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Steuererklärung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, einer meiner neuen Betreuten hat ein Kleingewerbe und das Finanzamt teilte mir mit, dass noch die Steuererklärungen 2017 ...


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Alt 03.01.2020, 11:20   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.05.2019
Beiträge: 7
Standard Steuererklärung

Hallo zusammen,

einer meiner neuen Betreuten hat ein Kleingewerbe und das Finanzamt teilte mir mit, dass noch die Steuererklärungen 2017 und 2018 offen sind. Die USt-Erklärung muss ich elektronisch abgeben, auch wenn es eine "Null" ist. Die ESt-Erklärung kann ich noch in Papierform abgeben.

Meine Frage: Kann ich die Erklärung über meinen privaten Elster-Account einreichen oder muss sich mein B. bei Elster anmelden? Geld für einen Steuerberater ist nicht da.

Wie macht ihr das??

Vielen Dank und viele Grüße
noma1984 ist offline  
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Alt 03.01.2020, 11:43   #2
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von noma1984 Beitrag anzeigen
einer meiner neuen Betreuten hat ein Kleingewerbe und das Finanzamt teilte mir mit, dass noch die Steuererklärungen 2017 und 2018 offen sind. Die USt-Erklärung muss ich elektronisch abgeben, auch wenn es eine "Null" ist. Die ESt-Erklärung kann ich noch in Papierform abgeben.

Meine Frage: Kann ich die Erklärung über meinen privaten Elster-Account einreichen oder muss sich mein B. bei Elster anmelden?
Einkommensteuererklärungen kannst du elektronisch über dein normales persönliches ELSTER-Benutzerkonto einreichen. Zum Belegabruf ("vorausgefüllte Steuererklärung") brauchst du allerdings für jeden Klienten einen Freischaltcode, der per Post an dessen Anschrift geschickt wird.

Ob es mit der Umsatzsteuer genauso einfach ist, weiß ich aus eigener Erfahrung nicht. Alternativ könntest du beim Finanzamt beantragen, dass auf die elektronische Übermittlung verzichtet wird (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG).
FFB ist offline  
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Alt 03.01.2020, 18:34   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.05.2019
Beiträge: 7
Standard

Hallo FFB,

vielen Dank für deine Antwort!! Ich werde es mal versuchen.

VG
noma1984 ist offline  
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Alt 22.08.2021, 18:31   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo Noma !

Da mich diese Antwort aktuell auch interessiert würde ich gerne nach einer entsprechenden Rückmeldung von dir fragen.

Hat dieses mit der Umsatzsteuer ebenfalls funktioniert ?

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 22.08.2021, 23:14   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 21.12.2018
Ort: Nördliches Niedersachsen
Beiträge: 280
Standard

Zitat:
Zitat von noma1984 Beitrag anzeigen
Meine Frage: Kann ich die Erklärung über meinen privaten Elster-Account einreichen oder muss sich mein B. bei Elster anmelden? Geld für einen Steuerberater ist nicht da.
Selbstverständlich kannst du das über deinen Elster-Account einreichen, sofern du die entsprechenden Aufgabenkreise hast.
Susi K ist offline  
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