Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung Minderjähriger - Thema dieses Forums? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Tag,
nachdem mein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema beim Senden im Web vershollen ist, frage ich nochmals nach...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.01.2013
Beiträge: 4
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Guten Tag,
nachdem mein ausführlicher Beitrag zu diesem Thema beim Senden im Web vershollen ist, frage ich nochmals nach... Ich bin bei meinen ersten Forumsbesuchen vielen wertvollen Erfahrungsberichten und viel Wissen von Betreuenden und Betreuten begegnet. Allerdings bin ich mir unsicher, ob sich in diesem Forum auch Menschen finden, die mit dem Thema Amtsvormundschaft unterwegs und hierin erfahren sind. Gelten z. B. die Bestimmungen zum Berufseinstieg in die Betreuung auch für Vormundschaften? Gibt es Hinweise, Links zu Literatur und Verfahrensweisen oder Threads, in denen spezielle Themen ausgetauscht werden können? Oder sind die wichtigen Themen eher überschneidend? Über eine kleine Orientierungshilfe freue ich mich. Und über Erfahrungen von TeilnehmerInnen auch. Herzlichen Dank und beste Wünsche für das junge Jahr, Hilde 13 auf der Suche nach Informationen vor dem Einstieg in die Berufsbetreuung Geändert von Hilde 13 (15.01.2013 um 16:27 Uhr) Grund: Fehlerteufel im Text |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Die Betreuung bezieht sich in vielen Dingen auf die Vorschriften, die für die Vormundschaften erschaffen wurden.
Allerdings werden Vormundschaften beim Familiengericht, Betreuungen beim Betreuungsgericht geführt. Berufsvormünder gibt es eher selten. Oft ist das Jugendamt Vormund und gibt die Vormundschaften mit der Zeit an die Pflegeeltern ab (der Gesetzgeber bevorzugt ja die Einzelvormundschaft). Grundlegend sind aber die Vorgehensweisen zur Vormundschaft (Genehmigungen o. ä.) gleich. Vllt. solltest Du allerdings mal mit dem Jugendamt bei Dir vor Ort Kontakt aufnehmen. Hier im Forum werden rechtliche Betreuungen Erwachsener behandelt (die ja - im Gegensatz zu Minderjährigen) in den meisten rechtlichen Bereichen _selbst_ handeln können.
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 15.01.2013
Beiträge: 4
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Herzlichen Dank, diese Info hilft mir sehr weiter! Insofern dies hier thematisch nicht das richtige Forum für mich zu sein scheint, bedanke und verabschiede ich mich somit als aktive Nutzerin, freue mich aber gelegentlich für Fragen in den threads zu Gast sein zu können.
Viele Grüße und alles Gute Hilde 13
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 10.01.2013
Beiträge: 24
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Soweit ich weiss, werden jetzt in manchen Gegender auch vermehrt Berufsvormuender eingesetzt, da die Jugendaemter nicht mehr die Kapazitaeten haben. Ich weiss z. B. im Raum Bochum, dass sie auch ehrenamtliche Vormuender suchen, d. h. da gibt es vielleicht auch Chancen Berufsvormund zu werden.
Viel Glueck. DiekleineHexe |
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