wie und was ist bei der Übergabe von Betreuer ( Berufsbetreuer ) zu Betreuer ( Verwandschaft zur Betreuten ) zu beachten . Ist es zweckmäßig ein Übergabeprotokoll zu erstellen und was muß / soll in diesem dann alles aufgeführt werden . Wie sollte hierbei eine Wohnungsübergabe ( von der Betreuten ) erfolgen ???
Danke für viele Tips im Vorraus....
Gruß Olli
olli ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2006, 17:07   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard ohne

Hallo,

ich habe mir alle Unterlagen aushändigen lassen, und damit gab es kein Problem.

Hinsichtlich der Wohnung würde ich mit einem Zeugen eine Wohnungsbegehung durchführen, Protokoll aufsetzten, fertig.

Ich wünsche Dir, das auch alles so einfach läuft, wie es sich anhört. Meist klappt es ja.


Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 20:27   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard Übergaberegelung von Betreuer zu Betreuer

Moin Andreas

In den meisten Fällen läuft es tatsächlich so einfach.
Du solltest allerdings ein Übergabeprotokoll bzgl der Unterlagen anfertigen, die du übergibst.
Z.B. :
- Korrespondenz mit Vermieter
- Korrespondenz mit der Bank etc.
- Urkunden, Ausweise , Kontounterlagen Sparbücher etc. einzeln auflisten

Unterschreiben lassen und gut.
Dann hast du auch einen Nachweis, dass die Sachen nicht mehr bei Dir sind.

Meine Vergütungsanträge, Berichte und Rechnungslegungen an das Gericht übergebe ich selbstverständlich nicht. Die kann sich der Nachfolger bei Bedarf aus der Gerichtsakte Kopieren.
(Eine Kopie meiner abschliessenden Rechnungslegung und den letzten Bericht gebe durchaus mit, damit der Nachfolger einen einfacheren Start hat. Anhand der letzten RL kann er problemlos sein Vermögensverzeichnis erstellen)

Zur Übergabe ein Plausch bei Kaffee und Kuchen lockert die Arbeit und löst den Stress.

Viel Glück und Erfolg wünscht

Imre Holocher
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2006, 20:30   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard Übergaberegelung von Betreuer zu Betreuer

Moin Andreas, Moin Olli

Ich habe aus Versehen nicht weit genug nach oben gescrollt....

Meine Antwort sollte eigentlich an Olli. Nach Deiner Antwort zu schliessen hast du schon einige Übung im Übergeben von Betreuungen.

So, jetzt erst mal was essen und feierabend...

Bis denn

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
berufsbetreuer, übergabe einer betreuung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Betreuer und Bankvollmacht Hanna Situation der Betreuer/innen 5 09.07.2007 01:32
Betreuer als Rechnungsempfänger Alex&Sabine Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 2 04.07.2006 15:29
Betreuer bestellen reni Forum für Angehörige und betreute Menschen 3 28.06.2006 21:46
Wie wird man Betreuer ? charlotte54 Situation der Betreuer/innen 3 05.06.2006 09:34


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:29 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39