Dies ist ein Beitrag zum Thema Wann und wie Abrechnung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin total neu auf diesem Gebiet, also falls ich eine Frage stelle, die schon x-Mal gestellt wurde, dann ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
22.02.2007, 21:24 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 2
|
Wann und wie Abrechnung?
Hallo,
ich bin total neu auf diesem Gebiet, also falls ich eine Frage stelle, die schon x-Mal gestellt wurde, dann entschuldige ich mich direkt mal dafür. Meine Schwester und ich sind beide ehrenamtliche Betreuer für unseren Grossvater seit letztem Jahr Juni. Wann genau und wie muß ich die Unterlagen für das Finanzamt machen? Jährliche Vermögensaufstellung und Abrechnung der Pauschale? Unser Grossvater ist Heimbewohner und vom Heim habe ich die Lohnsteuerkarte für letztes Jahr erhalten. Muß ich eine Einkommenssteuererklärung machen? Er erhält keinen Geldeingang, sondern nur etwas Zinsen von seinem Hausverkauf. Das Heim zahlt er selber vom Hauserlös. Bzw. könnt Ihr mir vielleicht eine Seite zeigen, in der alles beschrieben ist? Wir haben nur am Anfang eine kleine Broschüre erhalten und ich habe leider bisher noch nichts anderes ausser das Forum gefunden. Viiiielen Dank, viele Grüße Nina |
27.02.2007, 11:25 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Nina,
frag mal beim zuständigen Finanzamt nach wegen der Steuererklärung. In wie weit er anzeigepflichtig ist hängt wesentlich mit seiner Rente, seinem Vermögen und Einkommen zusammen. Ist es summa summarum mehr als 1500 im Monat, solltest du die Steuerpflicht anzeigen. Vielleicht bekommst du ja dann noch was raus. Vermögensbericht und Rechnungslegung (auch deiner Pauschale) ergeht nur gegenüber dem Vormundschaftsgericht. Deine Pauschale gibt du auch nur in deiner Einkommenserklärung gegenüber dem FA an. Gruß Heinz |
27.02.2007, 15:19 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.01.2007
Beiträge: 2
|
hallo heinz,
vielen dank für deine antwort. :-) wann muß denn der vermögensbericht und die rechnungslegung dem vormundschaftsgericht eingereicht werden? erst wenn die mich auffordern oder an einem bestimmten datum im jahr oder nach einem jahr also dann jetzt im juni diesen jahres? vielen dank, viele grüße nina |
27.02.2007, 16:12 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Nina,
nach Übernahme der Betreuung hast du einen Erstbericht erstellt und bei angeordneter Vermögenssorge auch einen Vermögensbericht. Nun, nach einem Jahr erfolgt dann der neue Bericht und das Vermögensverzeichnis. Gibt es ein Konto oder dergl. wirst du auch über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung legen - Belege, Quittungen und Kontobewegungen auflisten, summieren und belegen. Der Zeitraum der Rechnungslegung muss nicht mit dem Berichtszeitraum übereinstimmen. Am Besten, du fragst die Rechtspflegerin. Gruß Heinz |
Lesezeichen |
Stichworte |
bericht, heim, rechnungslegung, vermögen, vermögenssorge, vermögensverzeichnis |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Auffällikgeiten bei der Abrechnung | spedifix | Situation der Betreuer/innen | 5 | 02.11.2006 10:18 |
wann wird maximal Betreuerrechnung fällig? | Jeanne | Situation der Betreuer/innen | 2 | 20.02.2006 22:17 |
Frage zur Abrechnung | AndreasHL | Situation der Betreuer/innen | 14 | 21.08.2005 21:47 |