Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
einer meiner neuen Betreuten hat ein Kleingewerbe und das Finanzamt teilte mir mit, dass noch die Steuererklärungen 2017 ...
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03.01.2020, 11:20 | #1 |
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Registriert seit: 12.05.2019
Beiträge: 7
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Steuererklärung
Hallo zusammen,
einer meiner neuen Betreuten hat ein Kleingewerbe und das Finanzamt teilte mir mit, dass noch die Steuererklärungen 2017 und 2018 offen sind. Die USt-Erklärung muss ich elektronisch abgeben, auch wenn es eine "Null" ist. Die ESt-Erklärung kann ich noch in Papierform abgeben. Meine Frage: Kann ich die Erklärung über meinen privaten Elster-Account einreichen oder muss sich mein B. bei Elster anmelden? Geld für einen Steuerberater ist nicht da. Wie macht ihr das?? Vielen Dank und viele Grüße |
03.01.2020, 11:43 | #2 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Ob es mit der Umsatzsteuer genauso einfach ist, weiß ich aus eigener Erfahrung nicht. Alternativ könntest du beim Finanzamt beantragen, dass auf die elektronische Übermittlung verzichtet wird (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG). |
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03.01.2020, 18:34 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 12.05.2019
Beiträge: 7
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Hallo FFB,
vielen Dank für deine Antwort!! Ich werde es mal versuchen. VG |
22.08.2021, 18:31 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo Noma !
Da mich diese Antwort aktuell auch interessiert würde ich gerne nach einer entsprechenden Rückmeldung von dir fragen. Hat dieses mit der Umsatzsteuer ebenfalls funktioniert ? Alexander |
22.08.2021, 23:14 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
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Selbstverständlich kannst du das über deinen Elster-Account einreichen, sofern du die entsprechenden Aufgabenkreise hast.
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