Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachten Fahrtauglichkeit im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend zusammen
Ich habe vor kurzem meine erste Betreuung bekommen und diese stellt mich schon vor eine harte Probe..
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15.01.2020, 19:56 | #1 |
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Registriert seit: 25.11.2019
Beiträge: 6
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Gutachten Fahrtauglichkeit
Guten Abend zusammen
Ich habe vor kurzem meine erste Betreuung bekommen und diese stellt mich schon vor eine harte Probe.. Meine Betreute muss auf Anweisung des Straßenverkehrsamtes ein Gutachten vorlegen, mit welchem sie nachweisen muss, dass sie trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch fahrtauglich ist. Meine Betreute leidet unter Schizophrenie und ist medikamentös eingestellt... Aus meiner Sicht ist sie derzeit tatsächlich nicht in der Verfassung, ein Auto zu führen. In einem ruhigen Gespräch habe ich ihr versucht zu erklären, dass es vielleicht vorerst sinnvoller wäre, den Verzicht auf den Führerschein zu erklären. Ich habe ihr auch gesagt, dass die Begutachtung sehr teuer ist (laut Straßenverkehrsamt bis zum 400,00 €). Leider ist sie hier sehr uneinsichtig und möchte auf keinen Fall auf ihren Führerschein verzichten. Nur hat sie so wie ich das sehe, gar keine andere Möglichkeit.. Ein Gutachten kann sie sich schlichtweg nicht leisten und ich bin mir auch nicht sicher, ob dieses zu ihren Gunsten ausfallen würde... Wie würdet ihr nun mit der Situation umgehen? Wenn sie nicht den freiwilligen Verzicht erklärt, wird der Führerschein meines Wissens doch zwangsweise eingezogen, oder? Und dies ist auch wieder mit Kosten verbunden... Entschuldigt den Roman, aber da dies meine erste Betreuung ist, bin ich noch etwas unsicher.. Noch einen schönen Abend! Sabrina |
15.01.2020, 20:58 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wen du ihr das in mehreren Gesprächen erklärt hast dann wird sei eben merken müssen, dass du a) weisst wovon du redest und b) damit leben müssen das der Führerschein weg ist. Einsicht kann man leider nicht erzwingen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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15.01.2020, 21:52 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Die Führerscheinstelle arbeitet da ziemlich nach Schema F: Wenn die Betreute zu einem Gutachten aufgefordert wurde udn dieses nicht beibringt, wird davon ausgegangen, dass sie fahruntauglich ist und der Lappen wird eingezogen. Dann später wieder an den Lappen dranzukommen ist schwer und seht teuer. Frage mal nach, wie das ist, wenn sie den Lappen freiwillig abgibt (ggf. unter Protest) und ob sie dann später, wenn sie ein entsprechendes Gutachten vorlegen kann, ihn auch halbwegs problemfrei wieder zuck erhält. Wg. billigere Variante. Und dann kannst Du die Betreute über die Alternativen unterrichten und sie selber entscheiden lassen, welchen Weg sie gehen will. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
16.01.2020, 13:38 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.11.2019
Beiträge: 6
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Danke für Eure Antworten!
Habe ihr nun nochmal alle Möglichkeiten aufgezählt, nun liegt es an ihr |
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