Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge - Betreuter jedoch nicht ansprechbar im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen an alle!
Ihr habt mir beim letzten Mal so gut die "Laufrichtung" gegeben und alles hat daher damals ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
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Guten Morgen an alle!
Ihr habt mir beim letzten Mal so gut die "Laufrichtung" gegeben und alles hat daher damals prima geklappt, so dass ich Euch heute gern wieder um Eure Tipps bitten würde. Ich habe von heute auf morgen einen Betreuten erhalten, der auf der Intensivstation liegt, beatmet wurde und nicht ansprechbar ist. Perspektivisch soll er in den nächsten Tagen in ein Pflegeheim verlegt werden, derzeit findet Beatmungsentwöhnung statt. Mein Betreuter kommt aus der Häuslichkeit, kann aber dorthin nach Krankenhausentlassung nicht wieder zurück. Nun habe ich u.a. die Vermögenssorge und da er nicht mit mir kommunizieren kann, ist mir nicht klar, wie ich Auskünfte über den Stand seines Vermögens erhalten kann. Familienangehörige gibt es nicht. Bisher habe ich Kurzzeitpflege und Pfkegestufe bei der Krankenkasse beantragt. Ich vermute, er bekommt Rente. Zur Antragstellung für Eingliederungshilfe benötige ich allerdings Kenntnis darüber, ob er "vermögend" ist... Helft mir bitte mal auf die Sprünge! Danke Euch! |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Die ortsansässigen Banken anschreiben, ob und ggfs. welche Konten unterhalten werden.
Evtl. Schufa-Selbstauskunft. Wenn Du die Post-Angelegenheiten hast, kannst Du einen Nachsendeauftrag stellen, der dauert nur etwas in der Umsetzung. Evtl. Kontakt zu Nachbarn aufnehmen. Kannst Du in die Wohnung? Kannst Du Unterlagen sichten? Gab es zuvor einen ambulanten Pflegedienst? |
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#3 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo KaMa,
wenn du seine Krankenkasse kennst kannst du dich dort erkundigen ob eine Kontoverbindung des Betreuten bekannt ist. Ansonsten halt die örtlichen Banken abklappern. Auskunft bei einer Beratungsstelle der DRV einholen. Bevor du ihn mit ungeklärten Vermögensverhältnissen in eine KZP schickst solltest du zur Fristwahrung einen Antrag beim Sozialhilfeträger stellen. Gruß, Andreas
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