Dies ist ein Beitrag zum Thema Formvorgabe Einreichung Beihilfeantrag im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle,
ich hoffe, das Thema ist hier richtig.
Frage: Kann mir das LBV vorschreiben, wie ich die Beihilfe ...
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11.12.2022, 10:26 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.09.2022
Ort: Tettnang, Bodenseekreis (BW)
Beiträge: 30
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Formvorgabe Einreichung Beihilfeantrag
Hallo an alle,
ich hoffe, das Thema ist hier richtig. Frage: Kann mir das LBV vorschreiben, wie ich die Beihilfe zu beantragen habe? Ich habe meinen Antrag über mein eBO eingereicht, und das wurde abgelehnt mit dem Hinweis ich solle den Antrag mit der Post schicken oder über die Webseite hochladen. Darf das LBV mir das vorschreiben? Nach meinem Verständnis ist das ein Amt und die müssen alle in Deutschland zugelassenen Übertragungswege akzeptieren. Falls es hier anders lautende Vorschriften gibt, bin ich für die Nennung der entsprechenden Gesetze dankbar |
11.12.2022, 16:51 | #2 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Die Vorschriften finden sich in der jeweiligen Beihilfen-VO. Von welcher sprechen wir hier?
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
11.12.2022, 23:27 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.09.2022
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Beiträge: 30
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Beihilfe VO
Hallo Herr Deinert,
ich habe mir jetzt mal die Beihilfeverordnung meines Landes (BW) angeschaut. Da heißt es in §17 (1) Beihilfe wird auf schriftlichen Antrag der Beihilfeberechtigten gewährt; hierfür sind im Bereich der Landesverwaltung die vom Finanzministerium, im übrigen Bereich die vom Finanzministerium oder der Beihilfestelle bekannt gegebenen Formblätter zu verwenden. Die Beihilfestelle kann elektronische Antragstellung zulassen und die dafür erforderlichen Standards festlegen. Dort seht "kann elektronische Antragstellung zulassen". Somit habe ich wohl wirklich kein Anrecht darauf. Anträge per eBO einzureichen. Danke für die zielführende Rückfrage. |
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