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aktuell zur Umsatsteur bei Abrechnung

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Hallo an alle, also ich mache die Betreuungen ja noch nicht so lange und ich bin eben jetzt erstmals in ...


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Alt 13.09.2013, 08:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.05.2013
Beiträge: 19
Standard aktuell zur Umsatsteur bei Abrechnung

Hallo an alle, also ich mache die Betreuungen ja noch nicht so lange und ich bin eben jetzt erstmals in der Situation, mal abzurechnen. Ich bräuchte da mal Hilfe für die Erstellung der Abrechnung, insbesondere, was die Umsatzsteuer angeht und die tageweise Abrechnung.
Fallsituation: Betreuung vom 6.-11.7. für eine vermögende Dame, die von zu Hause aus ins Krankenhaus kam (dort Betreuungsbeginn) und dort verstorben ist, was die Betreuung beendete. Kann mir da jemend helfen: Wie würde die Pauschalvergütung für einen Berufsbetreuer (Vergütungsstufe 2) aussehen. Ich finde die Literatur dazu recht kompliziert, was die Umlage der Stunden/Quartal auf die tatsächlichen Tage der Betreuung angeht. Wäre hier Krankenhaus gliech Heim? Vielen Dank vorab.
marlix ist offline  
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Alt 13.09.2013, 08:55   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
Standard

Schau hier nach: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon


Krankenhaus ist nicht gleich Heim.

Vermutlich kannst Du erst ab 7.7. abrechnen, das sind 5 Tage.

Also: 5/30 X monatl. Stundenpauschale (war die Dame vermögend oder nicht?) x Stundensatz.

Umsatzsteuer weglassen!
Flafluff ist gerade online  
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Alt 13.09.2013, 13:38   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Hallo marlix,

die Ust. kannst du völlig ignorieren da sie ja nicht extra erhoben wird (und natürlich auch in keinem Vergütungsantrag ausgewiesen wird).

Ansonsten kann ich Flafluff nur zustimmen. Da kommst du mit 5 Tagen auf satte 1,4 abrechenbare Stunden x 33,50 € = 46,90 €.

Ob du dafür abrechnest und das Geld beitreibst musst du selbst entscheiden.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 14.09.2013, 21:03   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 14.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

Hallo Marlix,

Krankenhaus nicht gleich Heim, denn meiner Meinung nach kann man dort keinen Lebensmittelpunkt bilden.

Wird von unserem AG immer so akzeptiert. Ein einziges Mal hatte ich einen Fall, in dem ein Betreuter bereits seit 9 Monaten im Krankenhaus lag und nach 10 Tagen Betreuung verstorben ist. In dem Fall war das AG der Meinung, nach dieser langen Aufenthaltsdauer wäre davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt inzwischen im Krankenhaus anzusehen war.
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Bea-Wesel ist offline  
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Alt 18.09.2013, 19:48   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.05.2013
Beiträge: 19
Standard

Also das hab ich jetzt verstanden und auch inzwischen gut nachlesen können. Was ich nicht finden konnte: Wie formuliert man den Festsetzungsantrag hinsichtlich der Zahlung, wenn der Witwer die zu tragen hat bzw. "zur Zahlung durch ...??? "
marlix ist offline  
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Alt 18.09.2013, 21:57   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
Standard

Hallo marlix,

Du solltest den Link aus #2 noch mal aufmerksam lesen. Da findest du sogar diverse Vordrucke.
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agw ist offline  
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Alt 18.09.2013, 21:58   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
Standard

Beantrage die Fesetzung der Vergütung gegen das Erbe der verstorbenen Betreuten.
Flafluff ist gerade online  
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Stichworte
kurze betreuung, pauschalvergütung, umsatzsteuer

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