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Befreiung von den Rundfunkgebühren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreiung von den Rundfunkgebühren im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo KollegInnen, es ist sicher schon eine Menge über diese Thema geschrieben worden, trotzdem mein Fall und die Frage dazu. ...


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Alt 03.03.2021, 14:40   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.02.2021
Beiträge: 6
Standard Befreiung von den Rundfunkgebühren

Hallo KollegInnen,

es ist sicher schon eine Menge über diese Thema geschrieben worden, trotzdem mein Fall und die Frage dazu.
Es wurde eine Betreuung neu übernommen und nach einer Umstellung von Grundsicherung auf volle Erwerbsminderungsrente und Wohngeld sollen jetzt Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Der Betreute gewohnt ein Zimmer in einer Wohnung und hat diesbezüglich einen Mietvertrag mit der Wohnungslosenhilfe.
In der gleichen Wohnung leben noch 2 weiter Personen, von den zumindest eine schon Rundfunkgebühren entrichtet.
Ich wollte auf der rechtlichen Grundlage, dass ein Person für die Wohnung bereits Rundfunkgebühren entrichtet eine Befreiung für meinen Betreuten beantragen.
Dafür benötige ich den Namen und die Beitragsnummer des Mitbewohners.
Die MitarbeiterInnen von der Wohnungslosenhilfe vertreten die Meinung, dass es sich um Mietverträge für Appartments handeln würde und deshalb jeder Bewohner rundfunkgebührenpflichtig sei.
Das sehe ich ganz anders.
Wie kann ich weiter Vorgehen?

Kollegiale Grüße: Martin
Hänle ist offline  
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Alt 03.03.2021, 14:52   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Schon mal beim Beitragsservice nachgesehen bzw nachgefragt? Die Aussagen der Wohnungslosenhilfe sind ja nicht „amtlich“.

https://www.rundfunkbeitrag.de/
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 03.03.2021, 15:04   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Aus der Erfahrung heraus wendet die GEZ (ja, ich weiß, dass das jetzt anders heißt) bei Wohngemeinschaften das Prinzip "eine Wohnung- ein Beitrag" an. Ich habe bisher also immer mit der Beitragsnummer von Mitbewohnern die Befreiung für meinen Betreuten mit Wohngeld erhalten können.


Und wie HorstD ja schon andeutete: was haben die Leute von der Wohnungshilfe da zu melden? Rücken sie die Beitragsnummer des Mitbewohners nicht raus?
Flafluff ist offline  
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Alt 03.03.2021, 17:34   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
was haben die Leute von der Wohnungshilfe da zu melden? Rücken sie die Beitragsnummer des Mitbewohners nicht raus?
Die Vermieter hier die Wohnungslosenhilfe gestalten den Mietvertrag. Im Mietvertrag steht ob es sich um eine Gesamtwohnung oder um Einzelappartements handelt.

Dort also mal nachsehen bitte.

Sollte es sich um ein Einzelappartement in einer Wohnung handeln dann muss dein Kandidat die GEZ selbst zahlen.
Ist es eine Wohnung mit einzelnen Zimmer(-bewohnern) dann zahlt derjenige mit dem höchsten Einkommen.
Wie das dann untereinander behandelt/verrechnet wird ist Absprachesache der Beteiligten.

Vermieter haben seltenst etwas mit den GEZ Nummern ihrer Mieter zu tun. Am besten fragt man deshalb direkt die Mitbewohner.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 03.03.2021, 17:42   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Offenbar ist es mit der GEZ wie mit der Entmündigung. Erstere gibts seit 2013 nicht mehr. Aber das Wort Beitragsservice ist wohl zu lang. Außerdem waren die Werbeslogans wohl zu schön: „heute schon GEZahlt?“ Mein Favorit ist aber GEZ-Neutral: „schwarz hören und sehen kommt teuer zu stehen“.

Hier noch was aus dem Leben eines GEZ-lers:
https://youtube.com/watch?v=mrYiCpVIqZM&feature=share

Und ziemlich blasphemisch: https://youtube.com/watch?v=M1CssqnnWAI&feature=share
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

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HorstD ist offline  
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Alt 03.03.2021, 17:55   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Horst, wenn einer Beitragsservice abkürzen möchte dann käme da BS z.B. raus.

Was glaubst du denn was für eine Fragerei dann losginge? Neue BTHG Wohnform? neues Antragsformular? und und und.
Ne,ne ........ bei GEZ weiss gleich jeder was in der Tüte drin ist.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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