Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sozialleistungen Insolvenzverfahren Erbschaft

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialleistungen Insolvenzverfahren Erbschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Wer von euch hatte schon einmal, daß eine Person AlgII bekommt und mitten in der Insolvenz steckt? Jeder wahrscheinlich!!!! ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 01.08.2013, 22:00   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 02.01.2013
Beiträge: 8
Standard Sozialleistungen Insolvenzverfahren Erbschaft

Hallo

Wer von euch hatte schon einmal, daß eine Person AlgII bekommt und mitten in der Insolvenz steckt?
Jeder wahrscheinlich!!!!

Wie geht Ihr vor wen diese Person nun ein Erbe antreten muß, welches im 5stelligen Bereich liegt??

Die lieben Verwandten sind natürlich nicht so gut auf mich zu sprechen!!!!

Habt Ihr ein paar Ratschläge in Hinsicht auf die Vorgehensweise?

Danke für die Antworten!!!!
madroth ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2013, 21:12   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

die lieben Verwandten sind nicht relevant und dürfen auf Dich zu sprechen sein, wie sie wollen. Ei drauf!

Wenn's was zu erben gibt, was sich lohnt, dann darfst Du es nicht für den Betreuten ausschlagen, also ran an den Speck.

Je nach dem, wie das JobCenter es sieht, betrachtet es das Erbe ab dem Erbzeitpunkt (Todesfall) als Erbe und fordert das ALG 2 für den Zeitraum zurück - oder erst am dem Zeitpunkt des Geldeinganges und macht keine Rückforderungen. Das gibt auch gerne mal Streit.
In beiden Fällen wird das ALG erst mal eingestellt.

Das was vom Erbe ankommt bzw. übrig bleibt fällt in die Insolvenzmasse.

Deinem Betreuten kann es ziemlich egal sein, was da kommt, sofern es nicht die eventuellen Rückforderungen des JobCenters und/oder die Schulden übersteigt.

Wenn die Angehörigen nörgeln, kannst Du ihnen ja anbieten die Betreuung (bzw. den Bereich "Regelung der Nachlassangelgenheiten") zu übertragen. Dann dürfen sie tun, was sie für richtig halten und hinterher mit Schmackes in den Knast wandern wg. Insolvenzbetrug oder Veruntreuung. So ein Hinweis sorgt schnell für Ruhe im Karton.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39