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Bulgare im Betreuungsverfahren

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bulgare im Betreuungsverfahren im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
LiKo, ich wurde für einen bulgarischen Staatsbürger als Betreuerin bestellt. Er ist im Delirium, hat keine Ausweisdokumente bei sich und ...


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Alt 13.03.2023, 16:04   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
Standard Bulgare im Betreuungsverfahren

LiKo,

ich wurde für einen bulgarischen Staatsbürger als Betreuerin bestellt. Er ist im Delirium, hat keine Ausweisdokumente bei sich und ist obdachlos. KH hat bereits Antrag beim Sozialamt wegen der Krankenversicherung gestellt und dann Antrag auf Betreuung. Antrag beim Sozialamt geht nicht weiter, weil keine Unterlagen zu ihm vorhanden sind. Nur der Name ist bekannt und das Geburtsdatum. Er war noch nie in der BRD aktenkundig. Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen? Vorrangig muss die KV geklärt werden, da er in eine psychiatrische Einrichtung entlassen werden soll.
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Alt 13.03.2023, 16:12   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 242
Standard

Wende dich an das bulgarische Generalkonsulat in D.
ich hatte einen ähnlichen Fall, die haben mir super schnell weitergeholfen. Ich hatte innerhalb von 48h eine beglaubigte Geburtsurkunde und man konnte mir Infos/Ablauf wegen KV usw. sagen.
Diese Infos habe ich vom Honorarkonsul bekommen:

Bitte wenden Sie sich dafür bitte an das General-Konsulat in Frankfurt
wenn Sie in NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz oder Saarland wohnen:
Rheinstraße 29, 60325 Frankfurt; Consul.Frankfurt@mfa.bg
Tel.: 069 509 278 - 1310,
‘‘ - 1326 Montag und Donnerstag, nachmittags
‘‘ - 1315 Dienstag und Freitag, morgens
Fax: 069 509 278 1317 ;

Für Hamburg, Bremen, Niedersachen, Schleswig-Holstein ist das Honorar-Konsulat in Hamburg zuständig: gw.Imeyer@t-online.de; Tel. 040 410 3512 . Jedoch werden auch hier keine hoheitlichen Vorgänge und keine Dokumente erledigt. Dafür ist auch die Botschaft in Berlin zuständig (s. unten).

Für Bayern und Baden-Württmberg das Generalkonsulat in München:
Consulate.Munchen@mfa.bg; Tel.: 089 1711 7614 oder -7615

Die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin kann Ihr Anliegen erledigen für die Länder, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thürigen, Sachsen-Anhalt und Sachsen
konsul@botschaft-bulgarien.de; Tel.: 030 2064 8935.

Ein Tipp: Weil man telefonisch wegen Überlastung zZ. schlecht durchkommt empfehle ich, sich mit den konkreten Fragen per Mail an die Konsulate zu wenden. Diese Anfragen werden in der Regel unverzüglich beantwortet.

Wenn Sie Beglaubigungen von Dokumenten brauchen, können Sie sich in NRW auch an folgende Stellen wenden:

Bezirksregierung Arnsberg, Markus.Sohn@bra.nrw.de , Tel. 02931 / 82-2385;
IHK Bochum Bergmann@Bochum.ihk.de; Tel.: 0234 9113-119
Bezirksregierung Düsseldorf, Dirk.Sonnenschein@brd.nrw.de; Tel. 0211 475-2023
IHK Detmold, Narhofer@Detmold.ihk.de; Tel. 05231 7601 22;
IHK Neuss, Schouren@Mittlerer-Niederrehin-IHK.de , 02131 9268-563;
Legalisierung von Patenturkunden: Justiz-Min. Berlin. Frau Keskin, Keskin-he@bmjv.bund.de; Tel. 030 18 580 9937.
aprilapril ist offline  
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Alt 13.03.2023, 16:21   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
Standard

Danke! Danke! Danke!
Schreibe die sofort an.
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Alt 22.05.2023, 12:16   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
Standard

So, ich wollte mal Vollzug melden, falls es jemanden genau mal so trifft. Weder Konsulat, noch Botschaft haben auf meine Anfrage reagiert. Habe dann, obwohl ich wusste, das wird nicht viel bringen, auch noch den Honorarkonsul angeschrieben. Und dann ging alles ganz schnell 🤣. Auf meine unzähligen Mails und Faxe hat keiner reagiert, aber ab da lief es dann. Wichtig in Bulgarien: jeder Staatsbürger erhält eine Personenkennzahl. Wenn man die in Erfahrung bringt, kann die Person identifiziert werden. Eigentlich kann sich jeder an seine Personenkennzahl erinnern, da man die von klein auf benötigt. Diese Nummer war dann der Schlüssel für alles weitere. Die Botschaft hat dann die Unterlagen zum Innenministerium geschickt und einen Tag später kam die Geburtsurkunde. Nun streite ich mich nur noch um die Kostenübernahme für KV und Heim.Der Staat Bulgarien hat gleich freundlich mitgeteilt, dass sie für etwaige Kosten jedenfalls nicht eintreten. Also landen wir beim Sozialamt...
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