Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer hat das "Recht" am Verkehrswertgutachten im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Kostenträger hat im Rahmen eines Antrags auf Hilfe zur Pflege in Heimen bzgl. einer nicht umgehend veräußerbaren Immobilie ein ...
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15.10.2020, 16:48 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Wer hat das "Recht" am Verkehrswertgutachten
Ein Kostenträger hat im Rahmen eines Antrags auf Hilfe zur Pflege in Heimen bzgl. einer nicht umgehend veräußerbaren Immobilie ein Kurzgutachten beim Katasteramt zur überschläglichen Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Auftrag gegeben. Im Bewilligungsbescheid über die Hilfe zur Pflege wird nun die Summe x angegeben, die über eine entsprechende Eintragung im Grundbuch abzusichern ist. Ich bin bei dem Kostenträger nicht misstrauisch, dennoch bat ich vor notarieller Beurkundung/betreuungsgerichtlicher Genehmigung um Übersendung des Gutachtens. Das wurde nun abgelehnt mit der Begründung, das Gutachten sei nur für interne Zwecke erstellt und könne daher nicht übersendet werden.
Muss ich das akzeptieren? Ich bin geneigt, Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass ich ohne das Gutachten zu kennen, die Summe X nicht nachvollziehen kann. |
15.10.2020, 18:13 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
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Akteneinsicht nehmen, § 25 SGB X. Dazu gehört das Recht, Kopien zu bekommen. Offenbar sind der Behörde die elementarsten Verfahrensrechte unbekannt. Erstaunlich.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
15.10.2020, 22:14 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.05.2018
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 51
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Ab und an wird sich schon mal über den Umfang der Akteneinsicht gestritten. Zur Akteneinsicht gehören grds. alle begefügten Unterlagen, BSG v. 20.11.2003, B 13 RJ 41/03R, NZS 2004, 663. Der Anspruch zur Akteneinsicht gilt jedoch nur soweit, wie die Kenntnis des Inhalts zur Geltendmachung rechtlicher Interessen erforderlich ist.
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16.10.2020, 10:38 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
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Beiträge: 1,057
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Dann werde ich darauf bestehen, danke!
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