Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldwäschegesetz Versicherungsunternehmen im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe ein für mich großes Problem bei der Ergo-Versicherung.
Bei meiner Betreuten habe ich durch Zufall ...
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27.01.2023, 14:03 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 25
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Geldwäschegesetz Versicherungsunternehmen
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe ein für mich großes Problem bei der Ergo-Versicherung. Bei meiner Betreuten habe ich durch Zufall auf einem alten Kontoauszug eine beitragsfreie Lebensversicherung entdeckt, die ich dann auch angeschrieben hatte mit der Bitte um Zusendung aller Unterlagen. Diese Unterlagen habe ich jetzt auch auf meinem Schreibtisch liegen. Jetzt möchte aber die Versicherung von mir eine Kopie meines Personalausweises haben mit der eidesstattlichen Versicherung einer Bank, dass ich wirklich die Betreuerin bin und Diejenige, die auf dem Ausweis zu sehen ist..... Lt. dem MA der Versicherung von heute beim Telefonat beruft er sich dabei auf das Geldwäschegesetz mit Paragraph 12. Muss ich wirklich meinen Ausweis dorthin schicken, also Kopie ? Bei der Betreuten habe ich einen Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögenssorge. Ich möchte doch nur die Versicherung kündigen und den Betrag auf das Konto der Betreuten überweisen lassen, damit sie ein bissel Geld hat. Eine 2. Versicherungsanlage hat sie bereits mit einer eingezahlten Todesfallsumme für die Beerdigung. |
27.01.2023, 15:33 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,281
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Ab einer gewissen Summe ist das Prozedere leider nötig.
Du kannst aber auch einen Ergo Vertreter aufsuchen, da dürfte es reichen, wenn sich dieser die Ausweisnummer notiert, um nachweisen zu können, dass er sich an die GwG Vorgaben gehalten hat. |
27.01.2023, 15:37 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
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Ich hatte etwas Ähnliches mit einer Direktbank. Ich bin dann zu meinem Bürgerbüro und habe mir eine Kopie des Betreuerausweises beglaubigen lassen. Kostete €6,00. Sowas machen auch die Ortsgerichte. Ich was aber nicht, was es da kostet
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28.01.2023, 11:38 | #4 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,793
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Hallo, „Ortsgericht“, übrigens kein echtes Gericht, sondern eine Art kommunales Bürgerbüro, gibts ausschließlich in Hessen. Der Threadstarter hat leider kein Bundesland in seinem Profil (unter Ort) eingetragen. In anderen Bundesland ist das meist bei der Einwohnermeldestelle angesiedelt. Die Beglaubigungsgebühren kommen kommunal festgelegt werden. Dürften aber meist zwischen 5 und 10 € liegen - und wenn man glaubhaft machen kann, dass man das für eine andere Behörde braucht, gehts auch oft gebührenfrei.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
28.01.2023, 18:27 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
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28.01.2023, 18:42 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,281
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Kostenlos ist Ermessenssache, aber Betreuungsgericht dauert mancherorts ewig und man macht sich damit keine freunde.
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