Dies ist ein Beitrag zum Thema Kredite bei geschiedenen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe neu eine Betreuung übernommen. Es gibt viele Probleme mit der Bank.
Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.06.2012
Ort: OWL
Beiträge: 22
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Ich habe neu eine Betreuung übernommen. Es gibt viele Probleme mit der Bank.
Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben ![]() Also, der Betreute hat sich mit seiner damaligen Ehefrau und noch 4 Anderen ein Haus gekauft. Die Frau ist nach der Scheidung ausgezogen. Will ihren Anteil nun an die Familie verkaufen. Sie zahlt nicht für den Kredit. Des Weiteren hatten die Eheleute damals einen Privatkredit aufgenommen. Sie zahlt nur eine Zwangsrate von 30,00 euro mehr nicht. Mein Betreuter muss den Rest zahlen. Da er ja sozusagen alles zahlt, hat er ja einen Anspruch gegen Sie, da der Kredit ja auf beide läut. Jetzt habe ich von dem alten Betreuter gehört, dass der Anspruch gegen Sie dieses Jahr verjährt. Aber wieso? Das Darlehn läuft ja noch und geschieden sind die ja erst seit 2011. Und wenn man die Forderung gegen Sie geltend machen will, hat mein Betreuter einen Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für einen Anwalt? Alles nicht so einfach, aber vielleicht habt ihr ja irgendwelche ideen was man machen könnte um ihn zu helfen. ![]() Vielen Dank schon mal |
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#2 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Katharina,
da bewegst Du Dich im Minenfeld des Familienrechts , neue Fachbezeichnung "Nebengüterrecht" Schulden wrden häufig beim Unterhalt verrechnet oder spielen bei Zugewinnausgleich ne Rolle. Was passiert mit dem Hausanteil der Ehefrau , bzw. mit dem ganzen Haus. Mit dem Auszug verliert sie ja nicht ihren Miteigentumsanspruch. Wer nutzt jetzt den Anteil ? Gäbs hierfür vieleicht die Möglichkeit eines Ausgleichs , vielleicht auch unter berücksichtigung der Schuldübernahme. Ist ein anderer Miteigentümer am Erwerb des Anteils interessiert . Was passiert, wenn nicht gezahlt wird, versteigert die Bank dann den Anteil ????? Ich würde mich an einen Fachanwa/ält/in für Familienrecht wenden. fwu |
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#3 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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wie fwu schon sagte, hol Dir nen Fachanwalt mit einem Beratungsschein und dann schau was geht.
Das ist ne zu komplexe Geschichte, die zu viel Fallstricke hat und bei solch einem Volumen würd ich auch Nummer sicher gehen. Grüße! |
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