Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Demenz und Maskenpflicht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Demenz und Maskenpflicht im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, eine meiner Betreuten ist dement, geht aber regelmäßig zum Einkaufsladen um die Ecke um kleinere Besorgungen zu machen. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Behördensachen - Versicherungen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 23.04.2020, 22:58   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
Standard Demenz und Maskenpflicht

Hallo zusammen,

eine meiner Betreuten ist dement, geht aber regelmäßig zum Einkaufsladen um die Ecke um kleinere Besorgungen zu machen. Dies hat bisher problemlos geklappt.

Ich habe ihr eine Schutzmaske gebracht und mit ihr über die Notwendigkeit, diese beim Einkauf zu benutzen, gesprochen. Die Demenz ist aber so weit fortgeschritten, dass sie das nicht versteht.

Wie handhabt ihr diese Situation mit euren Betreuten?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße Ruby
Ruby ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 08:16   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, nach § 10 OWiG kann nur schuldhaftes Handeln ein Bußgeld rechtfertigen. Es gilt das gleiche wie im Strafrecht (Schuldunfähigkeit, § 20 StGB). MaW: wer so dement ist, dass er nicht mehr versteht, was das mit der Maske soll, kann letztlich nicht belangt werden. Natürlich können die Ordnungshüter erst mal einen Bußgeldbescheid loslassen. Gegen den müsste der Betreuer dann vorgehen. Um Einspruch einzulegen, dürften „Behördenangelegenheiten“ ausreichen. Für das Verfahren vor dem Gericht bräuchte man dann wohl einen spezifischen AK, wahrscheinlich strafrechtliche Angelegenheiten (Ordnungswidrigkeiten sind bekanntlich die „kleinen“ Straftaten.

Übrigens Obacht: für die Fristen bei Bußgeldbescheiden ist die Zustellung an den Betreuten selbst maßgeblich: § 51 OWiG.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 18:24   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Hallo,

sinngemäß wie HorstD schon schrieb.

Die Betreute im Fallbeispiel dürfte aufgrund ihrer fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht in der Lage sein, das Unrecht ihrer Handlung (Nichttragen des Mundschutzes) einzusehen oder nach einer eventuell doch temporär (im "lichten Moment") vorhandenen Einsicht zu handeln. Von daher dürfte eine Verantwortlichkeit zu verneinen sein.

Interessant wäre (für den kritischen Geist ) noch die Frage, ob den Betreuer eine Garantenpflicht trifft, denn die gibt es auch im OwiG. Dann müsste er dafür Sorge tragen, dass eine solche (wenngleich auch ohne Verantwortlichkeit begangene) Tathandlung verhindert wird. Sehe ich hier (allein schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität i. R. d. gesetzlichen Betreuerauftrages) allerdings deutlich eher (-)!

Also, laufen lassen und hinterher ggf. tätig werden...


Grüße Florian
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 20:01   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Interessant wäre (für den kritischen Geist ) noch die Frage, ob den Betreuer eine Garantenpflicht trifft, denn die gibt es auch im OwiG.
Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn der Aufgabenkreis "alle Angelegenheiten" angeordnet wurde. Ansonsten ist aber der Betreuer keine Pflegekraft und nicht verpflichtet den Betreuten auf Schritt und Tritt zu überwachen.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 21:19   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn der Aufgabenkreis "alle Angelegenheiten" angeordnet wurde.
Aber auch dann wohl eher (-), wie schon geschrieben. Gruß Florian
Florian ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 21:49   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
Standard

Es dürfte sich aber doch wahrscheinlich eher das Problem ergeben, dass die Betreute erst gar nicht mehr in den Laden reingelassen wird ohne Maske. Dafür gibt es kein Bußgeld, aber man kann halt nicht mehr einkaufen.
Stefanie78 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 22:07   #7
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Dass das derart strikt vollzogen wird bezweifle ich, denn 1. könnten dann auch Asthmatiker und andere Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, nicht mehr einkaufen, und 2. würde ich mir als Supermarktleider so nicht die Kunden vergraulen wollen. Am Ende zählt immer noch der Profit und Supermärkte sind in D nicht der verlängerte Arm des Ordnungsamtes.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2020, 22:10   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2020
Ort: BERLiN <3
Beiträge: 86
Standard

Zitat:
Zitat von Stefanie78 Beitrag anzeigen
Es dürfte sich aber doch wahrscheinlich eher das Problem ergeben, dass die Betreute erst gar nicht mehr in den Laden reingelassen wird ohne Maske. Dafür gibt es kein Bußgeld, aber man kann halt nicht mehr einkaufen.
landesweites ladenzutrittsverbot ohne maske gibt es zunächst nur in hamburg, sachsen-anhalt und schleswig-holstein (tagesschau.de).
Skyler_Hope ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39