Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wahrscheinlich eine Frage die schon öfter gestellt wurde aber ich weiss es leider nicht genau. Ich habe am 6.9.12 ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.09.2013, 16:19   #1
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 21.08.2012
Beiträge: 55
Standard Vergütung

Hallo,

wahrscheinlich eine Frage die schon öfter gestellt wurde aber ich weiss es leider nicht genau.
Ich habe am 6.9.12 eine ehrenamtliche Betreuung bekommen, die am 19.12.12.in eine Berufsbetreuung umgewandelt wurde.Ich blieb die Betreuerin nur eben jetzt berufsmäßig.
So wie rechne ich korrekt ab. Bei Herrn Deinert las ich, das bei einer zunächst ehrenamtlich geführten Betreuung und dann berufsmäßig geführte Betreuung man trotzdem das erste Jahr voll abrechnen kann.
Das heißt die drei ersten Monate ( mit den hohen Stundensätzen) bekommt. Oder gilt das nur wenn auch ein Betreuerwechsel stattgefunden hat.Und ich rechne ganz normal die ersten 3 Monate als Ehrenamtlicher und dann als Berufsbetreuer fange ich mit den Monaten 3-6 im ersten Jahr an. Und wenn wie funktioniert das? Oh man ich scheine echt auf dem Schlauch zu stehen und wäre über Hilfe dankbar.Anne
anne Lübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2013, 17:25   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Klettgau
Beiträge: 59
Standard

Hallo Anne,

das Problem hatte ich auch.

Du rechnest vom 07.09.12 bis 19.12.2012 ehrenamtlich ab. Ich habe die Pauschale durch 365 Tage geteilt * die Anzahl der ehrenamtlichen Tage.

Ab 20.12.12 gilt dann dein Berufsstundensatz ab dem 4. Monat.

Grüße Karsten
Macros1976 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2013, 10:55   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

HAllo Anne Lübeck,

Zitat:
Bei Herrn Deinert las ich, das bei einer zunächst ehrenamtlich geführten Betreuung und dann berufsmäßig geführte Betreuung man trotzdem das erste Jahr voll abrechnen kann.
das kann ich mir nicht vorstellen das Deinert das geschrieben hat. Der Zeitpunkt der ersten Bestellung ist immer der Start für die Abrechnungszeiträume, da ist es egal ob es eine ehrenamtliche Betreuung war oder ein BB.

So wie Macros1964 es geschrieben sieht es wohl leider aus. Wenn du mit einem Programm rechnest dann lässt sich das eigentlich ganz gut berechnen. Falls nicht wird es etwas rechenintensiv, da dein Abrechnungszeitraum von drei Monaten am 20.12 beginnt und er nicht deckungsgleich mit den Quartalen nach dem VBVG ist. Die wären ja z.B. vom 7.12.12 - 7.3.13, deiner ist jedoch vom 20.12.12 - 20.3.13.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2013, 11:12   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
HAllo Anne Lübeck,
das kann ich mir nicht vorstellen das Deinert das geschrieben hat. Der Zeitpunkt der ersten Bestellung ist immer der Start für die Abrechnungszeiträume, da ist es egal ob es eine ehrenamtliche Betreuung war oder ein BB.
Das ist der Grundsatz, der gilt auch, wenn man in gleicher Person vom ehrenamtlichen zum Berufsbetreuer wechselt. Es gibt aber Ausnahmen, nur der Vollständigkeit halber, daher lohnt es bei so einem Fall kurz mal Nachzuschlagen. ZB wenn der ehrenamtler mangels Eignung oder wegen Pflichtversäumnis entlassen wird.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2013, 11:17   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Leider nicht Pino,

dazu hat der BGH inzwischen bereits anders entschieden. Danach ist es auch bei Pflichtversäumnissen oder völliger Untätigkeit nicht mehr möglich wieder am Anfang mit der Pauschale zu beginnen.

Ich muss es bei Gelegenheit mal raussuchen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2013, 11:29   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Gefunden: BGH XII ZB 481/11 vom 9.5.2012
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40