Dies ist ein Beitrag zum Thema Neue Erkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Und, was soll uns dein Beitrag jetzt sagen?...
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07.05.2013, 09:11 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Und, was soll uns dein Beitrag jetzt sagen?
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07.05.2013, 09:16 | #12 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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.......soll wahrscheinlich sagen dass das Finanzamt bei den Anfragen ne vaskuläre Demenz bekam und nicht antworten konnte?
Ich kapiere das auch nicht, wird vielleicht eine Linkverwechslung gewesen sein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
05.06.2013, 14:41 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Musterverfahren zur Umsatzsteuer hat Erfolg
Siehe Artikel auf der Homepage des BdB: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. |
05.06.2013, 14:41 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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So, der BFH hat im Sinne der Berufsbetreuer entschieden! Mal sehen wie die Finanzbehörden damit jetzt umgehen.
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01.07.2013, 20:59 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 03.01.2012
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 15
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Geschafft ???
Ist das denn jetzt wirklich wahr?? Lest doch mal folgenden Artikel beim BdB:
Quelle: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. Umsatzsteuerbefreiung – Es ist geschafft! In Bezug auf die Vergütung gibt es endlich einmal gute Nachrichten: Der Bundesfinanzhof hat in unserem Musterverfahren (Az.: V R 7/11 – allerdings noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Betreuervergütung bereits in der Vergangenheit nicht der Umsatzsteuerpflicht unterlag und Bundestag und Bundesrat haben endlich das lang erwartete Gesetz zur zukünftigen Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer beschlossen.Der gesamte Gesetzestext kann in der Bundesrats-Drucksache 477/13 nachgelesen werden, die für Betreuer und Vormünder relevanten Änderungen sind dort auf S. 44 enthalten. Das Verfahren vor dem BFH ist von uns finanziert und begleitet worden. Und wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber ohne dieses Verfahren und ohne unser beharrliches Drängen auf eine Gesetzesänderung nicht tätig geworden wäre – vermutlich ist ihm gerade durch das BFH-Verfahren bewusst geworden, dass die bisherige Regelung nicht mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Wir haben hier umfangreichere Informationen zum Hintergrund und Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Und hier finden Sie das BFH-Urteil im Wortlaut. Ich kann es aber erst glauben, wenn mein Finanzamt mir auch wirklich die Umsatzsteuer seit 2005 !!!! erstattet |
01.07.2013, 23:04 | #16 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Zitat:
MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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02.07.2013, 00:06 | #17 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Beisammen,
am 29.6.2013 wurde im Bundesanzeiger das "Jahressteuergesetz 2013" (Amtshilferichtliniengesetz) verkündet . Es ist somit rechtskräftig. Art 10 dieses Gesetzes bezieht sich das Umsatzsteuergesetz. Es wurde u.a.folgende neue Bestimmung in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen: § 4 Nummer 14 k nach dieser Bestimmung sind die Vergütungen der Betreuer umsatzsteuerfrei. Diese Gesetzesänderung trat heute am 1.Juli 2013 in Kraft. Eine Übergangsregelung, zur Frage wie mit Vergütungen für Zeiträume vor dem 1.Juli umzugehen ist, die aber nach dem 1.Juli ausgezahlt werden , enthält das Gesetz nicht. Die Frage , ob Betreuervergütungen generell seit 2005 umsatzsteuerpflichtig sind , hängt jetzt davon ab, ob der Gerichtsentscheid des Bundesfinanzhofs vom April 2013 rechts-kräftig wird . Der Entscheid bekommt die Funktion eines rechtskräftigen Urteils des Bundesfinanzhofs erst zu, wenn keiner der Beteiligten binnen einer Frist von einem Monat eine mündliche Verhandlung verlangt. Nach Mitteilung des BdB soll diese Monatsfrist am 8. Juli ablaufen. Danach gitt es bezüglich der Rückzahlung der Umsatzsteuer zuerst mal zwei Situationen zu unterscheiden : 1.) Zeiträume für die noch keine rechtskräftigen Umsatz-steuerbescheide existieren : zB 2012 , weil noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben worden ist zb 2011, 2010 weil gegen die Umsatzsteuerbescheide rechtzeitig Einspruch eingelegt wurde 2.) Rückforderung von Umsatzsteuerzahlungen , für die bereits rechtskräftige Umsatzsteuerbescheide vorliegen > da ist man dann im Gewirr der Abgabeordnung. Hier kommt es dann drauf an, ob das Finanzamt nach pflichtgemäßen Ermessen verpflichtet/berechtigt ist bestandskräftige Bescheide abzuändern. Mal schauen ob hier einer der Berufsverbände mal ein Musterschreiben rausgibt. Wenn die BFH - Entscheidung nächste Woche rechtskräftig wird, sollte sofort beim Finanzamt die Umstellung von der monatlichen auf die vierteljährliche Voranmeldung , oder die Aufhebung zur Verpflichtung der vierteljährlichen Voranmelung beantragt werden. Maßgebend für die Frage der Voranmeldungen ist immer die Umsatzsteuerzahlung im Vorjahr. Wenn nach der BFH-Entscheidung dann Betreuervergütungen auch im Jahr 2012 umsatzsteuerfrei waren, muß die Umsatzsteuer für 2012 ja rückwirkend auch mit 0 in Ansatz gebracht werden . fwu |
24.07.2013, 12:57 | #18 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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24.07.2013, 16:54 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Hallo,
gilt das auch rückwirkend für die Steuererklärung 2012, bin gerade dabei. Grüße Hanne |
24.07.2013, 16:56 | #20 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Pardon, steht ja schon da unten! Mal wieder zu schnell gelesen.
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