Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle, ich hab da mal ne Frage. Wenn ich als Berufsebtreuerin nur für die Bereiche Wohnungsangelegenheiten und Vertretung ...
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29.07.2013, 08:11 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 19
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Vermögensverzeichnis
Hallo an alle, ich hab da mal ne Frage. Wenn ich als Berufsebtreuerin nur für die Bereiche Wohnungsangelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern bestellt bin, muss man da auch ein Vermögensverzeichnis erstellen? Muss man das immer? Dazu bekomme ich doch gar keine Auskünfte, wenn sie mir nicht die Betreute gibt. Und eine jährliche Rechnungslegung zur Vermögensverwendung etc. ist mir auch nicht möglich, denn die Bank geht mich ja nichts an.
Danke vorab. |
29.07.2013, 09:00 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Nein. Ein Vermögensverzeichnis musst Du nicht fertigen. Da Du aber Renten etc. im Aufgabenkreis hast, wäre es ok, auf der Rückseite die Dir bekannten Einkünfte zu verzeichnen und ansonsten an die betreute Person zu verweisen. Rechnungslegung entfällt. Bericht wie immer.
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keine vermögenssorge, vermögensverzeichnis |
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