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Aufwandsentschädigung-Ehrenamtlich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung-Ehrenamtlich im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle zusammen, ich betreue zwei Personen die im gleichen Heim wohnen jedoch in zwei unterschiedlichen Gruppen (meine Tante und ...


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Alt 16.10.2012, 22:26   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 23
Standard Aufwandsentschädigung-Ehrenamtlich

Hallo alle zusammen,

ich betreue zwei Personen die im gleichen Heim wohnen jedoch in zwei unterschiedlichen Gruppen (meine Tante und mein Onkel).

Ich komme alleine mit der Kilometeranzahl über die übliche Pauschale, bis jetzt aber nur bei einem Betreuten, wegen außerplanmäßigen Fahrten bzgl. Krankenhausaufenthalt und den normalen Besuchen eingerechnet, bei denen ich aber dann am gleichen Tag auch bei meinem Onkel besuche.

Darf ich diese gesondert aufführen also KH-Fahrten und normale Besuche bei meiner Tante und somit mehr als die Pauschale berechnen.
Oder wird mir dann die normale Aufwandspauschale für meinen Onkel gestrichen, da ich sie ja beide gleichzeitig besuche und insofern nur einmal die Kilometer fahre.
Ich beziehe für beide die ganz normale Aufwandspauschale vom Staat, die bei weitem leider nicht ausreicht, da sie weiter weg wohnen. Jemanden übers Ohr hauen will ich auch nicht, deswegen frag ich hier mal nach.
Ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben!

Viele Grüße
Mitzuki
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Mitzuki ist offline  
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Alt 17.10.2012, 05:59   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Guck mal hier.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 18.10.2012, 08:18   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 23
Standard

Hallo Fara,

danke für den Link aber diesen Thread hatte ich vor meiner Frage schon gelesen und beantwortet meine Frage leider nicht.
Meine Frage nochmal in gekürzter Version:
Auch als ehrenamtl. Betreuerin dürfte ich bei nur einem der Betreuten eine ausführliche Auflistung der Km ect. machen und bei dem anderen Betreuten die Aufwandspauschale ganz normal beziehen, obwohl beide im gleichen Heim wohnen und ich sie gleichzeitig besuche?

Viele Grüße
Mitzuki
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Alt 18.10.2012, 08:43   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, soll für die Besuche bei den beiden Betreuten jeweils die volle Kilometerzahl abgerechnet werden, obwohl sie in einem Heim leben und nur eine Fahrt notwendig ist ?

Das sollte man ganz schnell vergessen.

Anders sieht es aus, wenn man z. B. wegen eines Notfalles extra ins Heim fahren muss. Da würde ich mir vom Heim eine schriftliche Bestätigung geben lassen "Die Betreuerin musste hier am ___ persönlich erscheinen, es lag ein Notfall vor, ihre Anwesenheit war dringend erforderlich." So in etwa würde ich mir das bestätigen lassen, dann sollte das Gericht die Fahrkosten anerkennen. Hoffentlich .

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.10.2012, 18:21   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 23
Standard

Oh je, bitte versteht mich nicht falsch!
Ich will hier niemanden Schaden oder gar doppelt abrechnen.
Ich habe eben das Problem, dass durch außerplanmäßige Fahrten, für einen Betreuten, das Budget gesprengt wurde.
Ob überhaupt und wie ich das geltend machen kann, wollte ich herausfinden.
Anscheinend ist es wohl nicht möglich.
Ihr habt mir dabei super geholfen!
Also ein dickes Dankeschön!

Viele Grüße
Mitzuki
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Alt 22.10.2012, 07:14   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

natürlich kann man das geltend machen. Einfach schriftlich dem Amtsgericht schildern und abwarten, was die daraus machen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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