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Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten, aber nicht Postangel.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten, aber nicht Postangel. im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen, im betreffenden Fall wurde mir der Aufgabenkreis Behörden- und Sozialversicherungsangelegenheiten, aber nicht "Postangelegenheiten" übertragen. Nun weigert sich die ...


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Alt 17.05.2021, 10:33   #1
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten, aber nicht Postangel.

Liebe KollegInnen,


im betreffenden Fall wurde mir der Aufgabenkreis Behörden- und Sozialversicherungsangelegenheiten, aber nicht "Postangelegenheiten" übertragen.


Nun weigert sich die Krankenkasse mich in die Korrespondenz einzubeziehen, dafür brauche man "Postangelegenheiten".


Ich meine, aus den übertragenen Bereichen ergibt sich zwangsläufüg, dass mir diesbzüglich auch die Post zugestellt wird.


Was tun?
Marsupilami ist offline  
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Alt 17.05.2021, 11:45   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Du solltest die zuständige Mitarbeiterin (oder muss ich die männliche Form verwenden) auf den § 13 Abs. 3 SGB X hinweisen, dann dürfte sich der Einwand erledigt haben. Sofern notwendig, kann er/sie ja auch noch Rücksprache mit der Vorgesetzten nehmen.
Schnieder ist offline  
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Alt 17.05.2021, 21:07   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Das Problem könnte an den Aufgabenkreisen liegen:
Die KV ist weder eine Behörde noch die Sozialversicherung.


Wäre die Aufgabenkreise "Behörden und Versicherungsangelegenheiten" (also ohne Sozial-), dann wäre die KV in der Pflicht über dich zu korrespondieren.

Die Gesundheitssorge würde das selbe bewirken.



Schildere dem Gericht das Problem und stell doch einen Antrag auf entsprechende Erweiterung der Aufgabenkreise.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 18.05.2021, 00:33   #4
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Die KV ist weder eine Behörde noch die Sozialversicherung.
Na hoppla, aber sicher gehören die gesetzlichen Krankenkassen zur Sozialversicherung, § 1 SGB IV.


Etwas anderes wäre es, wenn wir hier von der PKV reden, aber das geht aus dem Thema nicht hervor.
Pichilemu ist offline  
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Alt 18.05.2021, 06:06   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Allgemein benannte Postangelegenheiten haben nichts mit deinen AK`s zu tun.
Der Grund für die Vergabe von diesem AK`ist folgender:
Zitat:
Eine solche Befugnis kann dem Betreuer eingeräumt werden. wenn von der Kommunikation des Betroffenen erhebliche Gefahren für den Betroffenen ausgehen oder wenn sie geeignet ist, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erheblich zu gefährden.

Hast du die Gesundheitssorge? Dazu gehört die Sicherstellung der KV. Wie du die ohne den Schriftverkehr zu erhalten sicher stellen sollst?
Du vertrittst den Betreuten zudem gerichtlich wie aussergerichtlich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.05.2021, 06:40   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
Standard

Danke für Eure Ratschläge. Ich werde erstmal auf § 13 Abs. 3 SGB X hinweisen.
Marsupilami ist offline  
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Alt 18.05.2021, 07:08   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, Krankenkassen sind (wie auch Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften) Behörden im funktionalen Sinne, siehe § 1 Abs. 2 SGB X. Zugleich fallen Sie auch unter den Begriff des Soziallristungsträgers, §§ 21 ff SGB I. Von daher werden sie sowohl vom Aufgabenkreis Behördenangelgenheiten als auch von Sozialleistungsangelegenheiten, sozialrechtliche Angelegenheiten oder ähnlichen Bezeichnungen umfasst.

„Postangelegenheiten“ gibts eigentlich nicht. Die genaue Formulierung steht in § 1896 Abs. 4 BGB und ist eine Erweiterung der Kompetenzen im eigentlichen AK. Als eigener AK ist er denkbar, wenn es einen Rechtsstreit mit der deutschen Post AG oder einem anderen Postdienst gibt (zB wegen Schadenersatz wegen verloren gegangenen Paketes).

Für die Kommunikation zwischen Behörde (auch KK) und Betreuer braucht es den § 1896 Abs 4 BGB nicht. Die Kommunikation ergibt sich aus § 11 Abs. 3 SGB X iVm § 53 ZPO. Der Rückgriff auf § 13 SGB X ist unnötig. Letzterer betrifft Bevollmächtigte. Das ist der Betreuer nicht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 18.05.2021, 09:52   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Dazu eine sog. richterliche Klarstellung aus 2018 und einem vergleichbaren Anlass mit einem Energieversorger.


Zitat:
Betreffend Herrn YX vertreten Sie den Betroffenen gerichtlich und aussergerichtlich, was notwendigerweise auch umfaßt, dass Sie mit allen Stellen (z.B. Energieversorger ) direkt korrespondieren können.
Es bedarf hierzu gerade keiner Betreuungsanordnung für die Postangelegenheiten.

gez. Richter
__________________
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michaela mohr ist offline  
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