Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   sonstige Behördensachen - Versicherungen (https://www.forum-betreuung.de/sonstige-behoerdensachen-versicherungen/)
-   -   Beauftragung Lohnsteuerhilfeverein erlaubt? (https://www.forum-betreuung.de/sonstige-behoerdensachen-versicherungen/22164-beauftragung-lohnsteuerhilfeverein-erlaubt.html)

FrauS 23.06.2022 11:59

Beauftragung Lohnsteuerhilfeverein erlaubt?
 
Hallo in die Runde!

ich wüsste gerne ob es erlaubt ist, für seinen Betreuten, den Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen?

Ich habe gelesen, dass das in der Vergangenheit wohl häufig gemacht wurde. Nun habe ich unten folgenden Artikel zur Beauftragung eines Abrechnungsdienstes für die PKV bzw. Beihilfe gefunden und bin unsicher ob das wohl auch auf den Lohnsteuerhilfeverein anzuwenden ist.

Irgendwelche Meinungen?

Hier der Link zu Artikel: https://btdirekt.de/betreuungs-sozia...gerechter-und/

Liebe Grüße und Danke im Voraus

FrauS

Mirko 23.06.2022 13:06

klingt interessant, der Artikel. Trozdem würde ich einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen die Steuer zu machen, Du bist ja verantwortlich dafür das beste für den Betreuten zu machen, und wenn Du keine Steuerfachfrau bist, dann ist es legitim. Auch dazu gibt es ein Urteil, hab jetzt nur grad keine Zeit...


Gruß
Mirko

HorstD 23.06.2022 13:43

Die Beauftragung ist immer erlaubt. Es ist nur die Frage auf wessen Kosten (des Betreuten oder des Betreuers). Dient das Ganze nur der Arbeitserleichterung des Betreuers, dann auf seine Kosten. Das sind dann seine steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben). Es ist dann auch egal, ob jemand das als Arbeitnehmer des Betreuers (zB Bürohilfskräft) oder als externer gg Honorar gemacht.

Betreuer möchten das verständlicherweise auf Kosten des Betreuten veranlassen. Das geht aber nur, wenn die Heranziehung des Dritten zwingend war (Anwalt bei Prozess mit Anwangszwang) oder so komplex, dass jeder (gesunde) Andere das auch von einem Spezialisten gg Bezahlung machen würde (zB Makler bei Hausverkauf). Steuersachen sind ein Grenzfall. M.E. Kommt es auf die Besonderheiten des einzelnen Steuerpflichtigen an. Ist es nur eine vereinfachte Est-Erklärung (der frühere Lohnsteuerjahresausgleich) ist wohl die Beauftragung von Steuerberater oder auch Lst.hilfeverein eher unüblich. Mirko: hast du in der Zeit, als du noch Arbeitnehmer warst, da etwa einem Lst-Hilfeverein besuftragt?

carlos 23.06.2022 17:47

Hallo,

sofern ein Betreuter dafür die Mittel hat, kann, ich würde sogar sagen hat er die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein auch selbst zahlen. Als Betreuer würde ich dies jedenfalls nicht tun - das wäre ja noch schöner.......
Wenn er Sozialleistungen bezieht, fallen normalerweise eh keine Steuern an.
Aber es kommt natürlich schon auch darauf an, ob die Einschaltung eines Vereins auch wirklich erforderlich ist.
Ja, man kann ggf. auch schon erwarten, dass ein gesetzlicher Betreuer zumindest eine einfache Steuererklärung auch selbst fertigen kann, zumal dies evt. auch weniger Zeit erfordert als den Hilfeverein zu beauftragen. Allerdings ist es mit dem deutschen Steuerwesen auch so eine Sache. Etwas Undurchsichtigeres und Umständlicheres gibt es vermutlich auf dieser Welt nicht. So können selbst viele hochrangige Akademiker und andere gescheite Leute hierzulande nicht nur ihre Stromrechnung nicht entschlüsseln sondern auch keine Steuererklärung eigenständig ausfüllen.
Ein anderer Fall ist der, wenn ein Betreuter, der früher mal ordentlich verdient hat oder selbständig war, nun zum Sozialfall geworden ist und das Finanzamt mit Forderungen auf der Platte steht. Dann ist in der Regel die Hilfe eines Steuerberaters oder sogar eines Steueranwalts erforderlich, aber hierfür kein Geld mehr da. Evt. greift dann aber die Prozesskostenhilfe.

mfg

HorstD 23.06.2022 19:22

Was natürlich auch geht, ist dass der geschäftsfähige Betreute selbst den dritten Dienstleister den Auftrag erteilt, den Vertrag also selbst unterschreibt. Betreuungsrechtlich ist das eine andere Hilfe, konsequenterweise müsste der AK ekngeschränkt werden.

Das gilt natürlich auch für Verträge, die schon vor der Betreuerbestellung geschlossen wurden und weiterlaufen (sofern der Vertragspartner seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt).

FrauS 23.06.2022 19:39

Zitat:

Zitat von HorstD (Beitrag 141718)
Was natürlich auch geht, ist dass der geschäftsfähige Betreute selbst den dritten Dienstleister den Auftrag erteilt, den Vertrag also selbst unterschreibt. Betreuungsrechtlich ist das eine andere Hilfe, konsequenterweise müsste der AK ekngeschränkt werden.

Das gilt natürlich auch für Verträge, die schon vor der Betreuerbestellung geschlossen wurden und weiterlaufen (sofern der Vertragspartner seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt).

Aber genau darum geht es in dem von mir verlinkten Artikel doch. Da hätte der Betreuer wohl die vom Betreuten, sogar vor Beginn der Betreuung, beauftragte Dienstleistung kündigen müssen. Bzw. Hätte er den Betreuten darauf hinweisen müssen, dass dies eigentlich in den Aufgabenbereich des Betreuers fällt. Oder habe ich da was falsch verstanden?

michaela mohr 23.06.2022 20:50

Die Mitgliedschaft im Lohnsterehilfeverein kostet zwischen 60 und 100 Euro jährlich. Steuern sindt (für mich) ein Spezialgebiet wovon ich mein ganzes Leben lang die Finger als Selbstständige gelassen habe.Da sind für mein kleines Wissen zu viele Sonderregeln enthalten.
Beihilfeabrechnung ist dagegen reine Flieissarbeit.

Mit der Beihilfeabrechnung lässt sich das ansonsten-preislich- überhaupt nicht vergleichen.

Habe mal 3 ältere vermögende Damen die wöchentlich drei Mal zum Arzt gehen- da kommst du mit dem "selber machen" wirklich ins Trudeln. In der RUB gab es damals zu dem Urteil eine heisse Diskussion deren Ergebnis offiziell" lautete, Nein, das darf man ohne vorherige Absprache mit dem Rpf nicht.
Ich war damals anderer Meinung, hauptsächlich wegen Nebenfragen dazu.

Das führte dann dazu, dasss ich massenhaft private Mails mit expliziter Zustimmung zu meiner Meinung erhielt, gepaart mit dem Eingeständnis natürlich den Beihilfeabrechnungsservice in Anspruch zu nehmen, sonst käme man ja überhaupt nicht mehr rum.

Lohnsteuerhilfeverein lässt sich eher mit dem Beitritt zum Mieterbund vergleichen, da käme hoffentlich auch kein Betreuer auf die Idee diesen Beitrag selbst zahlen zu sollen.
Es ist nicht deine Steuer genauso wenig wie es deine Wohnung ist.

Schnieder 23.06.2022 22:04

Ich denke, die Frage kann man nicht eindeutig mit einem "Ja" oder "Nein" beantworten.

Wenn ich unterstelle, dass der/die BetreuerIn die höchste Vergütungsstufe erhält und bei der Steuererklärung keine besonderen Probleme vorliegen, sollte der/die BetreuerIn diese ohne fremde Hilfe erstellten können - es ist doch nicht sonderlich schwierig, die Einkünfte der zu Betreuenden aufzuführen und evtl. noch weitere Zinseinnahmen zu erfassen.

Wenn dann aber zum Vermögen der zu Betreuenden mehrere vermietete Immobilien gehören, würde ich es für gerechtfertigt halten, dass der/die BetreuerIn eine Steuerberaterin beauftragt.

Bei ehrenamtlichen BetreuerInnen würde ich immer einen Lohnsteuerhilfeverein nehmen.

Nur wenn man die in dem Fall vorliegenden Steuerfragen kennt, kann man die Frage beantworten.

Michael77 24.06.2022 01:26

ohne jetzt Werbung zu machen, einfache Steuersachen mache ich über smartsteuer.de. Kostet den Betreuten 34,99 EUR. Das ist einfacher als es einem Lohnsteuerhilfeverein zu geben.

michaela mohr 24.06.2022 08:17

Wenn ich dich richtig verstanden habe nutzt du ein Steuer- Programm welches du zum Preis von 34,99 Euo zuvor kaufst.
Wenn du schätzzungsweise 45 Kunden hast wirst du dieses Program ja sicher für weitere Kunden nutzen. Wem stellst du es dann in Rechnung? Oder teilst du den Preis unter allen auf?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:42 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39