Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtliche Betreuer - nur Abrechung, oder auch Bericht?? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, und nochmal ich.
Muss ich als ehrenamtliche Betreuerin dem Amtsgericht eigentlich "nur" die Vermögensabrechnung am Ende des Jahres darlegen, ...
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14.03.2007, 16:37 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.03.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 3
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ehrenamtliche Betreuer - nur Abrechung, oder auch Bericht??
Hallo, und nochmal ich.
Muss ich als ehrenamtliche Betreuerin dem Amtsgericht eigentlich "nur" die Vermögensabrechnung am Ende des Jahres darlegen, oder muss ich auch einen Tätigkeitsbericht (was genau wann getan) schreiben?? Danke Euch, Danina77 |
13.07.2013, 22:39 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.02.2013
Beiträge: 43
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Ich habe da auch mal eine Frage zur Erstellung der Vermögensabrechnung:
- Wie rechnet Ihr das Heimgeldkonto ab? Ich möchte eine Übersicht der Ein- und Ausgaben des Heimgeldkontos mit Anfangs- und Endbestand einreichen (Vom Heim erstellt). Quittungen hat das Heim; sind aber laut selbigem Heim dem Bericht nicht beizufügen, das es sich oftmals um Minimalbeträge handelt. Korrekt? - Das Girokonto werde ich mittels Abrechnungsformular abrechnen. Sprich, Einnahmen und Ausgaben chronologisch angeben und belegen. Was ist mit Kontoführungsgebühren? Angeben oder nicht? Ja oder? Sonst haut ja die Jahresrechnung nicht hin. |
14.07.2013, 00:23 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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1.
Das kommt auf den Rechtspfleger an. Manch einer will auch die Quittungen sehen. Iss aber eher selten. 2. Na klar musst du auch die Kontoführungsgebühren angeben. Am Ende müssen Anfangsbestand der Rechnungslegung + Einnahmen und Endbestand + Ausgaben ne Differenz von 0,00 € haben. Wie willst du das hinkriegen, wenn du die Hälfte weglässt. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
14.07.2013, 13:15 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Moin
Bei der Taschengeldabrechnung würde ich die Betreuten fragen, ob sie das so OK finden (sofern diese das beantworten können). Sonst würde ich mir schon vom Heim die Belege vorlegen lassen. Einmal um das Heim kontrollieren zu können, abererseits aber auch um es zu entlasten (die wissen auch nicht mehr wohin mit den Belegen). Dem Gericht teile ich mit, dass mir die Belege des Heimes vorliegen und auf Wunsch vorgelegt werden können. (Das wurde jedoch noch nicht gewünscht.) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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