Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten, aber nicht Postangel. im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe KollegInnen,
im betreffenden Fall wurde mir der Aufgabenkreis Behörden- und Sozialversicherungsangelegenheiten, aber nicht "Postangelegenheiten" übertragen.
Nun weigert sich die ...
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17.05.2021, 10:33 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 738
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Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten, aber nicht Postangel.
Liebe KollegInnen,
im betreffenden Fall wurde mir der Aufgabenkreis Behörden- und Sozialversicherungsangelegenheiten, aber nicht "Postangelegenheiten" übertragen. Nun weigert sich die Krankenkasse mich in die Korrespondenz einzubeziehen, dafür brauche man "Postangelegenheiten". Ich meine, aus den übertragenen Bereichen ergibt sich zwangsläufüg, dass mir diesbzüglich auch die Post zugestellt wird. Was tun? |
17.05.2021, 11:45 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Du solltest die zuständige Mitarbeiterin (oder muss ich die männliche Form verwenden) auf den § 13 Abs. 3 SGB X hinweisen, dann dürfte sich der Einwand erledigt haben. Sofern notwendig, kann er/sie ja auch noch Rücksprache mit der Vorgesetzten nehmen.
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17.05.2021, 21:07 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin
Das Problem könnte an den Aufgabenkreisen liegen: Die KV ist weder eine Behörde noch die Sozialversicherung. Wäre die Aufgabenkreise "Behörden und Versicherungsangelegenheiten" (also ohne Sozial-), dann wäre die KV in der Pflicht über dich zu korrespondieren. Die Gesundheitssorge würde das selbe bewirken. Schildere dem Gericht das Problem und stell doch einen Antrag auf entsprechende Erweiterung der Aufgabenkreise. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.05.2021, 06:06 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Allgemein benannte Postangelegenheiten haben nichts mit deinen AK`s zu tun.
Der Grund für die Vergabe von diesem AK`ist folgender: Zitat:
Hast du die Gesundheitssorge? Dazu gehört die Sicherstellung der KV. Wie du die ohne den Schriftverkehr zu erhalten sicher stellen sollst? Du vertrittst den Betreuten zudem gerichtlich wie aussergerichtlich.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.05.2021, 07:08 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo, Krankenkassen sind (wie auch Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften) Behörden im funktionalen Sinne, siehe § 1 Abs. 2 SGB X. Zugleich fallen Sie auch unter den Begriff des Soziallristungsträgers, §§ 21 ff SGB I. Von daher werden sie sowohl vom Aufgabenkreis Behördenangelgenheiten als auch von Sozialleistungsangelegenheiten, sozialrechtliche Angelegenheiten oder ähnlichen Bezeichnungen umfasst.
„Postangelegenheiten“ gibts eigentlich nicht. Die genaue Formulierung steht in § 1896 Abs. 4 BGB und ist eine Erweiterung der Kompetenzen im eigentlichen AK. Als eigener AK ist er denkbar, wenn es einen Rechtsstreit mit der deutschen Post AG oder einem anderen Postdienst gibt (zB wegen Schadenersatz wegen verloren gegangenen Paketes). Für die Kommunikation zwischen Behörde (auch KK) und Betreuer braucht es den § 1896 Abs 4 BGB nicht. Die Kommunikation ergibt sich aus § 11 Abs. 3 SGB X iVm § 53 ZPO. Der Rückgriff auf § 13 SGB X ist unnötig. Letzterer betrifft Bevollmächtigte. Das ist der Betreuer nicht.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
18.05.2021, 09:52 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dazu eine sog. richterliche Klarstellung aus 2018 und einem vergleichbaren Anlass mit einem Energieversorger.
Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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