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afghanischer Pass

Dies ist ein Beitrag zum Thema afghanischer Pass im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ein afghanischer Klient (aus dem Iran kommend, mit afghanischem Vater) hat keinen Pass. Er ist gesundheitlich außerstande, einen Termin ...


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Alt 03.10.2021, 16:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
Standard afghanischer Pass

Hallo,


ein afghanischer Klient (aus dem Iran kommend, mit afghanischem Vater) hat keinen Pass. Er ist gesundheitlich außerstande, einen Termin beim Konsulat wahrzunehmen. Als Dokumente hat er eine Tazkira und seinen deutschen Aufenthaltstitel.



Hat jemand von Euch Erfahrung damit, ob dies auch schriftlich mit dem Konsulat in Bonn zu bearbeiten ist?
Bei einem spanischen Konsulat ging dies im letzten Jahr.


Vielen Dank und viele Grüße
Clavinova
clavinova ist offline  
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Alt 03.10.2021, 17:51   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,224
Standard

Aufgrund der derzeitigen politischen Entwicklungen in Afghanistan werden gar keine Pässe mehr ausgestellt, die Konsulate in Deutschland sind geschlossen (alle). Wie es später mal aussehen wird kann man derzeit noch gar nicht sagen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 03.10.2021, 18:53   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Es wird vermutlich auf einen deutschen Not-Reiseausweis hinauslaufen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Notrei...is?wprov=sfti1
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (03.10.2021 um 19:37 Uhr)
HorstD ist gerade online  
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Alt 05.10.2021, 14:50   #4
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Es wird vermutlich auf einen deutschen Not-Reiseausweis hinauslaufen [...]
Wofür wäre der hier denn sinnvoll? Ich hätte vermutet, einen Notreiseausweis stellt typischerweise die Grenzpolizei zur Wieder-Einreise nach Deutschland aus, wenn das reguläre Reisedokument abhanden gekommen ist. Er gilt ja auch nur höchstens einen Monat.
FFB ist offline  
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Alt 05.10.2021, 15:17   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Ja, das stimmt. Ich hatte noch den früheren Reiseausweis im Kopf. Ich sehe auch gerade, dass der Betreffende wohl schon den elektronischen Aufenthaltstitel hat. Ich wüsste nicht, was sonst (für den Aufenthalt im Inland) erforderlich wäre. Auch hier gilt der Grundsatz "Unmögliches kann nicht verlangt werden".
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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