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Retterchen 25.11.2022 20:13

Einbürgerung
 
Retter hat einen Betreuten mit bosnischer Staatsangehörigkeit, der gern in Deutschland eingebürgert werden möchte. Der Arbeitsaufwand dafür ist durchaus erheblich. Es ist auch eine Fahrt in die nächste, 100 km weit entfernte Stadt nötig, in der sich das zuständige Konsulat befindet. Wer ist dafür zuständig? Welchen Aufgabenkreis müsste Retter haben? Oder: Wer kann/muss was mit welchem Aufgabenkreis tun? Wie ist es zu bewerten, wenn der bosnische Mitarbeiter im Konsulat sagt, man solle es lassen, es sei teuer und bringe nichts und der Betreute ist mittellos?

Pichilemu 26.11.2022 07:52

Die Einbürgerung in Deutschland setzt u. a. voraus dass der Antragsteller seinen Lebensunterhalt selbst, ohne Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen sichern kann (wobei die Betreuung selbst nicht dazu gehört).


Wenn der Betreute tatsächlich mittellos sein sollte und von Sozialleistungen (also ALG II oder Sozialhilfe) lebt ist die Auskunft des bosnischen Generalkonsulats völlig richtig, ein Antrag wäre in dem Fall völlig aussichtslos.

FFB 26.11.2022 12:51

Zitat:

Zitat von Retterchen (Beitrag 144845)
Retter hat einen Betreuten mit bosnischer Staatsangehörigkeit, der gern in Deutschland eingebürgert werden möchte. [...] Wie ist es zu bewerten, wenn der bosnische Mitarbeiter im Konsulat sagt, man solle es lassen, es sei teuer und bringe nichts und der Betreute ist mittellos?

Für eine halbwegs realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten würde ich nicht das Konsulat fragen, sondern die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.

Zitat:

Zitat von Pichilemu (Beitrag 144849)
Wenn der Betreute tatsächlich mittellos sein sollte und von Sozialleistungen (also ALG II oder Sozialhilfe) lebt ist die Auskunft des bosnischen Generalkonsulats völlig richtig, ein Antrag wäre in dem Fall völlig aussichtslos.

Für die Einbürgerung nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts gilt das nur, wenn der Betroffene die Inanspruchnahme der Sozialleistungen selbst zu vertreten hat (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG).

HorstD 26.11.2022 13:04

Mit dem „Teuren“ meinte das Konsulat sicher die bosnische Gebühr zur Entlassung aus der dortigen StA, vor einigen Jahren bereits 430 €: https://www.anwalt.de/rechtstipps/au...it_153248.html

Retterchen 27.11.2022 11:30

Guter Seitenhinweis, der die Komplexität der Angelegenheit weiter unterstreicht. Noch einmal die Frage: Welchen Aufgabenkreis muss Retter denn dafür haben, um sich zuständig fühlen zu müssen. Sollte er nicht generell besser einen fachkundigen Anwalt beauftragen?

Pichilemu 27.11.2022 11:40

Zitat:

Zitat von Retterchen (Beitrag 144867)
Noch einmal die Frage: Welchen Aufgabenkreis muss Retter denn dafür haben, um sich zuständig fühlen zu müssen.

Der Betreute muss den Antrag grundsätzlich selbst stellen. Der Betreuer dürfte diesen Antrag im Namen des Betreuten überhaupt nur dann stellen, wenn der Betreute vollständig geschäftsunfähig ist oder wenn ein Einwilligungsvorbehalt für den konkreten Aufgabenkreis "Beantragung der Einbürgerung" (Vermögenssorge reicht nicht!) angeordnet wurde.

Retterchen 28.11.2022 00:45

:a040:


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