Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesplitte Vergütung für ehrenamt. Betreuer? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich zoffe mich gerade ein wenig mit einer neuen Rechtspflegerin. Ich habe gemäß den neuen Vergütungen eine ehrenamtliche Betreuung, deren ...
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04.10.2013, 16:48 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
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Gesplitte Vergütung für ehrenamt. Betreuer?
Ich zoffe mich gerade ein wenig mit einer neuen Rechtspflegerin. Ich habe gemäß den neuen Vergütungen eine ehrenamtliche Betreuung, deren Rechnungszeitraum nach dem 01.08.2013 endete, 399 Euro beim AG eingereicht. Das Gericht überwies mir aber nur 323 Euro. Auskunft der Rechtspflegerin: Von neuen Vergütungssätzen habe ich noch nichts gehört. Aber sie will sich nun darum kümmern.
Zwei Wochen später. Ich erhalte Post vom AG mit der Bitte, meinen Vergütungsantrag zu ändern. Die 399 Euro stehen mir nicht zu. Ich muss bis Stichtag 01. August nach altem Vergütungssatz abrechnen, und ab 01. August bis Ende Rechnungszeitraum nach neuem Vergütungssatz. Diesbezüglich habe ich beim Betreuungsverein nachgefragt, diese sagt mir steht der Satz von 399 Euro zu. Dies habe ich der Rechtspflegerin mitgeteilt. Kommentar Rechtspflegerin: Ich sehe das anders. Sie bleibt dabei. Gesplittet. Im Moment bin ich gerade am überlegen, ob ich nicht alle Betreuungen abgebe. Ich bin es leid, mehr Zeit für Gericht und Co zu verwenden als für die eigentliche Betreuung. Gruß Lotte |
04.10.2013, 16:52 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Lotte
Wenn Du wirklich alle Betreuungen abgeben wollen solltest, dann hoffentlich gut überlegt. Dein Gericht wird wahrscheinlich dicke Backen machen, weil ehrenamtliche Betreuer nicht gerade überall leicht zu finden sind. Es könnte durchaus Wind geben. Insbesondere, wenn Du den Abgabewunsch mit der Unkooperativität der Rechtspflegerin begründest. Spannend wäre es allemal. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.10.2013, 11:19 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Es könnte tatsächlich noch interessant werden. Ich habe den Betreuungsrichter angetroffen, der mein auch, dass mir die komplette Summe zusteht.
Mal sehen wie es weitergeht. Gruß Lotte |
05.10.2013, 13:03 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Lotte,
Das ist zwar nett wenn der Betreuungsrichter dir zustimmt, leider haben Betreuungsrichter aber oftmals wenig Ahnung von Vergütungsfragen da sie damit nicht befaßt sind. Aber trotz allem halte ich die Meinung deiner Rechtspflegerin für falsch wenn die Fälligkeit der Pauschale nach dem 1.8 liegt. Was das mit dem Rechnungszeitraum zu tun haben soll erschließt sich mir aber noch nicht. Zu dem Thema gibt es auch im Rechtspflegerforum einige Beiträge: z.B. Pauschale Aufwandsentschädigung über 323.--€ Gruß, Andreas
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06.10.2013, 09:46 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Danke für den Link, den hatte ich auch schon gefunden. Der Betreuungsverein wird sich der Sache wohl annehmen, da ich scheinbar nicht die einzige bin, die ein solches Schreiben bekommen hat.
Ich fahre jetzt erst mal in Urlaub, mal gucken was sich danach ergibt. Gruß Lotte |
29.10.2013, 09:13 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich bin aus dem Urlaub zurück, jetzt liegt in Berg Post vor mir.
In der Sache hat es nun eine Wende gegeben, der Bezirksrevisor hat sich eingeschaltet. Nun ist festgelegt, alle Betreuungen, deren Rechungszeitraum nach dem Stichtag endet, erhalten den vollen neuen Betreuungssatz. Jetzt muss nur noch die Differenz auf meinem Konto eingehen, aber das kann daueren. Gruß Lotte |
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ehrenamtliche betreuung, gesplittet |
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