Dies ist ein Beitrag zum Thema Vaterschaftstest, Kosten etc im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also: im Fall einer gerichtlichen Klärung hätte dem (hier ja wohl mittellosen?) Betreuten PKH zugestanden, dann hätte er die Gerichtskosten ...
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19.07.2020, 11:46 | #11 |
Moderator
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Also: im Fall einer gerichtlichen Klärung hätte dem (hier ja wohl mittellosen?) Betreuten PKH zugestanden, dann hätte er die Gerichtskosten inkl Gutachten auch dann nicht zahlen müssen, wenn er der Vater des Kindes ist (nur hinterher natürlich Unterhalt). Das war schon mal unseriös vom Jugendamt. M.E. bei jemanden mit beschränkten intellektuellen Fähigkeiten eine Amtspflichtverletzung. D.h. in Höhe der ihm unter Vorspiegelung falscher Tatsachen untergeschobenen Rechnung hat er einen Schadenersatzanspruch nach § 839 BGB (iVm Art. 34 GG). Für die Klage ist das Landgericht zuständig, also Anwaltszwang (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG). Das fällt in den AK Vermögenssorge.
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19.07.2020, 12:36 | #12 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Da ausser mimi hier konkrete Erfahrungen mit dem betreffenden Jugendamt hat bin ich in der Bewertung noch hin und hergerissen ob es sich wirklich um "ein über den Tisch ziehen" handelte oder ob nicht deine Erklärung Horst
Zitat:
Wenn die Mutter evtl. aufgrund eines wie auch immer gearteten Erebnisses in ihrer Haltung zur Vaterschaftsanerkennung Einsicht zeigen kann wäre es für den Betreuten, der ja die Vaterschaft unbedingt anerkant haben möchte, vielleicht doch positiv zu sehen. Ich denke hier sollte Mimi eine Einschätzung treffen und dann entsprechend dieser handeln.
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19.07.2020, 15:03 | #13 |
Moderator
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Hallo Michaela, ich kann mir schon vorstellen, dass der Betreute mit diesem Privatgutachten (auf seine Kosten, oder hat anteilig auch die Mutter was bezahlt) einverstanden war. Nur ist eben die Frage, ob er zuvor auf den gerichtlichen Weg (und vor allem, dass der in seiner Lage für ihn kostenlos gewesen wäre) adäquat aufgeklärt wurde. Daran hätte ich bei Betreuten meine Zweifel. Natürlich vertritt das Jugendamt die Kindesinteressen, und so konnten für den Staat (PKH) Kosten gespart werden (wenn das Ganze im Endeffekt mit Zustimmung der Mutter dann wirklich beurkundet wurde - wird leider nicht erwähnt, wie das ausgegangen ist, noch nicht mal, ob er der Vater ist oder nicht). Nur dass der Betreute der Dumme wäre, der eben halt (neben dem Unterhalt) dann auch noch das Gutachten bezahlt hat (welche Summe war das überhaupt)?
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19.07.2020, 15:14 | #14 |
Routinier
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Ich konnte bisher noch nicht mit dem Jugendamt sprechen, da mir die Angelegenheit erst am Freitagmittag bekannt wurde. Ich werde berichten. Es geht um knapp 300,-€, was für einen Auszubildenden (überbetrieblich), Eltern verstorben, im BeWo lebend, nicht wenig ist.
Ursprünglicher Anlass meiner Fragen war, dass ich mich ärgerte, da ich dem Jugendamt die Betreuung ja bekannt gegeben hatte und um Sachstandsmitteilung gebeten hatte, dann aber in keiner Weise involviert wurde, was ja, so ich den Beiträgen und dem Link entnehme, zumindest bzgl der ihm auferlegten Kosten wohl erwartbar gewesen wäre. Aber auch das hoffe sich nächste Woche klären zu können. |
19.07.2020, 17:44 | #15 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Zitat:
Vieleicht könntest du versuchen dass die Kosten vom Amt übernommen werden aber meiner Jugendamtserfahrung nach wird mit Sicherheit erklärt, dass ja kein Einwilligungsvorbehalt besteht, dem möglichen Kindsvater natürlich alles ausführlich erklärt wurde usw. usw. Hoffentlich sehe ich trotz sonnigem Sonntag nur schwarz und du kannst etwas erreichen.
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21.07.2020, 12:17 | #16 |
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Ich wollte berichten. Stand aktuell:
Antwort Jugendamt auf meine höfliche Anfrage sinngemäß: B. sei mit Kindsmutter gekommen, beide hätten vor urkundlicher Anerkennung der Vaterschaft aussergerichtlichen Test (B weiss m. E. nicht, was das bedeutet) gewünscht. Dann hätte man das eben in die Wege geleitet. Kosten seien daher sein Problem. Wenn er Zahlungen ohne meine vorige Zustimmung leisten könne, sei das mein Problem. Mein damaliges Fax liege nicht vor (mir liegt der Sendebericht vor). Antwort meines B dazu: er sei tatsächlich mit Kindsmutter zum Jugendamt gegangen - um die Vaterschaft anzuerkennen (wusste ich nicht, mein Stand war noch, dass wg Corona alles in der Warteschleife ist, dass Kindsmutter RA genommen und auf Gerichtstermin warte, da Kind nach Geburt in Obhut genommen worden war). Dort habe man ihm gesagt, es sei besser zur Sicherheit den Test machen zu lassen. Der Termin sei dann aber vom Jugendamt wieder abgesagt worden, warum weiss er nicht, dann wieder sei er "vorgeladen" worden für die Abstriche und habe dabei den Überweisungsträger erhalten. |
21.07.2020, 12:39 | #17 |
Routinier
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....was ich an Gerichtsurteilen finde, ist leider nicht eindeutig bzgl. der Kostenauferlegung. Mein naiver juristischer Verstand sagt mir: B. wäre gern Vater, wollte auch anerkennen. Kindsmutter ist ... na ja... stolz darauf, dass wohl mehrere in Frage kommen und bestand auf Vaterschaftstest, warum ? Darum sollte er jetzt den Test eigentlich nicht zumindest nicht allein zahlen müssen
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21.07.2020, 12:57 | #18 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Pardon aber das muss jetzt:
Zitat:
Eine freiwillige Erkärung zur Vaterschaft kann meinem Wissen nach nur erfolgen wenn der Erklärer bei gutem und ausreichendem Verstand ist. Da hier, laut der Mutter, unklar ist wer der Vater sein könnte geht es doch jetzt nur um eine gerichtliche Klärung oder wollen die würfeln falls mehrere sich um die Erklärung reissen? Es wäre in meinen Augen die Verpflichtung des JA gewesen diese sauber herbeizuführen. Hoffentlich nutzt der Sendebericht etwas. Das JA hat nichts brauchbares zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen sondern nur unsinnige Ausgaben produziert. Das würde ich denen genauso um die Nase hauen.
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21.07.2020, 16:09 | #19 |
Moderator
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Wie ist denn überhaupt die Sachlsge: ist er lt. Privatgutachten denn überhaupt der Vater?
Und wurde diese inzwischen urkundlich anerkannt? Wenn letzteres nicht der Fall ist und das Jugendamt die Vaterschaft (als Beistand) einklagt, kann der Betreute übrigens keine PKH mehr bekommen; weil ja durch das Privatgutachten dann bereits feststeht, dass er den Prozess verlieren wird. Für PKH muss man nicht nur arm sein, es muss auch zumindest immer die Chance geben, den Prozess zu gewinnen. Im übrigen: wer hat den Test beimdem Institut denn in Auftrag gegeben? Doch wohl das Jugendamt. Also müsste die Rechnung auch dorthin gegangen sein. Allein die Tatsache, dass dee Betreute hier wohl eine gar nicht an ihn gerichtete Rechnung bezahlt, zeigt doch wohl, dass er das Ganze gar nicht durchblickt hat.
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21.07.2020, 16:22 | #20 | |
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Zitat:
Da das Ergebnis noch nicht vorliegt, wurde die Vaterschaft - laut meinem B. auf Empfehlung des Jugendamtes - noch nicht anerkannt. Das Jugendamt behauptet, B. und die Kindsmutter hätten gemeinsam den Wunsch geäußert, ein Privatgutachten erstellen zu lassen. B. erklärt, das Jugendamt habe ihm dazu geraten und ihm dann den Auftrag zur Unterschrift vorgelegt. Laut Auftrag ist er also der Auftragggeber. |
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