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Geldverwaltung bei Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldverwaltung bei Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Imre Holocher Moin Kati, moin Gonzo Ich vermute mal, dass Kati sich nur ungeschickt ausgedrückt hat: Das ...


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Alt 08.07.2012, 21:48   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.06.2012
Ort: OWL
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Kati, moin Gonzo

Ich vermute mal, dass Kati sich nur ungeschickt ausgedrückt hat:
Das neue Konto muss natürlich auch der Betreuten gehören bzw. auf ihren Namen laufen, weil wir als Betreuer keine "Anderkonten" führen dürfen.
Dadurch gibt es einKonto, dass die Betreuerin verwaltet und mit dem sie arbeitet und ein zweites, Konto, auf das eben das Haushaltsgeld überwiesen wird, und das von der Betreuten verwaltet wird.
Für die Rechnungslegung ist das auch eine schöne Möglichkeit der Nachweisführung: Über Konto 1 wird eine ordentliche REchnungslegung gemacht und für Konto 2 reicht eine Bescheinigung der Betreuten, dass nur sie darüber verfügt hat.

MfG

Imre
sorry, so meinte ich dies auch. So haben wir es halt immer gemacht und es ging immer gut. Oder die betreuten holten sich wöchentlich einen scheck ab. So hatte man immer die kontrolle.

Geändert von K@th@rin@ (08.07.2012 um 21:53 Uhr)
K@th@rin@ ist offline  
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Alt 18.10.2015, 15:28   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
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Ist diese Möglichkeit auch bei einem Einwilligungsvorbehalt umsetzbar?
lilly09 ist offline  
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Alt 18.10.2015, 21:27   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin Lilly

Gerade bei einem EiWi läuft das gut mit zwei Konten, weil alles schön sauber auseinander gehalten werden kann.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.10.2015, 09:55   #14
Club 300
 
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Beiträge: 331
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Zitat:
Zitat von lilly09 Beitrag anzeigen
Ist diese Möglichkeit auch bei einem Einwilligungsvorbehalt umsetzbar?

Mit Einwilligungsvorbehalt geht das super...wenn die Bank mitspielt..manche stellen sich etwas an...ggf einfach eine andere Bank nehmen als die, bei der das erste Konto besteht.

Ich mache das aber auch so. Auf dieses Konto wird dann wöchentlich Geld überwiesen und ich lasse mir bescheinigen, dass über das zweite Konto aussschliesslich der Betreute verfügt. Eine Rechnungslegung ist mir ja nicht möglich, da ich nicht nachweisen kann, was mit dem Geld gemacht wurde.

Ohne Einwilligungsvorbehalt hat man keine Möglichkeit den Betreuten vom ersten Konto wegzuhalten.

Man kann die Kontokarte einsammeln, aber wenn der am Schalter steht und sagt er will Geld, hat die Bnak keine Möglichkeit ihm das zu verweigern..ist schliesslich sein Konto, sein Geld, und er ist in der Verfügung nicht beschränkt.
Miezekatze ist offline  
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Alt 19.10.2015, 20:00   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Miezekatze Beitrag anzeigen
Ohne Einwilligungsvorbehalt hat man keine Möglichkeit den Betreuten vom ersten Konto wegzuhalten.

Man kann die Kontokarte einsammeln, aber wenn der am Schalter steht und sagt er will Geld, hat die Bnak keine Möglichkeit ihm das zu verweigern..ist schliesslich sein Konto, sein Geld, und er ist in der Verfügung nicht beschränkt.
Das ist wohl so. Aber wenn ein Betreuter auf diese Weise und gegen alle Abspracxhen sein Konto platt macht, dann ist das ein guter Grund für die Erweiterung um den EiWi...

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.08.2016, 19:59   #16
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
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Sagt mal,
zahlt Ihr Betreuten öfter als wöchentlich Haushaltsgeld?
Ich habe hier eine Dame, die wünscht alle 2 Tage eine Auszahlung, sonst käme sie nicht hin (mit EiWi!).
Ich meine eigentlich, dass man es schaffen sollte mit dem Haushaltsgeld 1 Woche zu überstehen... ansonsten sollte man besser in eine Wohngruppe ziehen.
Die Kohle geht mutmaßlich für das Übliche weg: Kippen, Klamotten ... und schwupp ist nix mehr fürs Futter übrig...
Günstig einkaufen geht gar nicht ("ich bin doch kein Assi") und Essen bei der Tafel holen ist unzumutbar...

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 18.08.2016, 20:28   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
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Ich mache es teilweise so, dass ich am Monatsanfang alles abhebe und im Büro im Safe verwahre. Dann zahle ich es portionsweise wieder aufs Konto ein und die Betreuten heben es ab.

Manchmal lasse ich es auch durch einen Besuchsdienst oder Pflegedienst auszahlen.

Aber nie öfter als wöchentlich. Es sei denn BeWo oder sonst wer kommt öfter, dann ist mir das egal. Aber wir sind ja nicht hauptberuflich Geldboten.
Betreuungs-Newbie ist offline  
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Alt 18.08.2016, 23:14   #18
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
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Hallo allerseits,

Ich hatte es bei meiner B. auch so gestaltet, wie die Imre es geschildert hat. Meine B. hat auch EiWi. Sie hat ein zweites Konto bekommen, wo das Geld fürs Lebensunterhalt einfließt. Klappt ganz gut.

Bei der selben Bank habe ich versucht für meinen anderen B. (auch EiWi) ebenfalls ein zweites Konto zu öffnen (Kein Giro sondern Guthabenkonto) . Einfaches Konto, nur das abheben was man an Geld hat. Das ging leider nicht. Ich machte dadurch die Erfahrung, dass die Mitarbeiter der Bank nicht über das gleiche Knowhow verfügen.
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 18.08.2016, 23:49   #19
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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"der" Imre... da besteht er merkwürdigerweise drauf..
EFB ist offline  
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Alt 19.08.2016, 17:41   #20
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Moin moin

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
"der" Imre... da besteht er merkwürdigerweise drauf..
Ach was, ich bin doch nur schon durch den Stimmbruch...
und amüsier mich eher über "die Imre".

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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