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Auffällikgeiten bei der Abrechnung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auffällikgeiten bei der Abrechnung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Bruder hat die Betreuung meiner Eltern übernommen. Nach dem Tod meines Vates ergaben sich etliche ungereimtheiten in den Finanzen. ...


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Alt 30.10.2006, 15:35   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
Standard Auffällikgeiten bei der Abrechnung

Mein Bruder hat die Betreuung meiner Eltern übernommen. Nach dem Tod meines Vates ergaben sich etliche ungereimtheiten in den Finanzen.
Da die Betreuung meiner Mutter noch besteht, habe ich mich sofort an das zuständige Amtsgericht gewandt.

Es ist offensichtlich, dass sich mein Bruder an der Rente meiner Mutter bedient. Aus dem geschilderten Grund wollte ich von dem zständigen Richter eine Abrechnung detailliert im einezelnen mit Belegen. Doch der zuständige Richter hält das nicht für nötig. Dort werden Haushaltshilfen beschäftigt, ohne dass diese ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind. (Schwarzarbeit) Der Bitte einen neutralen Betreuer einzusetzen kommt der Richter ebenfalls nicht nach. Er ist der Ansicht das ist nicht nötig.

Habe ich als Bruder eigentlich kein Anrecht uf Auskunft, wass kann ich tun, damit mein Bruder die Karten offen auf den Tisch legen muss und ich endlich Einsicht nehmen kann?
spedifix ist offline  
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Alt 30.10.2006, 20:44   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

wenn der Richter keinen Grund sieht, etwas zu ändern, dann sehe ich schon mal ziemlich schwarz.

Im Zweifelsfall hilft hier nur noch ein Anwalt.

Ist nicht doch eine Verständigung mit dem Bruder möglich ? Man muss auch berücksichtigen, dass das, was der Bruder für nötig hält, man selbst aber nicht, in dessen Ermessen liegt.

Zudem stellt sich immer die Frage, warum Sie nicht selbst die Betreuung übernommen haben. Ohne Irgendetwas unterstellen zu wollen, aber es kommt oft vor (auch hier im Forum wird darüber geschrieben), dass Kinder erst nicht bereit sind, die Betreuung zu übernehmen, aber beim Betreuer wird dann über jeden Euro an Ausgaben gemeckert.

Wenn Ihnen die "Schwarzarbeit" nicht gefällt, ist das in Ordnung. Aber man sollte auch bedenken, dass eine richtig bezahlte Kraft viel Geld kostet. Was vom späteren Erbe abgeht.

Um welche Summen handelt es sich denn so ungefähr ? Passiert das ständig, dass der Bruder Geld für nicht erklärbare Sachen ausgibt, oder nur ab und zu ?

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 31.10.2006, 07:42   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
Standard

Danke Andreas,

die Betreuung hätte ich gerne übernommen, zumal ich die von meinem Schwiegervater bis zum Ableben ebenfalls hatte. Doch mein Bruder hat diese ohne Rücksprache an sich gerissen. Hiervon haben wir erst viel später erfahren. Grundsätzlich gäbe dass ja auch kein Problem. Doch sämtliche Dinge die meine Mutter benötigt verweigert er Ihr ganz im Gegenteil er redet ihr ein, dass sie dieses alles nicht braucht. So hat sie im Unterkiefer keine Zähne (braucht sie nicht ging bis jetzt ja auch so) beim Friseur war sie ds letzte mal im Juli als sie bei mir zu besuch war und ich diesen bezahlt habe. Es gibt ein Bauspardarlehenüber 10000€, was sie 2001 ufgenommen haben soll, obwohl sie das Haus 1995 an meinen Bruder überschrieben hat, der exat in diesem Zeitraum (bis heute) umfangreich renoviert und modernisiert (allerdings nur seine Räume) das kann er von seinem Gehalt gar nicht aufbringen. Weiter hat mein Bruder einen erhöhten Alkoholkonsum (Reinlichkeit in seinen Räumen ist entsprechend)
da meine Mutter nach dem Tod meines Vaters nicht mehr alleine sein will ist sie in seinen Räumen (verständlich). Nun hat sie seit kurzem einen Ausschlag (seit swie sich regelmäßig in seinen Räumen aufhält) der Pfelgedienst notiert das und das wars. Ein Arzt wird nicht konsultiert und es wird mir untersagt dieses zu tun.

Das ist nur ein Auszug von Unterlassungen, ich könnte noch Seitenweise ausführen. All diese Misstände habe ich dem Richter in einem 9 Seiten lagen Brief mitgeteilt. Sein Kommentar, die Auffassung von notwendigem kann auseinandergehen. Offensichtlich bestht für Ihre Mutter ja keine Lebensgefahr !!!!!!!
spedifix ist offline  
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Alt 31.10.2006, 10:31   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Auffällikgeiten bei der Abrechnung

Zitat:
Zitat von spedifix

Habe ich als Bruder eigentlich kein Anrecht uf Auskunft, wass kann ich tun, damit mein Bruder die Karten offen auf den Tisch legen muss und ich endlich Einsicht nehmen kann?
Wenn du Beschwerde gegen die Bestellung einlegst muss dir die Betreuungsakte zugänglich gemacht werden.
Roy ist offline  
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Alt 31.10.2006, 16:44   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
Standard

Hallo Roy,

danke für Deinen Tipp. Eine Frage noch. Kann ich das selber tun und wenn ja wie stelle ich das am geschicktesten an oder muss ich mir hierfür einen Anwalt nehmen?
spedifix ist offline  
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Alt 02.11.2006, 10:18   #6
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo spedifix,

als Sohn hast du nach § 69g I FGG das Recht Beschwerde einzulegen. Einen Anwalt brauchst du nicht.
Roy ist offline  
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Stichworte
akteneinsicht, angehörige, auskunft, beschwerde


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