Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wahrscheinlich eine Frage die schon öfter gestellt wurde aber ich weiss es leider nicht genau.
Ich habe am 6.9.12 ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 21.08.2012
Beiträge: 55
|
Hallo,
wahrscheinlich eine Frage die schon öfter gestellt wurde aber ich weiss es leider nicht genau. Ich habe am 6.9.12 eine ehrenamtliche Betreuung bekommen, die am 19.12.12.in eine Berufsbetreuung umgewandelt wurde.Ich blieb die Betreuerin nur eben jetzt berufsmäßig. So wie rechne ich korrekt ab. Bei Herrn Deinert las ich, das bei einer zunächst ehrenamtlich geführten Betreuung und dann berufsmäßig geführte Betreuung man trotzdem das erste Jahr voll abrechnen kann. Das heißt die drei ersten Monate ( mit den hohen Stundensätzen) bekommt. Oder gilt das nur wenn auch ein Betreuerwechsel stattgefunden hat.Und ich rechne ganz normal die ersten 3 Monate als Ehrenamtlicher und dann als Berufsbetreuer fange ich mit den Monaten 3-6 im ersten Jahr an. Und wenn wie funktioniert das? Oh man ich scheine echt auf dem Schlauch zu stehen und wäre über Hilfe dankbar.Anne |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Klettgau
Beiträge: 59
|
Hallo Anne,
das Problem hatte ich auch. Du rechnest vom 07.09.12 bis 19.12.2012 ehrenamtlich ab. Ich habe die Pauschale durch 365 Tage geteilt * die Anzahl der ehrenamtlichen Tage. Ab 20.12.12 gilt dann dein Berufsstundensatz ab dem 4. Monat. Grüße Karsten |
|
|
|
|
|
#3 | |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
|
HAllo Anne Lübeck,
Zitat:
So wie Macros1964 es geschrieben sieht es wohl leider aus. Wenn du mit einem Programm rechnest dann lässt sich das eigentlich ganz gut berechnen. Falls nicht wird es etwas rechenintensiv, da dein Abrechnungszeitraum von drei Monaten am 20.12 beginnt und er nicht deckungsgleich mit den Quartalen nach dem VBVG ist. Die wären ja z.B. vom 7.12.12 - 7.3.13, deiner ist jedoch vom 20.12.12 - 20.3.13. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
|
#4 | |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
|
Zitat:
Gruß Pino |
|
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
|
Leider nicht Pino,
dazu hat der BGH inzwischen bereits anders entschieden. Danach ist es auch bei Pflichtversäumnissen oder völliger Untätigkeit nicht mehr möglich wieder am Anfang mit der Pauschale zu beginnen. ![]() Ich muss es bei Gelegenheit mal raussuchen. Gruß, Andreas
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
|
Gefunden: BGH XII ZB 481/11 vom 9.5.2012
__________________
----------------
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|