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Geldverwaltung bei Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldverwaltung bei Betreuten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, als angehender Betreuer werde ich wohl demnächst mit dem folgenden Problem konfrontiert. Eine Betreute lebt mit ihren Kindern (ebenfalls ...


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Alt 04.07.2012, 17:30   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 11.01.2011
Ort: Weinheim
Beiträge: 39
Standard Geldverwaltung bei Betreuten

Hallo,

als angehender Betreuer werde ich wohl demnächst mit dem folgenden Problem konfrontiert.

Eine Betreute lebt mit ihren Kindern (ebenfalls betreut) im gemeinsamen Haus. Sie gibt oft ihre Scheckkarte an die Kinder die dann das Konto abräumen. Den Einwilligungsvorbehalt werde ich beantragen. Wie kommt die Frau dann an das Geld, das sie zum Leben braucht. Wöchentliche Besuche sind etwas außerhalb meiner Möglichkeiten.

(Leider habeich nichts verwertbares im Forum gefunden, wenn jemand einen entsprechenden Artikel weiß dann gebt bitte einen Hinweis)
leonie92 ist offline  
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Alt 04.07.2012, 17:33   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Wöchentliche Besuche sind etwas außerhalb meiner Möglichkeiten.

Warum??

Wenn du die Geldauszahlung nicht anders regeln kannst und es notwendig ist, wirst du es wohl so tun müssen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 04.07.2012, 18:09   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Tag,

(ich habe den Thread mal verschoben, im Off Topic Bereich ist er ja nicht ganz gut plaziert.)

Wenn die Frau sich nicht wöchentlich das Geld bei Dir abholen kann wird Dir tatsächlich nichts anderes übrig bleiben wie in den sauren Apfel zu beissen oder die Betreuung abzugeben.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.07.2012, 20:24   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,
um das vorerst zu verhindern/sie zu schützen würd ich die Karte mit Erlaubnis Deiner Betreuern einsammeln, so dass nur noch am Schalter verfügt werden kann.

Alternativ fallen mir neben der Variante von Michaela folgende Konstrukte ein, wenn Deine Betreuer in der Lage ist sich von A nach B zu bewegen, bzw. auch nicht:

Sparbuch auf das wöchentlich Summe X kommt.

Bar-Schecks mit Summe X die auf wöchentlich vordatiert sind, so dass die Einlösung nur häppchenweise ginge

Ansonsten mal mit den Kollegen abklären was die noch machen könnten, damit an einem Strang gezogen wird und allen geholfen wäre.


Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 04.07.2012, 22:29   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Hallo,als angehender Betreuer werde ich wohl demnächst mit dem folgenden Problem konfrontiert.
Eine Betreute lebt mit ihren Kindern (ebenfalls betreut) im gemeinsamen Haus. Sie gibt oft ihre Scheckkarte an die Kinder die dann das Konto abräumen. Den Einwilligungsvorbehalt werde ich beantragen. Wie kommt die Frau dann an das Geld, das sie zum Leben braucht. Wöchentliche Besuche sind etwas außerhalb meiner Möglichkeiten.
Hallo, solange Du keinen Einwilligungsvorbehalt hast, kann die Betreute mit ihrem Geld machen was sie will ! Dein Beitrag ist etwas kurz und einige Fragen bleiben offen:
- werden Miete und Strom bezahlt ?
- bestehen Schulden, werden lfd. weitere Schulden gemacht?
- will sie das Geld auf eigenen Wunsch hin den Kindern geben ?
- Was liegt für eine Diagnose vor?
Geldeinteilung geht ja z.B. indem man ambulante Hilfen geltend macht (z.B. ambulante Eingliederungshilfen nach §§ 53,54 SGB XII). Damit kann dann auch das Geld eingeteilt werden (sofern es die Betreute will oder 1903 angeordnet ist) und der Umgang mit Geld erlernt werden.
Grüße andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 04.07.2012, 23:18   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

Zitat:
solange Du keinen Einwilligungsvorbehalt hast, kann die Betreute mit ihrem Geld machen was sie will !
Ganz so einfach ist es nicht denn laut Wiki gehört zur Vermögenverwaltung auch die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens und die Verwaltung evtl. vorhandenen Vermögens.

Zitat:
Damit kann dann auch das Geld eingeteilt werden (sofern es die Betreute will oder 1903 angeordnet ist) und der Umgang mit Geld erlernt werden.
Die ambulanten Hilfen hier zahlen zwar aus auf Anweisung aus aber wenn es problematisch ist oder wird weil z.B. (unsinnige) Forderungen im Raum stehen wird es eng. Da ist dann tatsächlich wieder der Betreuer gefragt.

Im Grunde geht das aber an der gestellten Frage vorbei, hier gehts um eine Betreuerin die praktische Tips haben wollte wie sie selbst für sich den Aufwand wöchentliche Auszahlungen vermeiden kann.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.07.2012, 18:32   #7
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
gehört zur Vermögenverwaltung auch die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens und die Verwaltung evtl. vorhandenen Vermögens.
Die ambulanten Hilfen hier zahlen zwar aus auf Anweisung aus aber wenn es problematisch ist oder wird weil z.B. (unsinnige) Forderungen im Raum stehen wird es eng. Da ist dann tatsächlich wieder der Betreuer gefragt.hier gehts um eine Betreuerin die praktische Tips haben wollte wie sie selbst für sich den Aufwand wöchentliche Auszahlungen vermeiden kann.Gruss Michaela
Tipp, um den Aufwand für die wöchentlichen Auszahlungen zu vermeiden:
- Eingliederungshilfen für behinderte Menschen in ambulanter Form beantragen (Reha-Auftrag Betreuer !). So kann im Rahmen dieser Hilfen nach den gemeinsamen Absprachen das Geld eingeteilt werden. Bei Problemen können die Leistungserbringer beim Betreuer rückfragen
- Regelung der Einnahmen/Ausgaben : gehört freilich zu den Aufgaben vom Betreuer. Er hat zumindest sicherzustellen, dass die lfd. Ausgaben (Miete, Strom) bezahlt werden. Spielt der Betreute da (krankheitsbedingt) nicht mit, kann der Betreuer rechtlich zunächst nicht machen. Er muss zu gegebener Zeit den Einwilligungsvorbehalt beantragen.
Grüße andre krüger
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 06.07.2012, 23:16   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.06.2012
Ort: OWL
Beiträge: 22
Standard

Zitat:
Zitat von leonie92 Beitrag anzeigen
Hallo,

als angehender Betreuer werde ich wohl demnächst mit dem folgenden Problem konfrontiert.

Eine Betreute lebt mit ihren Kindern (ebenfalls betreut) im gemeinsamen Haus. Sie gibt oft ihre Scheckkarte an die Kinder die dann das Konto abräumen. Den Einwilligungsvorbehalt werde ich beantragen. Wie kommt die Frau dann an das Geld, das sie zum Leben braucht. Wöchentliche Besuche sind etwas außerhalb meiner Möglichkeiten.

(Leider habeich nichts verwertbares im Forum gefunden, wenn jemand einen entsprechenden Artikel weiß dann gebt bitte einen Hinweis)
Richte ein konto für dich und für die betreute ein. Auf dein koto kommen die einmahmen und auf ihrs dann der lebensunterhalt, den du ihr überweist
K@th@rin@ ist offline  
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Alt 06.07.2012, 23:59   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von K@th@rin@ Beitrag anzeigen
Richte ein konto für dich und für die betreute ein. Auf dein koto kommen die einmahmen und auf ihrs dann der lebensunterhalt, den du ihr überweist

Bevor Du solch Konstrukte baust, lass Dir vom Rechtspfleger das absegenen, denn hier würde es nicht genehmigt wenn Gelder der Betreuten auf ein Konto des Betreuers zur Weiterverteilung etc. überwiesen würden
Altermative wäre ein 2. Giro auf Namen der Betreuten, über das der Betreute nicht verfügen kann und ein Haushaltsgeldkonto - ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden bei den klassischen Sparkassen etc.
gonzo ist offline  
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Alt 07.07.2012, 13:17   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Kati, moin Gonzo

Ich vermute mal, dass Kati sich nur ungeschickt ausgedrückt hat:
Das neue Konto muss natürlich auch der Betreuten gehören bzw. auf ihren Namen laufen, weil wir als Betreuer keine "Anderkonten" führen dürfen.
Dadurch gibt es einKonto, dass die Betreuerin verwaltet und mit dem sie arbeitet und ein zweites, Konto, auf das eben das Haushaltsgeld überwiesen wird, und das von der Betreuten verwaltet wird.
Für die Rechnungslegung ist das auch eine schöne Möglichkeit der Nachweisführung: Über Konto 1 wird eine ordentliche REchnungslegung gemacht und für Konto 2 reicht eine Bescheinigung der Betreuten, dass nur sie darüber verfügt hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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