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marlix 29.07.2013 08:11

Vermögensverzeichnis
 
Hallo an alle, ich hab da mal ne Frage. Wenn ich als Berufsebtreuerin nur für die Bereiche Wohnungsangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern bestellt bin, muss man da auch ein Vermögensverzeichnis erstellen? Muss man das immer? Dazu bekomme ich doch gar keine Auskünfte, wenn sie mir nicht die Betreute gibt. Und eine jährliche Rechnungslegung zur Vermögensverwendung etc. ist mir auch nicht möglich, denn die Bank geht mich ja nichts an.
Danke vorab.

Fara 29.07.2013 09:00

Nein. Ein Vermögensverzeichnis musst Du nicht fertigen. Da Du aber Renten etc. im Aufgabenkreis hast, wäre es ok, auf der Rückseite die Dir bekannten Einkünfte zu verzeichnen und ansonsten an die betreute Person zu verweisen. Rechnungslegung entfällt. Bericht wie immer.


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