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Neues Betreuungsgesetz: Postversand

Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Betreuungsgesetz: Postversand im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von tonky65 Viele der Betreuten leben ja im Pflegeheim. Das heißt, die Behörde schickt dann den Bescheid zusätzlich ...


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Alt 24.08.2022, 11:37   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 148
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Zitat:
Zitat von tonky65 Beitrag anzeigen
Viele der Betreuten leben ja im Pflegeheim. Das heißt, die Behörde schickt dann den Bescheid zusätzlich an das Pflegeheim, und die schicken die Post dann weiter an den Betreuer, der den Bescheid dann zweimal hat.
Hallo Tonky65 !

Das kann man ja ab dem 01.01.2023 unterbinden in dem man das jeweilige Alters- oder Pflegeheim über die Änderung der gesetzlichen Grundlagen informiert.

Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 24.08.2022, 13:17   #12
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,557
Standard

Aber, ob die Post vom Gericht, GruSi Amt, etc. nun beim Betreuer oder in Ablage P landet, ist ja schließlich egal, wenn der Betreuer ein Doppel bekommt...
Mächschen ist offline  
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Alt 11.11.2024, 19:51   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.05.2020
Ort: Großraum Bad Dürkheim
Beiträge: 122
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Tuten Gag!

Mittlerweile gibt es und gilt das neue Betreuungsrecht schon fast zwei Jahre lang. Das möchte ich zum Anlass nehmen, um mich mal hinsichtlich meines damaligen Anlasses zu erkundigen.

Mich würde interessieren:

1) Wie läuft es denn so mit der Post? Halten sich die Ämter und Behörden daran, dass sie Unterlagen und Bescheide auch an die Betreuten schicken müssen?

2) Was mir eben noch einfällt:
Selbst, wenn es nicht gut laufen würde, kann es ja nur dann auffallen, wenn dem Empfänger selbst oder seinen Angehörigen irgendwann auffallen würde, dass der Betreuer (bspw.) immer auf dem neuesten Stand ist, während die Familie oder der Betroffene selbst (z.B.) erst Tage später erfahren, dass das Amt etwas geschickt hat!?

Und da es in der BRD wohl viel mehr Betreuungen gibt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung zustande kommen, als dass es welche mit einem körperlichen, nicht-psychischen Leiden als Grund gibt, würde ich mal mutmaßen, dass man dann auch sagen könnte, dass es wohl nicht großartig auffallen würde. Oder?

Achtung: ⚠️ Bitte nicht falsch verstehen! Ich möchte damit keinesfalls aussagen, dass Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung rechtlich betreut werden, doof/schwer von Begriff sind/sowieso nichts mitbekommen oder whatever. Ich hoffe, dass Jeder versteht, was und wie ich es meine!? ⚠️


Schönen Abend,
Ralle
Ralle82 ist offline  
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Alt 11.11.2024, 21:48   #14
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Hallo und tuten gag zurück Ralle,

also hier bei mir nicht. Da meine Klienten größtenteils in Einrichtungen leben, würde ich das (verzögert) mitbekommen. Vielmehr nötigen die Sozialämter nun Ausschließlichkeitserklärungen ab, die ich allerdings nur im begründeten Einzelfall abgebe. Naja, Dopplungen gibt's, wie gesagt, bislang trotzdem kaum

MfG Florian
Florian ist offline  
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Alt 12.11.2024, 17:24   #15
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 124
Standard

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=2


Dieses Infoschreiben vom BMJ ist sehr interessant.

Streng genommen müssen die Behörden alles doppelt versenden ( Betreuer und Betreuter).

Der Gesetzgeber hat aber keine Sanktionsmöglichkeit erlassen, wenn nur eine Person der beiden angeschrieben wird.
KKS ist offline  
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Alt 13.11.2024, 09:27   #16
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Ich sehe vielmehr einen Vorteil, indem der Betreute informiert wird, wenn der Betreuer in einer Sozialhilfeangelegenheit fristen versäumt hat.
Ich finde diese Zweigleisigkeit auch gut bzw. im Sinne aller Beteiligten, allerdings bin ich oft verunsichert, ob denn d. Betreute auch eine Ausfertigung erhält. Einige Behörden schreiben dies schön in ihren Bescheid, andere nicht. Einige Betreute erhalten auch keine Ausfertigung. Dieses Thema ist wohl noch nicht bei Allen angekommen.

Die Vorstellung, dass d. geschäftsfähige Betreute die betr. Unterlagen erhält und ich als Betreuer nicht, erscheint m.E. ziemlich praxisfremd und dürfte jede Menge (unzumutbaren) Mehraufwand mit sich ziehen.

mfg
__________________
Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 13.11.2024, 11:15   #17
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=2


Dieses Infoschreiben vom BMJ ist sehr interessant.

Streng genommen müssen die Behörden alles doppelt versenden ( Betreuer und Betreuter).

Der Gesetzgeber hat aber keine Sanktionsmöglichkeit erlassen, wenn nur eine Person der beiden angeschrieben wird.

Nicht ganz, wenn die Ausschließlichkeitserklärung abgegeben wurde, dann sind die Schreiben an den Betreuten unwirksam.


Daher wundere ich mich, wenn manche die nur partiell abgeben.
Michael77 ist offline  
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Alt 13.11.2024, 12:05   #18
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Daher wundere ich mich, wenn manche die nur partiell abgeben.
Hallo Michael77, die Grenzen wird doch im Einzelfall die Erforderlichkeit setzen, so gänzlich unerheblich ist die Ausschließlichkeitserkl. ja dem Grunde nach für den Klienten nicht... Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 13.11.2024, 12:06   #19
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,203
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Hallo Michael77, die Grenzen wird doch im Einzelfall die Erforderlichkeit setzen, so gänzlich unerheblich ist der Einschnitt ja dem Grunde nach für den Klienten nicht... Viele Grüße von Florian

Das Problem fängt nur dann an, wenn die Schriftsücke beim Klienten landen und wir diese dringend benötigen.
Michael77 ist offline  
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Alt 13.11.2024, 12:12   #20
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,156
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Das Problem fängt nur dann an, wenn die Schriftsücke beim Klienten landen und wir diese dringend benötigen.
Gar keine Frage, dass vieles ganz hehren (und grds. berechtigten) Zielen folgt, in der Praxis jedoch schnell an Grenzen stößt; da bin ich ja ganz bei Dir! Und wir wären und sind im Zweifel einmal mehr die Doofen... MfG
Florian ist offline  
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