Dies ist ein Beitrag zum Thema Verwaltungsverfahren Widerspruch Kosten im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Als Nicht-Rechtsanwalt lege ich oft Widerspruch in Verwaltungsverfahren ein. Ich nehme an, ihr kennt das. Mittlerweile möchte ich dazu übergehen, ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
05.05.2020, 12:23 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.07.2012
Beiträge: 5
|
Verwaltungsverfahren Widerspruch Kosten
Als Nicht-Rechtsanwalt lege ich oft Widerspruch in Verwaltungsverfahren ein. Ich nehme an, ihr kennt das. Mittlerweile möchte ich dazu übergehen, den Behörden für ihre oft unterirdische Arbeitsweise auch Kosten aufzuerlegen. Wer hat Erfahrung damit. Was kann man wann einfordern?
|
05.05.2020, 13:18 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
|
Ist mit Deiner Vergütung abgegolten.
Schalte einen Anwalt ein, der kann dann abrechnen.
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!" |
Lesezeichen |
Stichworte |
kosten, verwaltungsverfahren, widerspruch |
|
|