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Neue Erkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neue Erkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von marylin Hoffe, diese Kopie hilft weiter Liebe Grüße Marylin Aber ja doch, vielen Dank für Deine Mühe....


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Alt 24.11.2013, 13:05   #51
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Zitat:
Zitat von marylin Beitrag anzeigen


Hoffe, diese Kopie hilft weiter
Liebe Grüße Marylin

Aber ja doch, vielen Dank für Deine Mühe.
Flafluff ist offline  
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Alt 02.12.2013, 12:36   #52
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2012
Ort: Krauschwitz
Beiträge: 6
Standard Finanzamt

Hallo,
das Finanzamt in Görlitz hat nach einer Mitteilung von mir, es mir gestattet den Betrag für 2013 gezahlte Umsatzsteuer einzufordern und hat in relativ kurzer Zeit eine Rückerstattung vorgenommen.
Für 2012 soll die Rückerstattung mit der Jahresabrechnung erfolgen. Also ganz unkompliziert bis jetzt.
kirlie ist offline  
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Alt 10.12.2013, 14:26   #53
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.03.2011
Ort: NRW
Beiträge: 31
Standard

Hallo anscheinend geht es jetzt tatsächlich weiter. Ich soll aber erst einen Nachweis erbringen, dass ausschließlich Leistungen erbracht wurden, die nicht nach § 1908 i Abs. 1 i.V.m. § 1835 Abs. 3 BGB vergütet werden. Weiss hier jemand, wie dieser Nachweis erbracht werden kann?

Danke also

Marylin
marylin ist offline  
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Alt 10.12.2013, 15:49   #54
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Da kannst du es eigentlich nur erklären, wenn du keinerlei solcher Einkünfte hast.
Einen Nachweis über etwas was du nicht erhalten hast kannst du ja schlecht bringen.

Notfalls würde ich mal den Sachbearbeiter beim FA anrufen, wie du die Kuh vom Eis kriegst.


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 10.12.2013, 19:23   #55
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Ein Nachweis für etwas was nicht ist, ist einfach nicht.

Aber möglicherweise ist das Finanzamt ja mit der Umsatzsteuermeldung zufrieden, wenn Du auf der Kennzahl 48 Deine Einnahmen angibst, die NICHT umsatzsteuerpflichtig sind.
Ich kenne ein FA, das in einem Anfall von Gonorrhoe Corinthiensis darauf hingewiesen hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 10.12.2013, 19:40   #56
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.03.2011
Ort: NRW
Beiträge: 31
Standard

ok, vielen Dank, was auch immer Gonorrhoe sowieso ist, es muss etwas mit extremer Freundlichkeit zu tun haben :-)

Vielen Dank Euch zwei!!!

LG Marylin
marylin ist offline  
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Alt 11.12.2013, 12:41   #57
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2012
Ort: Krauschwitz
Beiträge: 6
Standard Neue Erkenntnisse zum Thema Umsatzsteuer

Genau, das Finanzamt Görlitz fordert weiterhin die Umsatzsteuervoranmeldung von mir.
Dort soll ich in 48 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug)- Umsatze nach § 4 Nummer 8 bis 28 UstG " meine Umsätze eintragen.

Das akzeptieren sie.
kirlie ist offline  
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