Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute hat geerbt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mal wieder eine Frage von meiner Seite:
Meine Betreute hat zusammen mit ihrer Schwester knapp 30.000.- € geerbt. Sie wollte ...
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02.08.2013, 16:00 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
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Betreute hat geerbt
Mal wieder eine Frage von meiner Seite:
Meine Betreute hat zusammen mit ihrer Schwester knapp 30.000.- € geerbt. Sie wollte erst das Erbe ausschlagen, welches ich aber nicht für richtig halte, da Sie unter anderem von Grundsicherung lebt und durch dieses Erbe vorrübergehend ihr Leben selbst finanzieren kann. Nun meine Frage: Die Schwester ist sehr fit und regelt soweit alles. Kann bzw. soll ich ihr eine Vollmacht zur Kontenauflösung erteilen? Wie wird das normalerweise gehandhabt ? Wenn ich zusammen mit meiner Betreuten und ihrer Schwester das Konto auflösen wollte, würden uns allen ca. 120 km Autofahrt bevorstehen. Oder reicht es aus, wenn sie mir abschließend alle Unterlagen einreicht, aus der schlüssig ist, was mit dem Geld passiert ist ? |
02.08.2013, 21:04 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Jojo
Wie fit ist Deine Betreute? Versteht sie das alles und ist inzwischen mit der von Dir vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden? Wenn ja, dann soll sie die Vollmacht für die Auflösung des Kontos unterschreiben. Du darfst das nur mit gerichtlicher Genehmigung in Auftrag geben. (Ist ja so, als würdest Du ein Konto auflösen, wofür auch eine Genehmigung notwendig ist). In die Vollmacht würde ich allerdings gleich reinschreiben, dass das Konto entsprechend der erbrechtlichen Anteile aufzuteilen ist und die Kontonummer Deiner Betreuten angeben, auf das ihr Anteil geht. Dann weiß die Bank, was sie tun soll und darf - und was nicht. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
02.08.2013, 21:39 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Wenn die Betreute Grundsicherung erhält und erbt, musst dies dem zuständigen Kostenträger mitgeteilt werden. Vermutlich wird dieser den gesamten Anteil am Erbe, hier 15.000 Euro vermutlich, beanspruchen bzw. seine Leistung für die Zeit einstellen, wo das Erbe ausreicht zum Leben. Somit hat der Betreute wenig vom Erbe.
In meinem Fall, wo mein Betreuter erbt, hat der Sozialträger schon Anspruch auf die gesamte Summe angemeldet. Ein Schonvermögen gibt es bei Erbe nicht. Ob es vor diesem Hintergrund eventuell sinnvoller ist, das Erbe auszuschlagen und die Schwester erben zu lassen...... Gruß Lotte |
02.08.2013, 22:36 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Lotte ,
warum hat die Klientin nix vom Erbe , wenn die Grundsicherung eingestellt wird. Sie ist nicht verpflichtet weiterhin monattlich mit 382 € auszukommen und vorallem für Anschaffungen Darlehen beim Amt aufzunehmen. Wenn sie jetzt 450 € im Monat ausgibt, ist das sicher keine Verschwendung. Auch nicht wenn sie dringende Anschaffungen tätigt, wie neue Waschmaschine, neues Bett, Kleidung,diesbezüglich würde ich aber die Belege aufheben. Vielleicht gibts in der Zeit ohne Einkommen noch Wohngeld ?? Und die Krankenkassenbeiträge nicht vergessen! fwu |
03.08.2013, 11:05 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
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Danke für eure Antworten. Ich denke auch, dass meine Betreute sehr wohl auch was vom Erbe hat, auch wenn Sie dann ihr Leben selbst finanzieren muss. Sie kann sich eine neue Matratze leisten, oder einen neuen TV oder einen neuen Schrank.
Meine Betreute versteht eigentlich nicht, dass das Erbe an sich für sie gut ist. Sie wollte es von sich aus eigentlich lieber ausschlagen. Dass darf sie meiner Ansicht nach eben aber nicht, weil sie sich dann ja selbst vom Staat abhängig macht. Sie vertraut mir und ist jetzt auch mit dem Erbe einverstanden. Und eine Erbausschlagung muss man sich doch genehmigen lassen ? Wie sollte ich denn da argumentieren? Für mich ist das der falsche Weg. Wie ist das eigentlich mit dem gemeinsamen Erbschein ? Soll ich den auch von der Schwester alleine beantragen lassen mit Vollmacht ? Wie sieht denn so ein Erbschein eigentlich aus ? Weiterhin die Frage, was passiert mit dem geerbten Geld ? Auf dem Girokonto liegen lassen "zum Leben" ist ja nicht so ideal. Ein Geldmarktkonto eröffnen könnte ich, aber dass muss ich ja dann wieder mit Sperrvermerk versehen lassen. Dies ist aber ungünstig, weil sie ja monatlich einen gewissen Betrag benötigt. Geändert von jojo18 (03.08.2013 um 11:10 Uhr) |
03.08.2013, 11:36 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich muss sagen, wir haben zu wenig Info in diesem Fall. Bei meinem Fall ist es so, dass der Betreute in einem Pflegeheim lebt. Die Heimrechung liegt bei über 6000 Euro im Monat. Damit wäre das Erbe in etwas mehr als 2 Monaten weg. Daher hat in meinem Fall der Träger entschieden, alles zu lassen, wie es ist und das Erbe stattdessen anzuziehen, alles andere über gerade mal 2 Monate ist ein Riesenaufwand.
Im dem vom Jojo geschildeten Fall mag es anders aussehen. Aber auch hier gilt: Die Grundsicherung wird eingestellt, die Krankenversicherung muss geändert werden, evenutell muss die Miete geändert werden, da der Träger nicht mehr zahlt. Da ist die Frage, wie lange reicht das Erbe zum leben? Dann geht der Spass mit Neunantrag Grundsicherung und Co wieder von vorne los. Ich weiß mein Gedanke ist vielleicht nicht der Sozialste, eventuell aber praktischer. Gruß Lotte |
03.08.2013, 15:12 | #7 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 199
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Ach, eines meiner Lieblingsthemen. Wenn die Betreute das Erbe für ihren Lebensunterhalt einsetzt, d.h. den Kostenträger für diese Zeit nicht in Anspruch nimmt, handelt es sich bei dem Erbe um Vermögen und die Bildung von Schonvermögen ist zulässig.
Andere Möglichkeit: das Erbe als Kostenbeitrag an den Kostenträger weiterzuleiten. Die Bildung von Schonvermögen ist nicht möglich, da es sich jetzt um Einkommen handelt und aus Einkommen darf kein Vermögen (Schonvermögen) gebildet werden. ... und vielleicht ist morgen schon wieder alles anders, da ein Sozialgericht meiner Klage auf Bildung des Schonvermögens aus Erbschaft stattgegeben hat, die Sache aber noch nicht verhandelt wurde. Aber das alles war doch ursprünglich nicht die Fragestellung - oder? Wenn Vermögen flux verbraucht wird, eröffne ich ein Tagesgeldkontokorrent (bringt% Zinsen), aber ich habe ständig Zugriff. Gruß inne-huhn Geändert von inne-huhn (03.08.2013 um 15:17 Uhr) |
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