Dies ist ein Beitrag zum Thema Postalische Erreichbarkeit im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin moin
Zitat:
Zitat von Florian
Wasn da los bei Dir?
Na ja, mehr als 20 Jahre dabei und gleich ...
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14.04.2021, 13:40 | #11 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Na ja, mehr als 20 Jahre dabei und gleich im zweiten Jahr so eine Mischpoke an der Backe gehabt, die mit Beschwerden und Klagen durch alle Instanzen gegangen und auf die Nase gefallen ist. Dann eben an die Presse... Dafür einen Glückwunsch vom Gerichtspräsidenten, der meinte ich hätte meine Arbeit ordentlich gemacht und müßte mir keine Sorgen über neue Betreuungen machen. Die sind dann auch zu Hauf gekommen ("Zieh mal wieder deine Ledersachen an, da wird jemend mit breitem Kreuz gebraucht..."). Es ist einfach nie langweilig geworden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
14.04.2021, 22:06 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Neubruchhausener Landrecht so in der Art, kenne ich noch von früher, von meiner Verwandtschaft bei Euch da oben
Nein, war spaßig gemeint. Schon klar, man erlebt so einiges, je nach Klientel. Ich habe ein ähnliches Schicksal wie Du mit der mir manchmal von der Betreuungsbehörde zugedachten Klientel. Zwar kein überdurchschnittlich breites Kreuz, aber über 20 Jahre vorherige Berufserfahrung im Umgang mit (mal mehr, mal weniger bösen) Lümmeln. Naja, so ist das alles. Grüße vom Florian |
21.04.2021, 17:20 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Beiträge: 92
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Ein Rechtspfleger hat zu Beginn meiner Betreuertätigkeit auch darauf bestanden, dass ich meine Privatadresse mangels Büroanschrift zur Verfügung stelle.
Das habe ich zunächst auch getan, bis ein Klient Opfer einer Straftat wurde und ich Besuch vom Umfeld des mutmaßlichen Täters bekam, das mich davon "überzeugen" wollte, dass es für mich und meinen Klienten besser ist, die Aussage im Strafverfahren zu verweigern. Zumindest an diesem Gericht gibt es nach dem Vorfall keine Probleme mehr damit, meine Postfachadresse zu verwenden. Mit einem weiteren Gericht gibt es gerade Diskussionen, ob das Postfach zulässig ist. Eine weitere Kollegin hatte zwei Vorfälle mit Klienten, die ihre Privatanschrift kannten. Auch sie darf ihre Postfachadresse nutzen. Es gibt dazu ein einzig mir bekanntes Urteil: https://www.beck-fernkurse.de/betreu...-sein-muessen/ |
21.04.2021, 17:48 | #14 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Ein interessanter Beschluss, der mir nicht bekannt war. So geht das mit Zufallsfunden, die Entscheidung war in keiner fachzeitschrift und ohne kostenpflichtigen Juris-Zugang nicht im Internet. Ich habe das im Betreuerlexikon ergänzt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
24.04.2021, 20:47 | #15 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
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Beiträge: 211
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Zitat:
Hallo HorstD, prima Bitte noch den etwas älteren Beschluss zum gleichen Thema aufnehmen. Wird auch Zeit, dass sich die Unsitte mal ändert, dass Betreuer ohne Büro ihre Privatanschrift nennen müssen. Ich wollte als Betreuer nicht, dass Mischpoke, angesoffene oder pleite gegangene Betreute Abends vor meiner Türe stehen! Gerade wenn Betreuer neu anfangen, haben sie oft kein eigenes Büro. Das AG kann sowieso jede Meldeadresse nachschauen, damit auch eine landungsfähige Anschrift. Alles andere ist eine Ausrede. |
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26.04.2021, 15:21 | #16 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,785
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Habs unter den Stichworten Betreuerwechsel und Datenschutz aufgenommen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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