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Steuererklärung für Rentner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Steuererklärung für Rentner im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend, seit Anfang des Jahres habe ich eine 80 jährige Betreute, die 3 Renten bezieht. Insoweit könnte Sie zur ...


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Alt 25.05.2022, 18:55   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
Standard Steuererklärung für Rentner

Guten Abend,


seit Anfang des Jahres habe ich eine 80 jährige Betreute, die 3 Renten bezieht. Insoweit könnte Sie zur Abgaben einer Steuererklärung verpflichtet sein. Rentenbeginn vor 2005. Bislang hat sie nie eine Steuererklärung abgegeben und es kam auch noch keine Aufforderung vom Finanzamt.


Dem Finanzamt werden alle Rentenzahlungen übermittelt. Müsste da schon längst mal was gekommen sein? Wecke ich schlafende Hunde,wenn ich eine Steuererklärung für 2021 abgebe und ich muss dann rückwirkend für X Jahre eine Steuererklärung abgeben?



Nächstes Problem: die Dame hat keine Belege und Kontoauszüge aufgehoben. Rentenbezugsbescheinigungen etc. kann ich anfordern. Das geht aber auch nur für die letzten 5 Jahre. Aber für Kontoauszüge wird es teuer. Die Bank verlangt 120 Euro für die Kontoauszüge 2021. Wenn für einige Jahre eine Steuererklärung gemacht werden müsste, wäre das zu teuer für die Dame. Trotz ganz guter Rente bleibt, u.a.wegen hoher Miete,
nicht allzuviel übrig.


Tipps oder Erfahrungen?


Grüße


pewe
pewe65 ist offline  
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Alt 25.05.2022, 20:00   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Wenn das Renten von vor 2005 sind, liegt der Rentensteuerfreibetrag (den man zusätzlich zum Grundfreibetrag von ca 10.000 € und einem etwaigen Freibetrag für Schwerbehinderte) bei 50 % der Bruttorente des Jahres 2005. Das kann man wenn auch etwas mühsam, aus der Jahresrente 2021 zurückrechnen. Also wie hoch war die Bruttorente 2021 (Jahressumme) und wie hoch ist der GdB?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 26.05.2022, 11:57   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
Standard

die Bruttojahresrente lab 2021 bei 23.900 Euro.


Grad der Schwerbehinderung 100 %, aber erst seit 2019
pewe65 ist offline  
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Alt 26.05.2022, 13:53   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

[QUOTE=pewe65;141323]die Bruttojahresrente lab 2021 bei 23.900 Euro.
/QUOTE]


Davon lässt sich sehr gut der Beitrag für einen Lohnsteuerhilfeverein bestreiten. Die prüfen auch (zumindest hier im Sprengel), ob die Person überhaupt steuerlich veranlagt werden muss, holen sogar eine Bestätigung vom FA darüber ein, wenn dies nicht der Fall ist. Sollte eine Erklärung gemacht werden müssen, funktioniert so ein Verein ähnlich wie dein Steuerberater. Du schickst ihnen die vorhandenen Belege, sie fordern bei dir an, was noch gebraucht wird und den Rest erledigen sie.


Sehr empfehlenswert, zumal das Steuerrecht so viele Regelungen enthält, dass sogar Profis Mühe haben, sie zu überblicken.
Flafluff ist offline  
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Alt 27.05.2022, 11:37   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

siehe hierzu auch:

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...aerung_abgeben

Ich würde in diesem Fall - da evt. eine Steuerhinterziehung vorliegt und Nachzahlungen drohen - die Sache einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vorlegen (die Kosten hierfür sind auch absetzbar....).
OB das FA Jemanden zu einer Steuererklärung auffordert oder nicht oder das FA die Auskünfte bei der Rentenkasse einholt, spielt mW. keine Rolle. Verantwortlich ist immer der Steuerpflichtige.

Leider ist vielen Rentnern nicht bewusst, dass sie steuerpflichtig sind. Besonders wenn zu der Rente z.B. noch Einnahmen aus Vermietung und Kapitalerträge hinzukommen (Einige meinen auch, wenn sie keine Steuerkarte mehr haben, müssen sie auch kein Steuer mehr zahlen).
Dies liegt m.E. auch daran, dass Vater Staat jahrzehntelang diese Art der Steuerhinterziehung (meist nur in geringer Höhe) wohl hingenommen bzw. nicht konsequent verfolgt hat. Rentner sind schließlich auch Wähler....

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)

Geändert von carlos (27.05.2022 um 12:01 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 27.05.2022, 12:03   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von lupuss
 
Registriert seit: 25.01.2022
Ort: Hannover
Beiträge: 104
Standard Steuern sind meist nicht zu umgehen

Zitat:
Bislang hat sie nie eine Steuererklärung abgegeben und es kam auch noch keine Aufforderung vom Finanzamt.
Das besagt nicht viel und ändert an einer möglichen Pflicht nichts.


Zitat:
Dem Finanzamt werden alle Rentenzahlungen übermittelt.
Deshalb werden die entsprechenden Zahlen über die Steuer-ID automatisch bei einer Steuererklärung hinzugefügt, etwaige Rentenbescheide sind nicht erforderlich


Zitat:
die Dame hat keine Belege und Kontoauszüge aufgehoben
das ist hinderlich bei Ausgaben, die steuerlich abgesetzt werden können (z.B. Versicherungsbeiträge, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kirchensteuer usw.)


Sicherlich ist damit zu rechnen, dass bei der ersten Steuerklärung und einer relativ hohen Nachzahlung dann weitere Steuerklärungen für die letzten fünf Jahre angefordert werden. Aber das ist eben unvermeidbar.
lupuss ist offline  
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Alt 29.05.2022, 14:00   #7
Club 300
 
Registriert seit: 12.12.2020
Ort: Bielefeld
Beiträge: 337
Standard Steuererklärung für Rentner - hilfreiches Tool

Leider wurde das Thema ohne Angabe von Gründen geschlossen. Dazu hätte ich gerne noch geschrieben:

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Alterseinkünfte-Rechner online, der sich gut für eine erste Abschätzung über das Ausmaß des Problems eignet: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...enfte-Rechner/
Einwilligungsvorbehalt ist offline  
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Alt 29.05.2022, 16:38   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,284
Standard

Und ich wollte noch dazu schreiben, dass das Finanzamt in der Regel Steuererklärungen für 7 und nicht für 5 vergangene Jahre fordern kann, also, wenn ich für 2021 eine in 2022 abgebe und so den schlafenden Hund wecke, noch für 2015-2020.
Mächschen ist offline  
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Alt 29.05.2022, 19:01   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Tut mir leid, die Schliessung ist wohl versehentlich erfolgt und wurde weiter dann übersehen.

Also mal jetzt munter weiter hier......
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.05.2022, 07:29   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Danke für das Einstellen des Rechners, habe ihn mal ausprobiert. Solange keine Besonderheiten vorliegen erscheint er mich recht brauchbar.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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