Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung einfach so abgeben? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
kann ein Berufsbetreuer denn einfach so eine
Betreuung abgeben bzw. seine Entlassung beantragen?
Ich frage deshalb, weil ich jetzt ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
|
Hallo,
kann ein Berufsbetreuer denn einfach so eine Betreuung abgeben bzw. seine Entlassung beantragen? Ich frage deshalb, weil ich jetzt schon einige Betreuungen "übernommen" habe, die von Kollegen kommen. Auffällig ist, dass die Betreuungen immer dann abgegeben werden, wenn die unterste Vergütungspauschale (ab 13. Monat) erreicht wird und die Abgabegründe immer sehr pauschal gehalten werden. Viele Grüße pewe |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
|
Hallo pewe65,
also prinzipiell kann natürlich jeder Betreuer die Entlassung aus einem Fall anregen. Ob das Gericht dem immer folgt ist eine andere Frage. Ob die Entlassung nach dem ersten Jahr Zufall ist wird dir hier niemand beantworten können. Frag doch mal die Kollegen. ![]() Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo pewes,
Betreuungen könne abgegeben werden wenn die Fortführung für den Betreuer nicht mehr zumutbar ist. "Zumutbar" dürfte Auslegungssache sein. Zitat:
Wenn Dich das zu Stande kommen interessiert dann lies dich doch mal durch die gesamte Geriechts-akte, da findest Du dann ziemlich genau die Gründe. Gruss Michaela |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|