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Personalausweis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Personalausweis im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter (mit Einwilligungsvorbehalt) schafft es nicht, mir ein Passbild für einen neuen Personalausweis zukommen zu lassen. Erfahrungsgemäß ist ...


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Alt 22.10.2019, 10:16   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Personalausweis

Hallo,


mein Betreuter (mit Einwilligungsvorbehalt) schafft es nicht, mir ein Passbild für einen neuen Personalausweis zukommen zu lassen.


Erfahrungsgemäß ist irgendwann die Geduld des Ordnungsamtes zu Ende, und dann bekomme ich (!) einen Verwarnungsgeldbescheid. Weil ich als Betreuer dafür zu sorgen habe, dass rechtzeitig ein neuer Ausweis beantragt wird.


Wie kann ich mich davor schützen? Mein Betreuter ist zwar recht umgänglich, aber ich kann ihn ja nicht mit Gewalt zum Fotografen schleppen.


Viele Grüße


Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 22.10.2019, 10:30   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Wenn es nur um das Bild geht:


Stell den B. vor einer weißen Wand, knipse ein Portraitbild von ihm (die Bedingungen für Passbilder beachten) und schick die Fotodatei zu einem der Anbieter, die Passfotos online erstellen (google "Passbild online"), dann hättest Du schonmal Dein Passbild.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 22.10.2019, 21:27   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard

Guten Abend,


ist es wirlich so, dass der Betreuer zahlungspflichtig ist für dieses Verwarngeld?


Um- und Anmelden beispielsweise, darf und muss der Betreuer nur bei Aufgabenkreis 'Aufenthalt'. Ohne diesen Aufgabenkreis ist es die Pflicht des Klienten.


Weiß jemand genaueres?


LG Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 22.10.2019, 21:35   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Weil ich als Betreuer dafür zu sorgen habe, dass rechtzeitig ein neuer Ausweis beantragt wird.


Ich kenne die gesetzlichen Bestimmungen wieder mal nur rudimentär.

Bei solchen/ähnlich gelagertenSchwierigkeiten verfahre ich aber meistens so: ich beantrage eine Ausweis/eine Ummeldung oder was auch immer formlos per Brief. Dann habe ich es nämlich beantragt. Und dann schaut man mal weiter.


Bei Ausweis hatte ich den Fall noch nicht. Bei An-/Ummeldungen hat das durchaus schon geklappt.
Flafluff ist offline  
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Alt 22.10.2019, 22:39   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
Standard

Eigentlich ist hier ein Bußgeld (kein Verwarnungsgeld) vorgesehen. Und zwar gegen den Betreuer mit AK Aufenthaltsbestimmung, § 9 OWiG iVm §§ 9 Abs 2 PersAG iVm § 32 PersAG. Da aber Vorsatz vorliegen muss (§ 10 OWiG), der Betreute wahrscheinlich schuldunfähig nach § 12 Abs 2 OWiG sein dürfte und der Betreuer keine Möglichkeit hat, ein Foto gegen dessen Willen zu erzwingen, dürfte ein BG-Bescheid gegen den Betreuer rechtswidrig sein. Der Betreuer, der den Betreuten gegen seinen Willen fotografiert, begänge eine Straftat nach § 201a StGB. Es kann aber niemals eine Straftat gerechtfertigt werden, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden.

Also wird der Betreute wohl ohne PA bleiben. Ich würde einen Befreiungsantrag nach § 1 Abs 3 PersAG stellen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 23.10.2019, 10:46   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Mein Vorschlag ein Passbild selbst zu erstellen bezog sich natürlich auf den Sachverhalt, dass der Betreute "es nicht schafft" ein Bild zu machen und nicht "will". Also gegen sein Willen natürlich kein Bild gemacht wird!
__________________
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ufzeer ist offline  
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Alt 27.03.2021, 04:02   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo !

Meine Betreute befindet sich in einer vollstätionären Unterbringung und der Bundespersonalausweis wird in dem nächsten Kalendermonat ablaufen.

Gibt es eine Möglichkeit diesen in irgendeiner Form online zu beantragen und die Vorlage eines Passbildes über das Pflegeheim zu veranlassen ?

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 27.03.2021, 07:32   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Am besten wäre hier wahrscheinlich die Befreiung von der Ausweispflicht in Angriff zu nehmen.
Du nimmst den alten Ausweis und begibst dich damit zum Eimwohnermeldeamt/Passamt. Bis jetzt kostet das (bei uns) nichts.


Wenn jemand noch sehr mobil und viel unterwegs ist dann machen einige Kollegen selbst das Passfoto mit dem Handy.

Andere Möglichkeit: einen Fotographen in`s Heim zu bitten- was aber derzeit nicht möglich sein wird.
Hängt alles vom Alter der Betreuten ab.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.03.2021, 09:13   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,796
Standard

Ja, Antrag auf Ausweisbefreiung stellen, § 1 Abs. 3 PAuswG. https://www.buzer.de/s1.htm?a=1&g=PAuswG
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 27.03.2021, 15:11   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Hallo alexander000,

evtl. warten, bis der BPA abgelaufen ist und erst dann den Befreiungsantrag stellen. Dann sparst Du Dir vermutlich den Weg zum EMA.


Soll keine Befreiung beantragt werden, so halte ich es wie von Michaela Mohr beschrieben, allerdings bitte ich i.d.R. das Heim, mir eine jpg.-Datei zukommen zu lassen, die ich dann an ein Fotostudio sende m.d.B. Erstellung eines biometrischen Formates. Letzteres nutze ich dann für die Antragstellung im Rathaus. Dann ist naklar immer die Frage, ob das eingereichte Bild den Anforderungen entspricht. Ansonsten Photographen ins Heim einladen, vielleicht geht's ja mittlerweile wieder...


Manche Behörde macht auch ein Problemfeld bezüglich der Identifikation auf, will heißen: Die Betreute soll persönlich mit aufs Amt. Wenn das nicht geht, wie so oft, müsste das EMA gebeten werden, ins Heim auszurücken. Spätestens dann allerdings wird man erfahrungsgemäß i.d.R. einlenken und den vorsprechenden Betreuer genügen lassen oder auf die Befreiung verweisen.



MfG Florian
Florian ist offline  
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