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Geldwäschegesetz Versicherungsunternehmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldwäschegesetz Versicherungsunternehmen im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben! Ich habe ein für mich großes Problem bei der Ergo-Versicherung. Bei meiner Betreuten habe ich durch Zufall ...


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Alt 27.01.2023, 14:03   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 12.04.2019
Beiträge: 25
Standard Geldwäschegesetz Versicherungsunternehmen

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe ein für mich großes Problem bei der Ergo-Versicherung.
Bei meiner Betreuten habe ich durch Zufall auf einem alten Kontoauszug eine beitragsfreie Lebensversicherung entdeckt, die ich dann auch angeschrieben hatte mit der Bitte um Zusendung aller Unterlagen.
Diese Unterlagen habe ich jetzt auch auf meinem Schreibtisch liegen.
Jetzt möchte aber die Versicherung von mir eine Kopie meines Personalausweises haben mit der eidesstattlichen Versicherung einer Bank, dass ich wirklich die Betreuerin bin und Diejenige, die auf dem Ausweis zu sehen ist.....
Lt. dem MA der Versicherung von heute beim Telefonat beruft er sich dabei auf das Geldwäschegesetz mit Paragraph 12.
Muss ich wirklich meinen Ausweis dorthin schicken, also Kopie ? Bei der Betreuten habe ich einen Einwilligungsvorbehalt bei der Vermögenssorge.
Ich möchte doch nur die Versicherung kündigen und den Betrag auf das Konto der Betreuten überweisen lassen, damit sie ein bissel Geld hat. Eine 2. Versicherungsanlage hat sie bereits mit einer eingezahlten Todesfallsumme für die Beerdigung.
petrab38 ist offline  
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Alt 27.01.2023, 15:33   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,281
Standard

Ab einer gewissen Summe ist das Prozedere leider nötig.

Du kannst aber auch einen Ergo Vertreter aufsuchen, da dürfte es reichen, wenn sich dieser die Ausweisnummer notiert, um nachweisen zu können, dass er sich an die GwG Vorgaben gehalten hat.
Mächschen ist offline  
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Alt 27.01.2023, 15:37   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
Standard

Ich hatte etwas Ähnliches mit einer Direktbank. Ich bin dann zu meinem Bürgerbüro und habe mir eine Kopie des Betreuerausweises beglaubigen lassen. Kostete €6,00. Sowas machen auch die Ortsgerichte. Ich was aber nicht, was es da kostet
Clark ist offline  
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Alt 28.01.2023, 11:38   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,793
Standard

Hallo, „Ortsgericht“, übrigens kein echtes Gericht, sondern eine Art kommunales Bürgerbüro, gibts ausschließlich in Hessen. Der Threadstarter hat leider kein Bundesland in seinem Profil (unter Ort) eingetragen. In anderen Bundesland ist das meist bei der Einwohnermeldestelle angesiedelt. Die Beglaubigungsgebühren kommen kommunal festgelegt werden. Dürften aber meist zwischen 5 und 10 € liegen - und wenn man glaubhaft machen kann, dass man das für eine andere Behörde braucht, gehts auch oft gebührenfrei.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 28.01.2023, 18:27   #5
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
Standard

Zitat:
Zitat von Clark Beitrag anzeigen
Ich bin dann zu meinem Bürgerbüro und habe mir eine Kopie des Betreuerausweises beglaubigen lassen. Kostete €6,00.
Sollte man die beglaubigte Kopie nicht am einfachsten – und kostenlos – vom Betreuungsgericht bekommen?
FFB ist offline  
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Alt 28.01.2023, 18:42   #6
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,281
Standard

Kostenlos ist Ermessenssache, aber Betreuungsgericht dauert mancherorts ewig und man macht sich damit keine freunde.
Mächschen ist offline  
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