Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverein im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie ich ja schon geschrieben habe, bin ich seit Oktober als
Betreuerin für meine Schwiegermutter bestellt worden.
Da ich bisher ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Wie ich ja schon geschrieben habe, bin ich seit Oktober als
Betreuerin für meine Schwiegermutter bestellt worden. Da ich bisher mit Betreuungen, Betreuungsrecht /-pflichten nicht in Berührung gekommen bin, habe ich in vielen Bereichen keine Ahnung. Nun habe ich hier im Forum schon ein paar Mal von Betreuungsvereinen gehört. Muss man diesem Verein betreten? Wäre so etwas für mich sinnvoll? Wo findet man einen geeigneten Verein? |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Für Ehrenamtliche Betreuungen ist der Verein meines Erachtens sinnvoll, die helfen auch mal bei Fragen und bieten, zumindest bei meinem Verein, auch eine Günstige Versicherung für den Betreuten an. Hinzu kommt der regelmäßige Erfahrungsaustausch und auch der eine oder andere Beitrag von außen, z.B. Richter zum Thema Betreuungsrecht.
Bei mir ist der Träger des Betreuungsverein die Caritas. Über eine Suchmaschine findest Du den in deiner Stadt, falls die Stadt kleiner ist, eventuell in der nächsten Kreisstadt. Gruß Lotte |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin Sonnenblume
Bevor jetzt jemand was von Vereinsmeierei sagt :Ein Betreuungsverein ist sicherlich ein Verein im Sinne des Vereinsrechtes und diese Gesellschaftsform wurde vom Gesetzgeber her auch wohl so gewünscht, also nicht eine AG oder KG oder GmbH oder oHG oder was auch immer. Das war es aber auch schon. Du mußt dem Verein nicht beitreten. Um nicht zu sagen: Ein Betreuungsverein hätte wahrscheinlich mit Deinem Eintrittswunsch sogar Probleme - wohin mit Dir? und was mit Dir anfangen? Die Anfrage nach einem Vereinsbeitritt wird sicherlich erst mal fragende Gesichter ergeben, aber einen Spaß wäre es vielleicht wert. Dass Du Dich aber mit Deinen Fragen an einen Betreuungsverein wendest, ist eine gute und richtige Sache. Es ist deren Aufgabe ehrenamtliche BetreuerInnen zu suchen, zu finden und zu beraten. Vor allem kennen sich die Mitarbeiter dort sicherlich viel besser mit der Situation vor Ort aus, als wir hier im Forum. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Danke für die Infos.
Also werde ich morgen mal den ein oder anderen Betreuungsverein anrufen oder anschreiben. Habe schon zwei gefunden. DA werde ich mich morgen auf jeden Fall mal telefonisch erkundigen. ![]() Gruß Silvia |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Ich habe jetzt bei der AWO einen Betreuungsverein gefunden.
Allerdings meinte die Beraterin am Telefon, dass es vielleicht besser wäre, wenn ich mir einen größeren Verein suchen würde. Sie meinte größer seien zum Beispiel der Betreuungsverein des CJVM, Kolpingwerk und die dritte Organisation habe ich vergessen. Das fand ich jetzt nicht gerade einladend. Sie hat mir allerdings ein paar gute Tipps gegeben. Zum einen den Tipp zu einer Einführungsveranstaltung für neue Betreuer (die ich auf jeden Fall besuchen werde) und zum anderen teilte sie mir mit, dass ehrenamtliche Betreuer in NRW vom Land aus versichert sind. Ich habe die Versicherung nun angeschrieben und gefragt, wie die Versicherungsbedingungen sind. Meine Frage nun an die erfahrenen ehrenamtlichen Betreuer ist, ob sie diese Versicherung kennen und ob die ausreicht? Wie seid ihr gegen Regressansprüche versichert? Da ich auch die Vermögenssorge im Aufgabenbereich habe, möchte ich mich richtig versichern um meine eigene Familie gegen Schäden zu schützen.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.10.2013
Beiträge: 61
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Um die Versicherung würde ich mir gar keine Gedanken machen. Solange du ehrenamtlich tätig bist, bist du über die Sammelhaftpflichtversicherung der jeweiligen Justizministerien versichert. Bei dir also NRW. Glaube nur das Saarland macht da ein paar Unterschiede. Sonst belaufen sich die Summen zwischen 25.000 - 1.000.000 € je nach Vermögen, Personen -oder Sachschäden. Anders sieht es aus wenn du einem Betreuungsverein angehörst. Meistens ist man dort dann über den Verein abgesichert aber da solltest du lieber nachfragen. Zur Not musst du dann eine Versicherung abschließen und diese dann über den Aufwendungsersatz abrechnen.
Eigentlich hätte dich der Rechtspfleger dazu aufklären müssen. Im Normalfall unterschreibt man auch dafür. Grüße |
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#7 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Danke.
Der Kontak zum Rechtspfleger ist bei mir auch so eine Sache. Der Rechtspfleger, der eigentlich für mich zuständig wäre, hatte die Akte an das Betreuungsgericht meines Wohnortes geschickt. Darüber hat er mir auch per Post informiert. Ich hatte ihm dann geschrieben, dass ich in seinem Zuständigkeitsbereich arbeite und für mich es sehr viel einfacher wäre bei ihm vorbei zu kommen. Darauf hat er mir dann einen sehr unfreundlichen Brief geschrieben, dass ich mir gefälligst für die Betreuung Zeit zu nehmen hätte und deshalb uninteressant wäre, wo ich arbeiten würde. Darauf wartete ich dann auf die Ladung durch den Rechtspfleger meines Wohnortes. Der rief mich dann irgendwann an und fragte, warum ihm denn die Akte zugeschickt worden sei. Er wolle sich nicht in eine große Betreuungsakte einlesen, wenn der zuständige Rechtspfleger mich doch auch hätte vorladen können. Ich konnte darauf nicht wechseln und erklärte, dass es mir egal wäre zu welchem Rechtspfleger ich gehen würde. Nun wurde die Akte wieder zurückgeschickt. Das war vor ca. 3 Wochen. Seit dieser Zeit habe ich nichts mehr gehört. Ich denke, dass der zuständige Rechtspfleger nicht so gut auf mich zu sprechen ist. Deshalb bin ich mir nicht sicher, wie sehr er mich freiwillig unterstützen wird. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 31.10.2013
Beiträge: 61
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Für mich unverständlich da ja der Wohnsitz deiner Schwiegermutter ausschlaggebend ist. Dort sollte dann auch eigentlich die Akte liegen.
Wäre mir neu wenn es nach deinem Wohnort geht. So sagt es ja auch seine Antwort. Der andere Rechtspfleger schreibt in seiner Antwort, dass der zuständige Rechtspfleger auch vorladen könne. Nun weiß ich nicht warum da so ein hin und her herrscht. Kenne ja auch nicht die Gepflogenheiten in NRW. Eins ist Fakt nach § 289 FamFG ist für die erste ehrenamtlich Betreuung ein Verpflichtungsgespräch vorgesehen. Ich würde mir da jetzt nicht so große Sorgen machen ob der Rechtspfleger nicht so gut auf dich zu sprechen ist. Viele wissen wirklich nicht wie Sie ihre Aufgaben alle schaffen sollen und sind oft abgenervt. Ich denke das Forum wird dir hier mit Rat und Tat bei Seite stehen. Wenn du sorgfältig arbeitest dann sollte der Rechtspfleger auch nichts monieren wie es so schön im Amtsdeutsch heißt. Grüße |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Danke. Das ist lieb geschrieben.
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 100
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Nachdem ich diese alte Kommunikation im Forum gelesen hatte, stellte ich mir selbst die Frage, ob es wohl irgendwo in Deutschland schon einen islamisch orientierten Betreuungsverein gibt. Nun möchte ich allen Forumsaktiven diese Frage auch stellen. Kennt jemand so einen religiösen Betreuungsverein in Deutschland?
In Stuttgart gibt es bisher keinen. Wir haben nur einen bürgerlichen, einen caritativen, einen diakonischen und einen anthroposophisch orientierten Betreuungsverein. Es gibt aber in der baden-württembergischen Landeshauptstadt zahlreiche Muslime, da hier seit dem Anwerbeabkommen viele türkische Familien leben. |
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| betreuungsverein, muslime |
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