Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag Schwerbehindertenausweis im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen !
In dem Rahmen meiner Betreuerbestellung informiere ich gewisse Institutionen, unter anderem auch das Landesamt für Soziales, ...
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22.04.2022, 23:02 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Antrag Schwerbehindertenausweis
Hallo alle zusammen !
In dem Rahmen meiner Betreuerbestellung informiere ich gewisse Institutionen, unter anderem auch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, wenn mir der Betreute keine Auskünfte erteilen kann. Nach dortiger Auskunft erhalte ich die Information, dass kein Antragsverfahren vorliegend oder in der Vergangenheit ein Antrag gestellt worden ist. Dementsprechend habe ich das Feststellungsverfahren soweit veranlasst. Während des laufenden Feststellungsverfahrens erhalte ich durch den Landkreis ein Schreiben, in dem sich mein Betreuter seinerzeit aufgehalten hat, dass von dort ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt worden ist. Ich bin über das grundsätzliche Prozedere irritiert, bin ich bisher fälschlicherweise davon ausgegangen dass eine Erteilung der Schwerbehindertenausweise ausschließlich durch die Landesämter erfolgt. Eine gemeinsames System untereinander wäre diesbezüglich irgendwie förderlich. Habt ihr diesbezüglich ähnliche Erfahrungen oder wie können mögliche Verfahren vermieden werden, wenn sich der Betreute zu diesem Sachverhalt nicht mehr klar äußern kann? Alexander |
23.04.2022, 07:11 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Die Zuständigkeit für SB-Ausweise ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In NRW zB wurden vor ca 10 Jahren die (staatlichen) Versorgungsämter aufgelöst und die SB-Angelegenheiten auf die Landkreise und kreisfreien Städte übetragen, die das ihren Sozialämtern übetragen haben. Ist das vielleicht ein anderes Bundesland gewesen?
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.04.2022, 09:16 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
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Wenn in den letzten Jahren (weiß nicht genau, wie lange das schon so ist) eine Schwerbehinderung festgestellt worden ist, kann das Finanzamt darüber Auskunft erteilen, aber das ist nichts offizielles...
Einen zentralen Datenbestand gibt's nur dort und nur, wenn die Schwerbehinderung in den letzten Jahren mal neu festgestellt worden ist. Manchmal notieren sich auch die Hausärzte, wann sie dem Amt was mitgeteilt haben ... Aber, wie man von altfällen erfährt, wenn man nicht weiß, wo der Betreute wann gewohnt hat, keine Ahnung... |
23.04.2022, 13:23 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
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Wenn die früher zuständige Behörde ja bereits positiv über die Schwerbehinderung entschieden hatte, sollte sie falls noch nicht geschehen, die Akte an die jetzt zuständige Stelle abgeben. Denn dem SB-Ausweis muss ja ein Verfahren vorausgegangen sein, und die Akte dürfte auch noch da sein.
Wenn damals die Feststellung unbefristet war (hängt von der Art der Behinderung ab), bindet das auch die neu zuständige Stelle. Dann bräuchte man nur ein Foto für einen neuen Ausweis (es sei denn, man will einen höheren GdB oder zusätzliche Kennzeichen anerkannt haben).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (23.04.2022 um 13:34 Uhr) |
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