Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtslage bei Unterschriftenstempel?!? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich wollte mich mal bei euch erkundigen, wie ihr folgende Situation einschätzt?!?
Ich habe bei mir an der Arbeit ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 12.06.2012
Beiträge: 3
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Hallo,
ich wollte mich mal bei euch erkundigen, wie ihr folgende Situation einschätzt?!? Ich habe bei mir an der Arbeit zwei Klienten, die nur noch sehr sehr schlecht ihre Unterschrift leisten können, zum einen ist es sehr unleserlich zum anderen dauert es einfach stunden, bis eine Unterschrift gezeichnet wurde. Nun kam eine Klientin mit der Bitte an mich, dass ich mich um einen sogenannten Unterschriftenstempel kümmern soll. Das ganze würde wohl so ablaufen, dass die Personen verschiedene Unterschriftenproben abgeben und dann eine spezielle Firma davon Stempel entwirft, die dann zum unterzeichnen von Dokumenten ect. genutzt werden können. Stimmt es, dass solche Stempel die persönliche Unterschrift ersetzen? Wie ist das von der rechtlichen Seite her? Ich würde mich über Antworten sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Lee2102 |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Lee,
ein Stempel ersetzt keine Unterschrift und ist im BGB nicht vorgesehen - wenn eh schon ein Betreuer bestellt ist, muß eben der unterschreiben, ansonsten kann man im Innenverhältnis die mündlichen Erkärungen allenfalls niederschreiben, im AUßenverhältnis gibts dnn nur noch die Möglichkeit einer notariellen Beurkundung des gesprochenen Willens. fwu |
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#3 | |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Grüße! |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Die sogenannten Faksimilestempel können genutzt werden auf einfachen Anschreiben zur Übersendung von Unterlagen etc.
Auf einen Überweisungsträger, einen Antrag oder ein Dokument MUSS eine eigenhändige Unterschrift. |
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#5 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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genau das war das "aber", wenn es nur der Form halber ist, wars ok mit Handzeichen, oder halt som Stempel
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