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Rechtslage bei Unterschriftenstempel?!?

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Hallo, ich wollte mich mal bei euch erkundigen, wie ihr folgende Situation einschätzt?!? Ich habe bei mir an der Arbeit ...


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Alt 01.07.2012, 21:32   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 3
Standard Rechtslage bei Unterschriftenstempel?!?

Hallo,

ich wollte mich mal bei euch erkundigen, wie ihr folgende Situation einschätzt?!?

Ich habe bei mir an der Arbeit zwei Klienten, die nur noch sehr sehr schlecht ihre Unterschrift leisten können, zum einen ist es sehr unleserlich zum anderen dauert es einfach stunden, bis eine Unterschrift gezeichnet wurde.

Nun kam eine Klientin mit der Bitte an mich, dass ich mich um einen sogenannten Unterschriftenstempel kümmern soll.
Das ganze würde wohl so ablaufen, dass die Personen verschiedene Unterschriftenproben abgeben und dann eine spezielle Firma davon Stempel entwirft, die dann zum unterzeichnen von Dokumenten ect. genutzt werden können.
Stimmt es, dass solche Stempel die persönliche Unterschrift ersetzen?
Wie ist das von der rechtlichen Seite her?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Lee2102
lee2102 ist offline  
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Alt 01.07.2012, 23:54   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Lee,

ein Stempel ersetzt keine Unterschrift und ist im BGB nicht vorgesehen - wenn eh schon ein Betreuer bestellt ist, muß eben der unterschreiben, ansonsten kann man im Innenverhältnis die mündlichen Erkärungen allenfalls niederschreiben, im AUßenverhältnis gibts dnn nur noch die Möglichkeit einer notariellen Beurkundung des gesprochenen Willens.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 02.07.2012, 00:00   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von lee2102 Beitrag anzeigen
Stimmt es, dass solche Stempel die persönliche Unterschrift ersetzen?
Wie ist das von der rechtlichen Seite her?
Ich habe in der Uni was darüber gelesen, nun aber auf die Schnelle nicht mehr gefunden - dort war es aber keine rechtsgültige Unterschrift, diese muss wie der Name schon sagt schriftlich sein, gab aber glaub ich ne aber...


Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 02.07.2012, 08:07   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Die sogenannten Faksimilestempel können genutzt werden auf einfachen Anschreiben zur Übersendung von Unterlagen etc.
Auf einen Überweisungsträger, einen Antrag oder ein Dokument MUSS eine eigenhändige Unterschrift.
Fara ist offline  
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Alt 02.07.2012, 13:21   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

genau das war das "aber", wenn es nur der Form halber ist, wars ok mit Handzeichen, oder halt som Stempel
gonzo ist offline  
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