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KH, keine Papiere, Perser seit Ende der 60er in Deutschland

Dies ist ein Beitrag zum Thema KH, keine Papiere, Perser seit Ende der 60er in Deutschland im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
B. 83, ist mit Ohnmachtsanfällen und schneller Herzrate, Nasenbeinfraktur und Prellung, die operiert wurde ins KH gekommen. Soll in Pflegeheim ...


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Alt 24.04.2020, 12:35   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
Standard KH, keine Papiere, Perser seit Ende der 60er in Deutschland

B. 83, ist mit Ohnmachtsanfällen und schneller Herzrate, Nasenbeinfraktur und Prellung, die operiert wurde ins KH gekommen. Soll in Pflegeheim entlassen werden.

Er ist Perser, seit den 60ern in Deutschland, habe immer in Hotels von Geldern aus Persien gelebt, die jetzt nicht fließen würden. Er ist pleite. Nie in der KV, keine sonstigen Leistungen bezogen, einmal "von der Ausländerbehörde vergrault", keine Angehörigen in Deutschland.

Ich würde Antrag auf Grundsicherung stellen und mit der Ausländerbehörde sprechen.

Was ist noch wichtig für den Anfang?
Birte ist offline  
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Alt 24.04.2020, 17:03   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
Standard

Der Herr ist seit über 50 Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis und auch ohne Asylanerkennung in Deutschland? Oder verstehe ich die Frage falsch? In einem solchen Fall sollten Sie vor jedem weiteren Behördenkontakt mit einem im Asyl- und Ausländerrecht kundigen Anwalt sprechen. Das Ausländerrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechtes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 24.04.2020, 18:08   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
Standard

Hallo Birte,

vielleicht einmal Kontakt zur örtlichen / nächsten größeren Flüchtlingshilfe aufnehmen und anfragen, ob dort ein niedrigschwelliges Angebot zur (professionellen, kostenlosen, vertraulichen) Rechtsberatung besteht. Rest naklar parallel wie HorstD schon schrieb.

Interessehalber: Sind die Identität und die gemachten (wesentlichen) Angaben gesichert? Etwa zur Herkunft, zum tatsächlich mehrere Jahrzehnte dauernden unerlaubten Aufenthalt in Deutschland usw.? (alte Ausweisdikumente, Deutschkenntnisse, sonstige Unterlagen, Hotelrechnungen...)

Oder handelt es sich möglicherweise um eine gerade erst (oder in den letzten Jahren) vollzogene Einreise?

Manche Menschen haben wirklich größte Angst davor, zurückkehren zu müssen; vermutlich Todesangst. Denn: Wer flieht schon gerne für den Rest seines Lebens aus der Heimat, ohne Anschluss in der Fremde, 50, 60 Jahre lang...ein eindrückliches Beispiel.


Grüße
Florian
Florian ist offline  
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Alt 24.04.2020, 22:20   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 44
Standard

Lieber Herr Deinert, lieber Florian,
herzlichen Dank für Ihre Antworten!
Die ausgezeichneten Deutschkenntnisse mit hiesigem Slang und Kenntnisse bestimmter Stadtstrukturen lassen die lange Aufenthaltsdauer glaubhaft erscheinen.
Ich wende mich Montag an einen Anwalt und die Flüchtlingshilfe.
Ein schönes Wochenende!
Birte ist offline  
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