Dies ist ein Beitrag zum Thema Hat Betreuer Recht auf Urlaub? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin als Betreuer für meine Mutter eingesetzt. Sie hat nach einem Schlaganfall eine Aphasie (d.h. Sprachstörung), kommt aber im ...
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29.01.2007, 12:00 | #1 |
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Beiträge: 6
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Hat Betreuer Recht auf Urlaub?
Ich bin als Betreuer für meine Mutter eingesetzt. Sie hat nach einem Schlaganfall eine Aphasie (d.h. Sprachstörung), kommt aber im alltäglichen Leben ganz gut zurecht.
Meine Frage: Was passiert, wenn ich mich in Urlaub befinde und meiner Mutter (unvorhergesehen) etwas passiert, dass sie z. B. ins Krankenhaus muss. Genügt es, dass ich telefonisch erreichbar bin oder muss ich innerhalb einer bestimmten Zeit zurücksein? Wird dann ein beruflicher Betreuer eingesetzt oder wie läuft das? Danke für eine Antwort - bisher konnte mir hierüber niemand konkret Auskunft geben. |
30.01.2007, 10:42 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Hi!
Ich stelle für jede Betreuung einzeln eine Untervollmacht an jemand anderen aus, der für den Zeitraum, in dem ich im Urlaub bin, an meiner Stelle handeln darf. Der Unterbevollmächtigte erhält auch eine Kopie meiner Betreuungsausweise. Der Unterbevollmächtigte kann einfach eine Person Ihres Vertrauens sein, muss also kein Berufsbetreuer sein. Sie können sich aber auch bei der Betreuungsstelle nach einem Vertreter erkundigen, wenn Sie sonst niemand wissen. Falls der Untebevollmächtigte im Ernstfall irgendwie überfordert ist, kann er auch Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht aufnehmen, dort wird dann sehr schnell ein Ersatzbetreuer bestellt, der sich im Zweifel auch auskennt. Aber bei Notoperationen oder schnell notwendigen ärztlichen Eingriffen kann und muss ein Arzt auch erstmal ohne Genehmigung handeln. Die Genehmigung wird dann so schnell wie mgl nachgeholt. Wenn ich im Inland unterwegs bin, bin ich auch nur über Handy erreichbar und bestelle keinen anderen. Von daher wäre ich auch froh, wenn die Frage noch zusätzlich von jmd anderem beantwortet würde, wie das so allgemein gehandhabt wird. Lg, Jehan |
30.01.2007, 11:00 | #3 |
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Registriert seit: 29.01.2007
Beiträge: 6
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Hallo Herr/Frau (?) Jehan,
danke für die Antwort. Sind Sie Angehörige/r oder Berufsbetreuer? Ja, wäre gar nicht schlecht hierzu noch weitere, kompetente, vielleicht auch aus der Praxis stammende Antworten zu erhalten. Von offizieller Seite hatte ich den Eindruck, dass man sich zu diesem Fall hierzu nicht so gerne festlegen möchte. Eine Untervollmacht möchte ich eigentlich niemandem geben bzw. möchte auch niemanden damit belasten (ist ja doch eine ziemliche Verantwortung) Würde diese denn wirklich von offizieller Seite anerkannt? Meine größte Angst wäre nur, dass man mir als Kind auf die Schnelle dann die Betreuung aberkennt und ein Berufsbetreuer eingesetzt wird. Nochmals zu Erklärung: Meine Mutter wäre während meiner Abwesenheit bestens versorgt - nur man weiss ja nie, was unvorhergesehen passieren kann. |
31.01.2007, 09:19 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.11.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Hi!
Ich bin Berufsbetreuerin, habe aber nur 3 Betreuungen. Wie gesagt, für Auslandsreisen bestelle ich einen Unterbevollmächtigten, der mir auch von der Betreuungsstelle empfohlen wurde. Wenn ich aber nur für kürzere Zeit innerhalb Deutschlands unterwegs bin, bin ich nur über Handy erreichbar. Ich ehme einfach an, dass das so ok ist. Lg, Jehan |
14.02.2007, 12:17 | #5 |
(Dipl.) Sozialarbeiter
Registriert seit: 28.09.2006
Beiträge: 145
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Ersatzbetreuung?!
Hallo Hitzi,
Es wird in den verschiedenen Amtsgerichten unterschiedlich gehandhabt. Solltest du regelmäßig und länger abwesend sein, könnte ggf. eine Ersatzbetreuung für diese Zeiten eingerichtet werden. Ich würde mich diesbezüglich an die Betreuungsbehörde wenden. Weil du sagtest, dass aus dem Umfeld praktisch niemand hierfür infrage käme, könnte vielleicht ein anderer ehrenamtlicher Betreuer dieses Amt übernehmen und im Gegenzug lässt du dich für seine Betreuung ersatzweise bestellen. Aber, wie gesagt, die Bereitschaft zum Einrichten von Ersatzbetreuungen ist bei verschiedenen Amtsgerichten unterschiedlich ausgeprägt. Prinzipiell kann kein enormer Schaden entstehen, wenn du gelegentlich mal drei Wochen weggehst. Im Notfall können Ärzte auch ohne Einwilligung des Betreuers handeln. Notwendige Einwilligungen zu Behandlungen oder Unterbringungen muss dann der Vormundschaftsrichter selbst treffen, wenn der Betreuer nicht erreichbar ist. Sollte unvorhersehbar etwas umfangreicheres in kurzer Zeit erledigt werden müssen, wird tatsächlich per einstweiliger Anordnung ein Berufsbetreuer eingesetzt. Mehr als sogar im Urlaub telefonisch erreichbar zu sein, kann niemand von dir verlangen! Nur irgendwelche Fristen (Zahlungen oder Anträge) dürfen nicht außer Acht gelassen werden, hierfür könntest du jemanden bevollmächtigen, sofern erkennbar ist, dass etwas Konkretes aufläuft, während du weg bist. Aber Widerspruchsfristen laufen ja immerhin einen Monat, sodass du amtliche Bescheide auch bei der Rückkehr bearbeiten kannst Einen entspannten Urlaub! Udo |
20.02.2007, 11:25 | #6 |
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Registriert seit: 29.01.2007
Beiträge: 6
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Hallo Udo!
Ganz herzlichen Dank für Deine Antwort.
Erscheint mir alles sehr plausibel, was Du schreibst. Jetzt kann ich mit ruhigem (nein, besser: etwas weniger schlechtem) Gewissen meine Mutter mal 14 Tage alleine lassen. Ohne die Angst, dass man mir gleich die Betreuung aberkennt, wenn unvorhergesehen irgendwas passieren sollte. Ich danke Dir ganz herzlich! Hitzi |
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angehörige, erreichbarkeit, ersatzbetreuer, urlaub |
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