Dies ist ein Beitrag zum Thema Neues Betreuungsgesetz: Postversand im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Danke für die Einschätzung. Gibt es irgendwo ein Muster für eine Ausschließlichkeitserklärung?
Ich würde das in etwa so formuliren:
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 102
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Danke für die Einschätzung. Gibt es irgendwo ein Muster für eine Ausschließlichkeitserklärung?
Ich würde das in etwa so formuliren: .. gemäß § 11 Abs. 3 SGB X, § 12 Abs. 3 VwVfG und § 79 Abs. 3 AO in Verbindung mit Abs. 2 § 53 ZPO erkläre ich als rechtlicher Betreuer, dass ich die betreute Person gegenüber der Behörde X ausschließlich vertrete ... Grüße aus Hessen |
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#32 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,451
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Ja. Wobei man sich schon entscheiden muss zwischen den 3 erstgenannten:
AO in Steuersachen SGB X in allen SGB-Sachen VwVfG in sonstigen Behördensachen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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