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Fahrfähigkeit des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrfähigkeit des Betreuten im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich führe seit ca. 8 Monaten eine Betreuung: Mann, 59 jahre alt, mittlegradioge Demenz vom Alzheimer Typ. An Aufgabekreisen ...


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Alt 09.08.2021, 09:24   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard Fahrfähigkeit des Betreuten

Moin,

ich führe seit ca. 8 Monaten eine Betreuung:

Mann, 59 jahre alt, mittlegradioge Demenz vom Alzheimer Typ. An Aufgabekreisen das kleine Rundrum-Sorglos-Paket mit EWI mit Notariarsangelegenheiten.

Sowohl der Facharzt für Psychiatrie, wie ein Facharzt für Psychosomatik sind der Meinungg, das eine Fahrtauglichkeit für PKW nicht mehr gegeben ist.

Nun häufen sich sich die OWIs und es kam zweimal zu einem (kleineren) Unfall mit dem PKW, mein Betreuter hatte die Schuld.

Was unternimmt ihr in solch einer Angelegenheit, wenn überhaupt was zu unternehmen ist?

Grüße
Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 09.08.2021, 09:40   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schau vielleicht mal über die Suchfunktion nach bisherigen Antworten. In meiner Erinnerung gab`s da bereits einige.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.08.2021, 09:51   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 243
Standard

Die Ärzte können auf jeden Fall eine Meldung an die Führerscheinstelle geben - du ebenfalls. Dann wird zB ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt. Sprich das offen an, vielleicht gibt er den Führerschein freiwillig ab ohne sich der unangenehmen Situation der Gutachtenerstellung zu stellen...?



Wenn der Versicherung (wegen des angesprochenen Unfalls) aber auch die Erkrankung bekannt wird, kann die sich auch weigern zu zahlen. Das hatte ein Kollege letztens, weiß aber nicht, wie das ausgegangen ist.
aprilapril ist offline  
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Alt 09.08.2021, 12:04   #4
Stammgast
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
Standard

Moin,


Danke für die Antworten. Ich bespreche das nochmal mit den ärzten und dem betroffenen.


Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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