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Microzensus

Dies ist ein Beitrag zum Thema Microzensus im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, mal angenommen, eine Betreute Person wird für den diesjährigen Microzensus ausgewählt und angeschrieben. Wie so oft erfährt der Betreuer ...


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Alt 04.06.2021, 13:19   #1
Held der Arbeit
 
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Standard Microzensus

Moin,
mal angenommen, eine Betreute Person wird für den diesjährigen Microzensus ausgewählt und angeschrieben. Wie so oft erfährt der Betreuer nichts davon, ein panischer Anruf erfolgt erst, als ein Zwangsgeld festgesetzt wird, weil die Person den Fragebogen nicht korrekt einordnen konnte und das Ganze als Fake abgetan hat.
Lt. Zwangsgeldbescheid ist eine Klage möglich.

Aufgabenbereiche u.a. Ämter/Behörden, Vermögen einschl. Einwilligungsvorbehalt.

Macht es noch Sinn, mit dem Landesamt Miedersachsen zu diskutieren oder müsste ich tatsächlich dagegen klagen?

Das eine Auskunftspflicht besteht hat mir Tante G verraten. Es geht hier nur um das Zwangsgeld
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Alt 04.06.2021, 13:25   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Beiträge: 5,785
Standard

Mit dem AK „Behördenangelegenheiten“ könnte der Betreuer das Formular ausfüllen. Würde mal das Angebot machen.

Wahrscheinlich sind alle Rechtsmittelfristen (eigentlich) verstrichen. Ich würde unverzüglich mit der Behörde Kontakt aufnehmen und mit (partieller) Geschäftsunfähigkeit (jedenfalls bei Behördensachen) argumentieren, also dass genau deswegen ein Betreuer bestellt ist. Damit sich sowas nicht wiederholt, sollte ein Postnachsendeantrag erfolgen, ggf über eine Erweiterung nach § 1896 Abs 4 BGB.
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Horst Deinert

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Alt 04.06.2021, 13:49   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Du bestätigst meine Vermutung.
Danke
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Alt 04.06.2021, 17:43   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


Dass man sich als Betreuer meldet und anbietet aufgrund des Aufgabenbereiches Behördenangelegenheiten das Formular an Stele der betreuten Person auszufüllen, finde ich OK.

Den Verzicht des Zwangsgeldes aufgrund der Geschäftsunfähigkeit insbesondere in Bezug auf Behördenanglegenheiten eizufordern ist auch eine gute Idee.


Ich habe allerdings ein Problem damit, einfach nur auf den Verdacht, dass eine betreute Person für den Mikrozensus herangezogen werden könnte, die Betreuung um die Postalischen angelegenheiten erweitern zu lassen.

Damit wird doch ein Grundrecht berührt und nur auf eine möglicherweise eintretende Situation hin eingeschränkt.

Das wäre etwa vergleichbar mit einem Eiwi, weil die Betreuten möglicherweise Unsinn mit ihrem Geld treiben könnten...


Eigentlich will ich den Aufgabenkreis Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post (so heißt der bei uns) gerne los werden, wenn er nicht unbedingt notwendig ist. (Das stellt sich ja meistens innerhalb des ersten Betreuungsjahres heraus)



MfG


Imre
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Alt 04.06.2021, 18:49   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Hallo Imre, da wird aber doch einiges voraus gegangen sein, Mahnungen, die Androhung des Zwangsgeldes. Und ich spekuliere mal: das ist nicht die einzige Sache, die am Betreuer vorbei gegangen ist. Nur als man wahrscheinlich das Wort Zwangshaft gelesen hat, hat man Panik gekriegt und endlich das gemacht, was schon beim ersten Brief hätte erfolgen müssen, nämlich den Betreuer zu verständigen. Entweder besteht da gar kein Vertrauensverhältnis, also vielleicht was für einen Betreuerwechsel. Wenn man aber davon ausgeht, dass auch andere Betreuer nicht mehr Erfolg haben, dann halt Postkontrolle. Die Betreuung soll ja gerade vermeiden, dass die Leute sich selbst in die Sch… reiten. Eben weil sie die Konsequezen gerade von allem Amtlichen nicht durchblicken. Wäre es richtig gelaufen, hätte das gemeinsame Ausfüllen des Mikrozensus durch Betreuten und Betreuer ein nettes Erlebnis - und einiges an Biographiearbeit sein können.
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Horst Deinert

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Alt 04.06.2021, 20:08   #6
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Moin Horst


Da stimme ich Dir zu. Normalerweise sollte schon ein entsprechendes Vertrauensverhältnis zwischen BetreuerIn un den Betreuten bestehen, dass über die Post zumindest informiert wird.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen, bei denen das nicht klappt. Nicht unbedingt, weil kein Vertrauensverhältnis besteht.
In den Fällen sind die postalischen Angelegenheiten und eine Umleitung allerdings wirklich angezeigt. Dann kann man wenigstens hoffen, dass die auch klappt...


MfG


Imre
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Alt 08.06.2021, 16:09   #7
Held der Arbeit
 
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Geklärt

Das Landesamt hat klaglos den Verzicht auf das Zwangsgeld und die Kosten erklärt und schickt mir die Fragebögen zu.
Im Normalfall klappt das mit der Post - diesmal halt nicht.

Bleibt gesund
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Alt 09.06.2021, 10:21   #8
Moderator
 
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Na, da sag noch mal einer, dass Behördenmitarbeiter nicht auch nett sein können.
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