Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandspauschale mit Ersatzbetreuer teilen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, aber bisher nichts gefunden.
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.01.2013
Beiträge: 2
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Hallo,
ich bin ganz neu hier und habe nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, aber bisher nichts gefunden. Ich bin seit 1 Jahr als ehrenamtliche Betreuerin für meinen an Demenz erkrankten Vater, der in einem Pflegeheim lebt, bestellt. Meine Schwester ist die Ersatzbetreuerin. Sie wollte die vielfältigen Aufgaben nicht übernehmen, da sie 3 Kinder hat. Ich habe jetzt zum ersten Mal die Aufwandspauschale aus dem Vermögen meines Vaters entnehmen dürfen. Jetzt meldet meine Schwester Ansprüche an, weil sie unseren Vater ab und zu, etwa einmal im Monat, im Pflegeheim besucht bzw. ihn zu sich nach Hause auf eine Tasse Kaffee geholt hat (Entfernung nur knapp 1 km). Ich weiß jetzt nicht, ob ich die Aufwandspauschale mit meiner Schwester teilen muss, da ich sehr viel Schriftarbeit und Organisatorisches erledigt habe, meine Schwester aber nur "Anstandsbesuche" getätigt hat. Ich selbst bin ungefähr einmal bis zweimal in der Woche bei unserem Vater, denn ich habe fast immer etwas im Pflegeheim zu erledigen (er verliert öfters Schlüssel, Krankenversichertenkarte, Armbanduhr etc.) Ich habe dazu leider nichts genaues gefunden. Kann sie die Besuche jetzt bei mir geltend machen? Sie hat auch nicht genau Buch geführt über ihre Fahrten, sodass sie jetzt einfach den Betrag schätzen will. Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Liebe Grüße von der tauben Geigerin
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo taubegeigerin,
die Aufwandspauschale musst du nicht mit der Ersatzbetreuerin teilen. Diese steht demjenigen zu der die anfallenden rechtlichen Arbeiten erledigt. Besuche, Kaffe trinken und den Vater zu sich holen ist kein rechtlicher "Aufwand" und keine Arbeit bzw. sollte das nicht sein. Das sollte das normale Verhalten von Kindern gegenüber ihren Eltern sein und das wird vom Gericht nicht finanziell abgegolten. Gruss Michaela |
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#3 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 21.01.2013
Beiträge: 2
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Vielen Dank, Michaela! Du hast mir sehr geholfen! Das dachte ich auch so, habe aber irgendwie die richtigen Infos nicht gefunden. Auch vom Amtsgericht habe ich auf meine Frage nur die Antwort bekommen, dass dem Ersatzbetreuer anteilig bei Krankheit oder Urlaub des Betreuers ein Teil der Aufwandspauschale zusteht.
Danke nochmal, sagt die taube Geigerin. |
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| aufwandspauschale, ersatzbetreuerin |
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