Dies ist ein Beitrag zum Thema Neue Erkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von marylin
Hoffe, diese Kopie hilft weiter
Liebe Grüße Marylin
Aber ja doch, vielen Dank für Deine Mühe....
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24.11.2013, 13:05 | #51 |
Berufsbetreuer
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
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02.12.2013, 12:36 | #52 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 6
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Finanzamt
Hallo,
das Finanzamt in Görlitz hat nach einer Mitteilung von mir, es mir gestattet den Betrag für 2013 gezahlte Umsatzsteuer einzufordern und hat in relativ kurzer Zeit eine Rückerstattung vorgenommen. Für 2012 soll die Rückerstattung mit der Jahresabrechnung erfolgen. Also ganz unkompliziert bis jetzt. |
10.12.2013, 14:26 | #53 |
Forums-Azubi
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10.12.2013, 15:49 | #54 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,807
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Da kannst du es eigentlich nur erklären, wenn du keinerlei solcher Einkünfte hast.
Einen Nachweis über etwas was du nicht erhalten hast kannst du ja schlecht bringen. Notfalls würde ich mal den Sachbearbeiter beim FA anrufen, wie du die Kuh vom Eis kriegst. Gruß, Andreas
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10.12.2013, 19:23 | #55 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,590
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Moin moin
Ein Nachweis für etwas was nicht ist, ist einfach nicht. Aber möglicherweise ist das Finanzamt ja mit der Umsatzsteuermeldung zufrieden, wenn Du auf der Kennzahl 48 Deine Einnahmen angibst, die NICHT umsatzsteuerpflichtig sind. Ich kenne ein FA, das in einem Anfall von Gonorrhoe Corinthiensis darauf hingewiesen hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.12.2013, 19:40 | #56 |
Forums-Azubi
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Ort: NRW
Beiträge: 31
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ok, vielen Dank, was auch immer Gonorrhoe sowieso ist, es muss etwas mit extremer Freundlichkeit zu tun haben :-)
Vielen Dank Euch zwei!!! LG Marylin |
11.12.2013, 12:41 | #57 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2012
Ort: Krauschwitz
Beiträge: 6
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Neue Erkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer
Genau, das Finanzamt Görlitz fordert weiterhin die Umsatzsteuervoranmeldung von mir.
Dort soll ich in 48 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug)- Umsatze nach § 4 Nummer 8 bis 28 UstG " meine Umsätze eintragen. Das akzeptieren sie. |
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